Das sind die Zeitfenster bei den Anbietern

Vorzeitige Vertragsverlängerung: Vorsicht vorm „Rabattklau“ bei früher Vertragsverlängerung!

Die vorzeitige Vertragsverlängerung kann immer früher wahrgenommen werden: Die 3 Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 unterscheiden sich dabei jedoch stark.

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Während o2 und Telekom (D1) Frühstarter sind, geht es bei Vodafone (D2) noch recht „konservativ“ bei der vorzeitigen Vertragsverlängerung zu:

  • o2: Verlängerung ab 8 Monate vor Ablauf (ab 17. Monat)
  • Telekom: Bis zu 6 Monate vor Vertragsende (ab 19. Monat)
  • Vodafone: Bis zu 3 Monate vor Laufzeitende (ab 21. Monat)
NetzbetreibervVVL ab ? Monat
o217. Monat
Telekom19. Monat
Vodafone21. Monat

Vorzeitige Vertragsverlängerung: Nicht immer vorteilhaft!

Was die wenigsten jedoch wissen: Mitunter ist eine vorzeitige Vertragsverlängerung nicht nur mit Vorteilen verbunden. Dabei hört es sich doch alles so schmackhaft an: Neues Handy, weniger Grundgebühr, Rabatte − und mehr Leistung!

Klar, denn in 24 Monaten Vertragslaufzeit verändern sich viele Tarifangebote, werden immer besser und günstiger. Die bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung vorgeschlagenen Konditionen orientieren sich meist an diesen Neukundenvorteilen.

„Rabattklau“ durch vorzeitige Vertragsverlängerung

Was mitunter aber viele vergessen: Wer aktuell noch einen rabattierten Tarif nutzt, verzichtet oftmals auf diese Rabatte bis zu seiner regulären Mindestlaufzeit.

Vorteile per sofort, Vertragsrabatt aber nur für 24 Monate

Die neuen Vorteile beginnen meist per sofort und zählen dann für 24 Monate, die eigentliche Vertragsverlängerung findet aber erst zur ursprünglichen Endlaufzeit statt. Heißt also, dass ab der Verlängerung mehr als 24 Monate anbrechen.

Beispiel: Euer Vertrag läuft bis 31.12. und kostet rabattierte 9,99 € statt 19,99 € im Monat − und ihr habt eine frühzeitige Verlängerung zum 1.9. wahrgenommen, die Kosten bleiben, aber es gibt doppeltes Datenvolumen dazu. Klingt nach einer Win-win-Situation, oder?

Aber: Die eigentlich Vertragsverlängerung greift erst zum 31.12. bzw. 1.1., das heißt euer Vertrag läuft weitere 24 Monate bis zum nächsten 31.12.; die Rabatte aus der vorzeitigen Vertragsverlängerung enden aber in 2 Jahren am 31.8. − und somit zahlt ihr von September bis Ende Dezember den regulären Monatspreis von dann 19,99 €, habt also 4 Monate jeweils 10 € Rabatt aus dem Vorvertrag „verschenkt“.

Oder sagen wir besser: Euch wurde dieser Rabatt geklaut, denn meist ist einem ja gar nicht bewusst, dass diese Vorteilspreise früher enden als die eigentliche Mindestvertragslaufzeit. Auch wenn das schriftlich alles plausibel so festgehalten wird. Ein ziemlich mieser Mobilfunk-Trick, den ihr auf dem Zettel haben solltet.

Besonders schlimm ist, dass diese Praxis sogar vom OLG Köln in einem Urteil, nach dem ein Handyvertrag länger als 24 Monate laufen darf, wenn ihr vorzeitig verlängert, legitimiert wurde (noch dazu ohne Revision). Habt diesen Trick also auf dem Zettel:

Mehr als 24 Monate Laufzeit: Ist das überhaupt rechtens?

Im Grunde schließt ihr also zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verlängerung einen Vertrag ab, der länger als 2 Jahre läuft. Und genau dagegen hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vor dem Landgericht Kiel (gegen mobilcom-debitel, jetzt freenet) 2019 erfolgreich geklagt. Heißt also im Klartext: Es handelt sich um eine rechtswidrige Klausel!

Und doch ist unsere Erfahrung: Diese Praxis wird (leider) immer noch angewandt. Solltet ihr einer solchen Klausel „zum Opfer“ gefallen sein, nutzt das Musterschreiben der Verbraucherzentrale.

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Profilbild von Marleen
Die Technik- und Mobilfunk-Expertin Marleen ist bereits seit 2009 kein unbeschriebenes Blatt mehr in der Branche. Nach dem Studium der Information- und Medientechnik absolvierte sie ein Volontariat bei einem großen Telekommunikationsmagazin und verblieb dort auch 9 Jahre. Bereits dort hatte sie ersten Kontakt mit Schnäppchen. Seit November 2017 ist Marleen als Chefredakteurin bei Handyhase.de tätig.