Nach dem Urteil zur winSIM Preiserhöhung: So holst Du Dir jetzt die zu viel gezahlte Grundgebühr zurück

winSIM musste nach einer Preiserhöhung vor Gericht eine Schlappe einstecken.

Am 19.10.2017 urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass die Preiserhöhung von winSIM bei Bestandskunden – in Kraft getreten am 01.05.2017 – nicht rechtens sei. Laut eigener Aussage habe Drillisch den betroffenen Kunden bereits eine Gutschrift in Höhe der zurückzuzahlenden Grundgebühr gewährt.

Allerdings mussten Berichten zufolge einige Kunden aktiv nach dieser besagten Gutschrift fragen, um sie zu erhalten. Wie Du dabei genau vorgehen musst, erfährst Du hier.

winSIM Urteil: Zu hohe Grundgebühr zurückfordern

So holst Du Dir deine winSIM-Grundgebühr zurück

Wenn Du ebenfalls von der rechtswidrigen Preiserhöhung betroffen bist, musst Du Dich mit Deinen Daten in der Servicewelt von winSIM einloggen. Als nächstes musst Du das Kontaktformular in der Rubrik „Hilfe“ aufrufen und den Kundendienst anschreiben. In dem Drop-Down-Feld wählst Du als Thema für Deine Serviceanfrage „Anfrage Preisanpassung“ aus und gibst den folgenden Text ein:

Die im März 2017 angekündigte und ab Mai 2017 umgesetzte Preiserhöhung für Bestandskunden war ungültig. Bitte erstatten Sie mir den zwischen Mai 2017 und (Hier Monat+Jahr eintragen) zu viel bezahlten Betrag von insgesamt (Hier den Betrag eintragen) Euro mit der nächsten Rechnung.

Alternativ kannst Du auch ganz klassisch einen Brief schreiben, wofür die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Musterbrief als PDF-Dokument bereitstellt. Wenn Du komplett auf Nummer sicher gehen willst, dann schickst Du diesen Brief als Einwurf-Einschreiben ab und hast ggf. einen rechtlich sicheren Nachweis.

Hier findest Du die aktuellen Tarife von winSIM:

Warum ist die Erhöhung von winSIM nicht Rechtens?

Eine Preiserhöhung muss immer auch als solche erkennbar sein, was bei der dem Verfahren zugrunde liegenden Situation nicht der Fall war. Die bloße Online-Ankündigung in der Servicewelt reicht nach Auffassung der Richter nicht aus, da nicht sichergestellt werden kann, dass auch wirklich alle Kunden davon erfahren.

Ebenso sind SMS und/oder Mails mit dem Betreff „Aktuelle/Neue Informationen“ nicht von simplen Werbemails abzugrenzen. Das gilt auch für Mails oder SMS, die auf Neuigkeiten bei den Online-Diensten eines Anbieters hinweisen. Es gilt daher seit Oktober 2017 die alte Grundgebühr für winSIM-Kunden, was immerhin 2 € Unterschied pro Monat sind.

Dennoch solltest Du die Rechnungen der vergangenen Monate nochmal überprüfen, ob Du a) von der rechtswidrigen Preiserhöhung betroffen bist, b) bis wann die unrechtmäßige Erhöhung aufrechterhalten wurde und c) ob Du die Gutschrift bereits erhalten hast.

Das gesamte Urteil und dessen Begründung kannst Du auf der Website der hessischen Justizbehörde (Aktenzeichen 6 U 110/17) nachlesen.

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Profilbild von Marleen
Die Technik- und Mobilfunk-Expertin Marleen ist bereits seit 2009 kein unbeschriebenes Blatt mehr in der Branche. Nach dem Studium der Information- und Medientechnik absolvierte sie ein Volontariat bei einem großen Telekommunikationsmagazin und verblieb dort auch 9 Jahre. Bereits dort hatte sie ersten Kontakt mit Schnäppchen. Seit November 2017 ist Marleen als Chefredakteurin bei Handyhase.de tätig.