Stand bei Elektronikgroßgeräten und Mobilgeräten

Recht auf Reparatur: Besser für die Umwelt und den Geldbeutel

Mit dem „Recht auf Reparatur“ will die EU-Kommission Elektronikgeräten ein längeres Leben bescheren und die Umwelt entlasten. Wir erörtern, wie weit dieses Vorhaben bereits vorangeschritten ist.

Recht auf Reparatur

Recht auf Reparatur ist jetzt beschlossen

Der 2. Mai 2024 brachte eine wichtige gesetzliche Entscheidung für Dich als Konsumenten. Seit diesem Datum gilt in der Europäischen Union das Recht auf Reparatur. Das Europäische Parlament hat den Vorschlag am 23. April 2024 angenommen. Damit gehen zwei Lösungswege bei einem Defekt eines Mobilgerätes oder Elektrogroßgerätes einher:

  • Reparatur durch den Hersteller mit anschließender erweiterter Gewährleistung
  • Selbstreparatur durch vom Hersteller zur Verfügung gestellte Werkzeuge sowie Anleitungen

Beim ersten Punkt spendierst Du Deinem Smartphone, Tablet, Smart-TV oder anderem berechtigten Produkt mehr Lebenszeit. Denn wenn der Hersteller das Gerät repariert, muss er die Garantie danach um ein Jahr verlängern. In einem Zeitraum von zwei Jahren nach dem Kauf ist die Firma dazu verpflichtet, die Ware zu reparieren oder auszutauschen.

Der Umwelt zuliebe: Reparatur vor Austausch

Viele Hersteller sind faul und investieren oft keine Mühe in die Instandsetzung eines Produktes, sondern tauschen es aus. Manchmal geschieht das sogar, ohne dass das Gerät überhaupt in Augenschein genommen wurde. Für die Nachhaltigkeit ist das kein guter Ansatz. Eine kostenlose Reparatur hat deshalb mit der neuen Regelung Priorität vor dem Austausch.

Wenn der Zeitraum für die Gewährleistung verstrichen ist, muss der Hersteller dennoch in der EU verkaufte Geräte kostenpflichtig reparieren. Hat er keinen Sitz in der Europäischen Union, ist der Importeur zuständig. Allerdings gilt das nur für Artikel folgender Produktgruppen:

  • Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Elektronische Displays (z. B. Monitore, Fernseher)
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Smartphones, Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Tablets
  • Haushaltswäschetrockner
  • Batterien für leichte Transportmittel

Eine europaweite Online-Plattform, auf welcher Du Werkstätte und Reparaturcafés finden kannst, soll es ebenfalls geben. Mit einem einheitlichen Formular wirst Du transparent über die Preise und Bedingungen der Reparatur informiert.

Zeitraum und Kosten der Reparatur

Wie lange ein Unternehmen ein Produkt nach der Markteinführung instand setzen muss, variiert. Die Verfügbarkeit des Reparaturservices und der Ersatzteile hängt von der Art des Gerätes ab. Es ist eine Zeitspanne zwischen fünf und zehn Jahren angedacht. Bei Mobilgeräten wie Smartphones und Tablets müssen sieben Jahre lang Reparaturen angeboten werden.

Abseits der Gewährleistung und bei einer Selbstreparatur musst allerdings Du die Kosten tragen. Hierbei schaut die EU aber, dass Dir die Hersteller keine Wucherpreise für den Service oder die Ersatzteile berechnen. Die Reparaturkosten dürfen nicht unangemessen hoch sein. Ein Verhindern der Reparatur, sei es durch Vertragsklauseln, Software oder Hardware, ist nicht mehr erlaubt.

Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Schonfrist

Die Änderungen klingen alle vernünftig, es gibt aber einen Haken. Um die notwendigen Änderungen durchzuführen, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit. Bis dahin muss das Recht auf Reparatur in nationales Recht umgesetzt sein. Entsprechende Reparaturmöglichkeiten und eine bessere Reparatur-Infrastruktur vor Ort sollen für Dich vorangetrieben werden.

Gesetzlich gibt es leider ein paar Schlupflöcher. Jedoch muss jeder EU-Mitgliedstaat eine rechtssichere Umsetzung durchführen und mindestens eine Fördermaßnahme einführen. Hierzulande haben sich bereits ein paar Bundesländer engagiert. Thüringen und Sachsen gingen mit gutem Beispiel voran und auch Berlin plant Fördermaßnahmen. Ein bundesweites Programm dürfte folgen.

In Deutschland haben außerdem Hersteller wie Samsung, Apple und Google erste Schritte, etwa in Form von Plattformen für die Selbstreparatur, vollzogen.

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Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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