Handyvertrag nur noch über 1 Jahr? Was wirklich im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ steht
Kampf um die 2-Jahres-Verträge
Bundesministerin Lamprecht forderte, dass die maximale Laufzeit von Verträgen auf ein Jahr beschränkt werden soll. Das gelte nicht nur für Handyverträge, sondern auch für das Fitnessstudio, den Stromvertrag und weitere Verbraucherverträge. Längere Laufzeiten sollen nur noch mit Ausnahmen angeboten werden. Zudem dürfe ein Angebot mit 12 Monaten Laufzeit maximal um 25% teurer sein als die 24-Monats-Variante. Diese Forderungen wurden später jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen.
Was zunächst nach einer rein verbraucherfreundlichen Regelung klingt, hat einen ernsten Hintergrund: Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ soll unlauteren Geschäftspraktiken Einhalt gebieten. Von einer großen Boulevard-Zeitung ließ sich die Ministerin bereits 2019 zitieren (hier der Bericht beim Handelsblatt), das Gesetz werde „betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen“ bekämpfen. Daher sollen die Verbraucherrechte gegenüber den Anbietern gestärkt werden, so Lambrecht:
„Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten. Wir werden die zulässigen Vertragslaufzeiten verkürzen und stärken so die Wahlfreiheit der Kunden.“
Kürzere Kündigungsfristen tatsächlich beschlossen
Neben der Beschlussvorlage, die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zu verkürzen, kommt man den Verbrauchern aber im Hinblick auf Kündigungsfristen entgegen. Bislang wird ein Vertrag um bis zu ein weiteres Jahr verlängert, wenn die geregelte Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Der Entwurf sah vor, dass ein bestehender Vertrag bald nur noch um mehr als drei Monate verlängert werden kann, wenn der Anbieter explizit auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweist.
Das tatsächlich verabschiede Gesetz geht über diese Forderung hinaus: Die derzeit gängige Kündigungsfrist von drei Monaten wird auf einen Monat verkürzt!
Zudem wird die Pflicht zu einem Kündigungs-Button zukünftig für ein einfacheres Vertragsende sorgen. Im Online-Bereich soll eine entsprechende Option für Anbieter verpflichtend werden. So sollen finanzielle Nachteile durch eine verspätete Kündigung verhindert und die Hürde zur Beendigung eines Vertrags gesenkt werden.
Ab wann gelten die neuen Regelungen?
Bundestag und Bundesrat beschlossen das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ am 25.06.2021. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Kraft treten. Einzelne Bestimmungen sollen jedoch erst später gültig werden.
Der „Kündigungsbutton“ wird jedoch voraussichtlich erst zum 01.07.2022 verbindlich.
Langen Laufzeiten selbst den Kampf ansagen
Schon jetzt haben Verbraucher die Wahl, ob sie sich kurz oder lang an ihren Anbieter binden wollen. Prepaid-Verträge oder Verträge mit kurzer Laufzeit beziehungsweise „ohne Vertragslaufzeit“ sind in großer Auswahl am Markt vertreten. Auch für den heimischen Festnetzanschluss müssen in der Regel keine langen Fristen mehr in Kauf genommen werden.