Transparente Mobilfunkverträge: Ab dem 01.06.2017 sind Produktdatenblätter mit Vertragsinformationen Pflicht
Das wurde in der neuen Transparenzverordnung beschlossen
Die neue Transparenzverordnung beinhaltet in erster Linie eine Stärkung des Informationsrechtes für Verbraucher, die einen Vertrag im Telekommunikationsbereich abschließen (Internet, Mobilfunk, TV).
Verbraucher sollen zukünftig einfacher einschätzen können, welche Leistungen ein Produkt bringt und wie viel diese kosten. Auch andere wichtige Informationen – z.B. Kündigungsfristen oder die tatsächliche Datenübertragungsrate – sollen „in einer klaren, verständlichen und leicht zugänglichen Form“ bereitgestellt werden.
Um diese Anforderungen umzusetzen, sollen Anbieter zukünftig Produktdatenblätter veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur hat dazu Muster-PDFs zur Verfügung gestellt. Darin wird u.a. festgehalten, welche Datenübertragungsraten maximal möglich sind und normalerweise zur Verfügung stehen. Gerade im Mobilfunkbereich kann diese Information helfen, einen realistischen Blick auf das Angebot zu bekommen.
Auch Angaben zur Laufzeit des Vertrags und zu den genau anfallenden Kosten sollen im Produktdatenblatt festgehalten werden. Ebenso werden Dienste festgehalten, die nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden – also z.B. StreamOn.
Die Verordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft. Ab dem 01.12.2017 gilt dies auch für laufende Verträge. Dann wird es z.B. Informationen zur Kündigungsfrist auf den monatlichen Rechnungen geben.
Was ändert sich jetzt für Verbraucher?
Verbrauchern wird die Suche nach dem passenden Tarif durch die in Kraft tretende Verordnung erheblich erleichtert. Die übersichtliche Darstellung der genauen Leistungs- und Kosteninhalte erspart es Vielen, selbst mühsam im Kleingedruckten die relevanten Informationen zum Vertrag zu suchen.
Verträge können so außerdem viel schneller und übersichtlicher miteinander verglichen werden, um den perfekten Tarif zu finden. Ausnahmen gibt es nur noch bei Prepaidkarten und Verträgen unter einem Monat Laufzeit.
Auch die Kündigungsfristen werden übersichtlicher – eine ungewollte, automatische Verlängerung des Vertrags kann so einfacher vermieden werden. Auf der monatlichen Rechnung müssen nämlich u.a. das Datum des Vertragsbeginns, der aktuelle Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern, vermerkt sein.
Allerdings muss der Anbieter das genannte Produktdatenblatt bei Bestandskunden leider erst auf Anfrage herausgeben. Für Bestandskunden sollen im Dezember 2017 Änderungen der Transparenzverordnung verabschiedet werden.
Kommentar verfassen