Verbraucherzentrale sucht Erfahrungsberichte zur Internet-Mindestversorgung
Wenn Du Dich in der Vergangenheit an die Bundesnetzagentur gewandt hast, um eine Internet-Mindestversorgung durchzusetzen, dann solltest Du Deinen Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schicken. Aktuell ist der Verband nämlich besonders an solchen Fällen interessiert. Zudem werden auch noch Erfahrungsberichte zu Problemen mit Schufa und Co. gesucht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sucht derzeit Fälle zur Internet-Mindestversorgung, weil es nach Angaben des VZBV bisher nur ein einziger Fall bekannt ist, indem eine Person einen Anspruch auf eine Mindestversorgung durchsetzen konnte. Und das, obwohl seit Oktober 2023 „über 4.000 Eingaben von Verbraucher:innen bei der Behörde erfolgten“, so der VZBV. Der VZBV verweist auf einen Mindestanspruch von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit im Upload, was allerdings sehr wenig ist.
Wer online bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Mindest-Internetversorgung („Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“) abgeschickt hat, der kann die Erfahrungen mit dem Verfahren mit dem Bundesverband teilen.
Aus den Berichten will der VZBV versuchen, die Dauer solcher Verfahren abzuleiten. Interessiert ist er auch an eventuellen Hindernissen, die während eines solchen Verfahrens entstehen können. Natürlich will der Verband auch wissen, ob es wirklich nur ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren gibt, bei dem die Bundesnetzagentur einen Internetanbieter zur Versorgung verpflichten konnte.
Der VZBV bietet diesbezüglich auf Wunsch auch eine Beratung durch die im Bundesland zuständige Verbraucherzentrale an. Außerdem wird abgefragt, ob sich der Verband zwecks Rückfragen melden darf.
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