Recht auf Reparatur: Besser für die Umwelt und den Geldbeutel
Recht auf Reparatur ist jetzt beschlossen
Der 2. Mai 2024 brachte eine wichtige gesetzliche Entscheidung für Dich als Konsumenten. Seit diesem Datum gilt in der Europäischen Union das Recht auf Reparatur. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag am 23. April 2024 angenommen. Damit gehen zwei Lösungswege bei einem Defekt eines Mobilgerätes oder Elektrogroßgerätes einher:
- Reparatur durch den Hersteller mit anschließender erweiterter Gewährleistung
- Selbstreparatur durch vom Hersteller zur Verfügung gestellte Werkzeuge sowie Anleitungen
Beim ersten Punkt spendierst Du Deinem Smartphone, Tablet, Smart-TV oder anderem berechtigten Produkt mehr Lebenszeit. Denn wenn der Hersteller das Gerät repariert, muss er die Garantie danach um ein Jahr verlängern. In einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Kauf ist die Firma dazu verpflichtet, die Ware zu reparieren oder auszutauschen.
Der Umwelt zuliebe: Reparatur vor Austausch
Viele Hersteller sind faul und investieren oft keine Mühe in die Instandsetzung eines Produktes, sondern tauschen es aus. Manchmal geschieht das sogar, ohne dass das Gerät überhaupt in Augenschein genommen wurde. Für die Nachhaltigkeit ist das kein guter Ansatz. Eine kostenlose Reparatur hat deshalb mit der neuen Regelung Priorität vor dem Austausch.
Wenn der Zeitraum für die Gewährleistung verstrichen ist, muss der Hersteller dennoch in der EU verkaufte Geräte kostenpflichtig reparieren. Hat er keinen Sitz in der Europäischen Union, ist der Importeur zuständig. Allerdings gilt das nur für Artikel folgender Produktgruppen:
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- Kühlgeräte
- Elektronische Displays (z. B. Monitore, Fernseher)
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server und Datenspeicherprodukte
- Smartphones, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Tablets
- Haushaltswäschetrockner
- Batterien für leichte Transportmittel
Eine europaweite Online-Plattform, auf welcher Du Werkstätte und Reparaturcafés finden kannst, soll es ebenfalls geben. Mit einem einheitlichen Formular wirst Du transparent über die Preise und Bedingungen der Reparatur informiert.
Zeitraum und Kosten der Reparatur
Wie lange ein Unternehmen ein Produkt nach der Markteinführung instand setzen muss, variiert. Die Verfügbarkeit des Reparaturservices und der Ersatzteile hängt von der Art des Gerätes ab. Es ist eine Zeitspanne zwischen fünf und zehn Jahren angedacht. Bei Mobilgeräten wie Smartphones und Tablets müssen sieben Jahre lang Reparaturen angeboten werden.
Abseits der Gewährleistung und bei einer Selbstreparatur musst allerdings Du die Kosten tragen. Hierbei schaut die EU aber, dass Dir die Hersteller keine Wucherpreise für den Service oder die Ersatzteile berechnen. Die Reparaturkosten dürfen nicht unangemessen hoch sein. Ein Verhindern der Reparatur, sei es durch Vertragsklauseln, Software oder Hardware, ist nicht mehr erlaubt.
Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Schonfrist
Die Änderungen klingen alle vernünftig, es gibt aber einen Haken. Um die notwendigen Änderungen durchzuführen, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit. Bis dahin muss das Recht auf Reparatur in nationales Recht umgesetzt sein. Entsprechende Reparaturmöglichkeiten und eine bessere Reparatur-Infrastruktur vor Ort sollen für Dich vorangetrieben werden.
Gesetzlich gibt es leider ein paar Schlupflöcher. Jedoch muss jeder EU-Mitgliedstaat eine rechtssichere Umsetzung durchführen und mindestens eine Fördermaßnahme einführen. Hierzulande haben sich bereits ein paar Bundesländer engagiert. Thüringen und Sachsen gingen mit gutem Beispiel voran und auch Berlin plant Fördermaßnahmen. Ein bundesweites Programm dürfte folgen.
In Deutschland haben außerdem Hersteller wie Samsung, Apple und Google erste Schritte, etwa in Form von Plattformen für die Selbstreparatur, vollzogen.
Recht auf Reparatur ist in den Startlöchern
Bald erhältst Du einen juristischen Anspruch auf die Instandsetzung von Haushaltsgeräten (weiße Ware) und Alltagsprodukten wie Smartphones. Das Gesetz soll in der ganzen Europäischen Union gelten. René Repasi (Europäisches Parlament via Süddeutsche Zeitung) vollzog diese Ankündigung. Er ist der Verhandlungsführer bei dieser Thematik.
In der Nacht zu Freitag einigten sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten darauf, dass der Anspruch auf Instandsetzung kommt. Künftig soll es für Dich leichter und billiger sein, Geräte reparieren zu lassen oder selbst zu reparieren, anstatt neue zu erwerben.
Kompromiss erfordert noch Zustimmung
Die neuen Vorgaben gelten für Handys und Haushaltsgeräte, für manche anderen Produkte wie Kopfhörer und Möbel aber nicht. Das Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten müssen diesem Kompromiss noch zustimmen. Dies sei nur eine Formsache. Auf einen genauen Rechtstext muss man noch einige Wochen nach der Einigung der Unterhändler warten.
Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, erklärt die Vorteile des Verhandlungsdurchbruchs. So wird die Reparatur nicht nur einfacher und günstiger, es soll auch Zugang zu Ersatzteilen zum fairen Kostenfaktor sowie Reparaturanleitungen für kleine Reparaturläden und Dich geben.
Was ist das „Recht auf Reparatur“?
Instandsetzen anstatt wegschmeißen, das ist die Devise dieser Initiative. Dabei musst Du Dir kein einzelnes Gesetz vorstellen, sondern eine ganze Ansammlung an Vorgaben.
Die EU-Kommission und die Bundesregierung wollen eine Basis schaffen, um die Reparatur von Alltagsgeräten zu gewährleisten und zu vereinfachen. Das ist gut für die Umwelt und Deinen Geldbeutel.
Länger Freude an Elektronikgeräten
Ob zu Hause, auf der Arbeit oder unterwegs, elektronische Geräte begleiten und erleichtern unseren Alltag. Zumindest so lange, bis sie unbrauchbar werden. Das kann schon nach ein bis zwei Jahren der Fall sein. Viel zu kurz. Da gehen wir mit der EU-Kommission konform.
Deshalb will das Bundesverbraucherschutzministerium für Besserung sorgen.
Was gilt bereits beim „Recht auf Reparatur“?
In der Ökodesign-Richtlinie ist festgelegt, was Hersteller bei Ersatzteilen und Kundensupport beachten müssen.
Seit März 2021 müssen Anbieter von Elektronikgroßgeräten teilweise bis zu zehn Jahre lang Ersatzteile auf Lager haben. Dabei musst Du, wenn du handwerklich geschickt bist, keinen Reparateur beauftragen, sondern darfst auch selbst die Instandsetzung vollziehen.
Reparaturanleitungen müssen die Firmen ebenfalls anbieten. Des Weiteren sollen die Geräte so gestaltet sein, dass sie mit handelsüblichem Werkzeug repariert werden können. Zu Elektronikgroßgeräten zählen übrigens Fernseher (auch Smart-TVs) und Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Spülmaschinen.
Aktueller Stand des „Recht auf Reparatur“ bei Handys
Demnächst will die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf für das „Recht auf Reparatur“ veröffentlichen. Unter anderem sollen die Reparaturoptionen und die Preise für Ersatzteile transparenter werden. Die Einbindung von Mobilgeräten in die Initiative ist ebenfalls geplant. Beispielsweise in Form von leichter austauschbaren Akkus (etwa, wenn der Handy-Akku nicht lädt) sowie Ersatzteilen und Reparaturanleitungen für jeden. Dürfte dann ja auch die anfälligen Smartphone-Displays betreffen.
Gut so! Denn dass eine Handy-Reparatur aktuell nach wie vor richtig teuer werden kann, haben wir ja zuletzt beispielhaft an der Display-Reparatur des Galaxy Z Fold 4 und Flip 4 gezeigt.
Außerdem werden Sicherheitsupdates künftig auch älteren Geräten zur Verfügung stehen. Die Patches sollen mindestens fünf Jahre erhältlich sein.
Manche Hersteller schreiten positiv voran
Obwohl das „Recht auf Reparatur“ bei uns noch nicht für Smartphones und Tablets gilt, engagieren sich erste Hersteller bereits in puncto Selbstreparatur. Samsung startete im April 2022 seine Plattform, zumindest in den USA ist Apple ebenfalls schon an Bord. Im Juli 2022 folgte dann Google mit einem Selbstreparaturdienst für seine Pixel-Telefone. Auch Händler bieten mitunter einen Reparaturservice an, zum Beispiel gibt es ja bereits seit einigen Jahren die Saturn Handy-Reparatur.
Reparaturindex für mehr Überblick
Um Dich schon vor dem Handykauf zu unterstützen, plant die EU-Kommission einen Reparaturindex für Smartphones und Tablets. Dabei handelt es sich um eine Skala ähnlich der von anderen Geräten wie Smart-TVs und Kühlschränken. Neben der Energieeffizienz sollen aber auch die Reparaturfreundlichkeit und die Robustheit auf der Verpackung zu sehen sein. Hoffentlich wird dieser Index aussagekräftiger als das eher enttäuschende Eco-Label für Smartphones, das wir uns ja bereits ausgiebig angeschaut haben.
Detailliertere Angaben, etwa wie lange der Akku durchschnittlich nach dem Aufladen hält und nach wie vielen Ladezyklen seine Leistung merklich abnimmt, sind ebenfalls angedacht.
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