Details zum Gesetz und wer sich daran hält

Routerfreiheit: Lass Dir kein Netzwerkgerät aufzwingen

Wenn Du einen neuen Internetvertrag für das Festnetz buchst, darf Dir Dein Anbieter nicht vorschreiben, welchen Router Du zu nutzen hast. Die sogenannte Routerfreiheit ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgehalten. Wir erklären, was das genau bedeutet und wo es noch Probleme gibt.
Die Routerfreiheit gilt seit 2016

Die Routerfreiheit gilt seit 2016 (Bild: Pixabay)

Router: Gesetzliche Entscheidungsfreiheit

Das Jahr 2016 begann für Internetnutzer mit einem großen Siegeszug. Musste man sich zuvor noch ausgewählte Netzwerkgeräte vom Provider aufbrummen lassen, liegt die Wahl seit diesem Zeitpunkt beim Konsumenten. Möglich macht es das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ im Rahmen des TKG.

Anschlussart ist bei der Regelung egal

Es gibt vielerlei Möglichkeiten, zuhause ins World Wide Web zu gelangen. Vielleicht kennst Du ja schon unsere Kabel & DSL Angebote? Beispielsweise kannst Du Dich, je nach Verfügbarkeit, für (V)DSL, Glasfaser (FTTH / FTTB), Kabel, LTE oder 5G entscheiden. Doch egal, um welche Anschlusstechnologie es sich handelt, die Routerfreiheit ist davon unabhängig. Allerdings musst Du beim Kauf des Netzwerkgeräts auf die Kompatibilität zum Anschluss achten.

Zwangsnutzung ist ebenfalls verboten

Netzbetreibern oder Anbietern ist es nicht nur untersagt, einen Router ohne Zustimmung zum Vertrag zu bündeln, sondern auch dessen Nutzung zu diktieren. Falls Du also freiwillig einen Router zum Tarif erwirbst, darf dich dennoch niemand zwingen, diesen auch einzusetzen.

Nicht alle Internetdienstleister halten sich an das Gesetz

Eigentlich sollte man meinen, dass nach sechs Jahren jeder Internetanbieter die TKG-Richtlinie der Routerfreiheit verinnerlicht hat. Leider gibt es aber nach wie vor schwarze Schafe. Erst kürzlich gab es negative Schlagzeilen für Vodafone und Deutsche Glasfaser. Verbraucherschützer haben diese Konzerne bereits im Visier. Explizit verstoßen häufig Anbieter von Glasfaseranschlüssen (FTTH) gegen das Gesetz.

Dabei erklärte die Bundesnetzagentur vor zwei Jahren nochmals explizit, dass jedwede Internetzugangsarten, auch FTTH, unter die Routerfreiheit fallen.

Diese Internetanbieter halten sich an die Routerfreiheit

Die Deutsche Telekom ist zwar nicht der günstigste, aber dafür ein fairer Provider. Einen Router musst Du dort fast nie mitbestellen. Eine Ausnahme stellt der Tarif MagentaZuhause Hybrid dar. Ferner verzichten 1&1, o2 (my Home DSL), Pyur und congstar auf das aufgezwungene Netzwerkgerät.

Routermiete als günstige Alternative

Gute Router können entsprechend viel Geld kosten. So schlägt beispielsweise AVMs Topmodell Fritz!Box 7590 AX (für VDSL und ADSL) mit circa 250 Euro zu Buche. Wenn Du Dich hingegen für eine zweijährige Miete bei Routermiete.de entscheidest, entsteht eine Summe von insgesamt 95,76 Euro (Stand: September 2022). Zwar haben Internetprovider ebenfalls häufig Mietangebote, allerdings meistens mit höherem Kostenfaktor.

Mehr zum Thema Hardware mieten erfährst Du in unserem Ratgeber.

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Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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