Sammelklage gegen Vodafone wegen unlauterer Preiserhöhung

Sammelklage gegen Vodafone wurde eingeleitet
Verbraucherzentrale geht mit Sammelklage gegen Vodafone vor
Im vergangenen Jahr gab es viele Umstände, die das Leben von Personen und Firmen teurer gemacht haben. Beispielsweise die Inflation und gestiegene Gaspreise. Dass Netzbetreiber wie Vodafone deshalb Ausgaben kompensieren müssen, ist aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar. Dennoch muss sich der A†nbieter dabei an das Gesetz halten, was nicht geschah.
Einseitige Preiserhöhungen sind nämlich nicht konform. Die Firma muss Dich vorher informieren und um Dein Einverständnis bitten. Wurde bei Deinem Vodafone-Festnetzinternetvertrag 2023 die Gebühr plötzlich ohne Vorwarnung erhöht, bist Du am Drücker. Schließe Dich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband an. Dann besteht die Chance, Dein Geld zurückzubekommen.
So funktioniert die Teilnahme an der Sammelklage
Damit die Kunden möglichst unkompliziert an dem juristischen Verfahren teilnehmen können, hat der VZBV einen Klage-Check kreiert. Hier musst Du zunächst diverse Angaben machen. Etwa, ob es eine Preiserhöhung bei Deinem stationären Internet vergangenes Jahr gab, wie hoch diese war und ob Du vorher informiert wurdest. Bist Du berechtigt zur Sammelklage, geht es weiter.
Es erscheint ein Textbaustein als Vorlage. Diesen kannst Du als PDF herunterladen. Kopiere den Textbaustein, füge ihn in einem Textverarbeitungsprogramm ein und passe ihn für Dich an. Jetzt begibst Du Dich zum Anmeldeformular des Bundesamt für Justiz. Sobald der Antrag mit den erforderlichen Informationen ausgefüllt und abgeschickt ist, nimmst Du an der Sammelklage teil.
Dreiste Masche bei der Vodafone-Preiserhöhung

Die unverschämte Preiserhöhung
Der hier schreibende Redakteur ist ebenfalls von der einseitig erhöhten Grundgebühr betroffen. Dabei war das zunächst gar nicht so offensichtlich. Vodafone versteckt die Änderung nämlich in der Rechnung. Wir haben Dir die Änderung in unserer Rechnung als Bildschirmfoto eingebettet. Sieht man nur auf den Tarif, zeigt sich keine Anpassung.
Allerdings siehst Du ganz unten in der Rechnung den Eintrag „Basispreisanpassung 5 EUR (monatlich)“. Außerdem erhebt der Netzbetreiber besonders frech noch eine Servicegebühr in Höhe von 48 Eurocent im ersten Monat der nach oben korrigierten Grundgebühr. Klar, das ist nicht viel Geld, es geht eher um die Dreistigkeit des Anbieters.
Wir haben uns das nicht gefallen lassen und uns an der Sammelklage beteiligt. Du solltest ebenfalls mitmachen und Dein zu Unrecht gezahltes Geld zurückfordern.
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