Vorzeitige Vertragsverlängerung: Vorsicht vorm „Rabattklau“ bei früher Vertragsverlängerung!
Während o2 und Telekom (D1) Frühstarter sind, geht es bei Vodafone (D2) noch recht „konservativ“ bei der vorzeitigen Vertragsverlängerung zu:
- o2: Verlängerung ab 8 Monate vor Ablauf (ab 17. Monat)
- Telekom: Bis zu 6 Monate vor Vertragsende (ab 19. Monat)
- Vodafone: Bis zu 3 Monate vor Laufzeitende (ab 21. Monat)
Netzbetreiber | vVVL ab ? Monat |
---|---|
o2 | 17. Monat |
Telekom | 19. Monat |
Vodafone | 21. Monat |
Vorzeitige Vertragsverlängerung: Nicht immer vorteilhaft!
Was die wenigsten jedoch wissen: Mitunter ist eine vorzeitige Vertragsverlängerung nicht nur mit Vorteilen verbunden. Dabei hört es sich doch alles so schmackhaft an: Neues Handy, weniger Grundgebühr, Rabatte − und mehr Leistung!
Klar, denn in 24 Monaten Vertragslaufzeit verändern sich viele Tarifangebote, werden immer besser und günstiger. Die bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung vorgeschlagenen Konditionen orientieren sich meist an diesen Neukundenvorteilen.
„Rabattklau“ durch vorzeitige Vertragsverlängerung
Was mitunter aber viele vergessen: Wer aktuell noch einen rabattierten Tarif nutzt, verzichtet oftmals auf diese Rabatte bis zu seiner regulären Mindestlaufzeit.
Vorteile per sofort, Vertragsrabatt aber nur für 24 Monate
Die neuen Vorteile beginnen häufig per sofort und zählen dann für 24 Monate, die eigentliche Vertragsverlängerung findet aber erst zur ursprünglichen Endlaufzeit statt. Heißt also, dass ab der Verlängerung mehr als 24 Monate anbrechen.
Beispiel: Dein Vertrag läuft bis 31.12. und kostet rabattierte 9,99 € statt 19,99 € im Monat − und Du hast eine frühzeitige Verlängerung zum 01.09. wahrgenommen, die Kosten bleiben, aber es gibt doppeltes Datenvolumen dazu. Klingt nach einer Win-win-Situation, oder?
Aber: Die eigentliche Vertragsverlängerung greift erst zum 31.12. bzw. 01.01., das heißt Dein Vertrag läuft weitere 24 Monate bis zum nächsten 31.12.; die Rabatte aus der vorzeitigen Vertragsverlängerung enden aber in 2 Jahren am 31.08. − und somit zahlst Du von September bis Ende Dezember den regulären Monatspreis von dann 19,99 €, hast also 4 Monate jeweils 10 € Rabatt aus dem Altvertrag „verschenkt“.
Oder sagen wir besser: Dir wurde dieser Rabatt geklaut, denn meist ist einem ja gar nicht bewusst, dass diese Vorteilspreise früher enden als die eigentliche Mindestvertragslaufzeit. Auch wenn das schriftlich alles plausibel so festgehalten wird. Ein ziemlich mieser Mobilfunk-Trick, den Du auf dem Zettel haben solltest.
Besonders schlimm ist, dass diese Praxis sogar vom OLG Köln in einem Urteil, nach dem ein Handyvertrag länger als 24 Monate laufen darf, wenn man vorzeitig verlängert, legitimiert wurde (noch dazu ohne Revision).
Mehr als 24 Monate Laufzeit: Ist das überhaupt rechtens?
Im Grunde schließt Du also zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verlängerung einen Vertrag ab, der länger als 2 Jahre läuft. Und genau dagegen hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vor dem Landgericht Kiel (gegen mobilcom-debitel, jetzt freenet) 2019 erfolgreich geklagt. Heißt also im Klartext: Es handelt sich um eine rechtswidrige Klausel!
Und doch ist unsere Erfahrung: Diese Praxis wird (leider) immer noch angewandt. Solltest Du einer solchen Klausel „zum Opfer“ gefallen sein, nutze das Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
Fazit: Besser den Anbieter wechseln
Natürlich ist eine Vertragsverlängerung bequem. Man muss sich um nur wenig Papierkram kümmern, keine Portierung durchführen und ein eventueller Kombi-Rabatt bleibt auch noch erhalten. Alles wie gewohnt.
Doch nicht alleine der Rabattklau ist ein wichtiges Argument für einen Anbieterwechsel. Neukundenangebote sind in der Regel erheblich günstiger. Außerdem enthalten neuere Tarife bessere Konditionen, meist mehr Datenvolumen und unterstützen gerne auch mal neuere Standards wie 5G und VoLTE/VoNR.