Vodafone Pass verstößt gegen EU-Recht: Provider akzeptiert gerichtliches Urteil
Urteil des EuGH: „Kein Tethering“ mit Vodafone Pass ist rechtswidrig
In einem Urteil stimmte der EuGH der Verbraucherzentrale nun zu. Es geht vor allem darum, dass Vodafone kein Tethering in seinen Zero-Rating-Optionen und damit in allen Vodafone-Pass-Angeboten erlaubt. Diese sind an das jeweilige Gerät gebunden, in denen auch die SIM-Karte liegt.
Allerdings diskriminiere dieses Vorgehen die Gleichbehandlung des Datenverkehrs des Internets, die plattformübergreifend stattfinden muss. Dieses ist im „Artikel 3 Absatz 1 der „TSM-VO“ geregelt und beschreibt die Endgerätefreiheit der Verbraucher in Bezug auf den Datenverkehr.
Ein Aus von „Vodafone Pass“ muss man an dieser Stelle allerdings erst einmal nicht befürchten. Der Provider müsste die Dienste nur anpassen und Tethering auch mit den Zero-Rating-Optionen erlauben. Aktuell ist auf der Vodafone-Webseite unter Hotspot-Nutzung zu lesen „Du kannst den Vodafone Pass über Hotspot nicht mit anderen Geräten teilen„. Dieses könnte sich nun zukünftig ändern.
Originalartikel vom 03.09.2021
Vodafone und Telekom stehen rechtlich mit ihren sogenannten „Zero-Rating-Angeboten“ wie StreamOn oder dem Vodafone Pass schon lange in der Kritik. Nun schaltete sich aber auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit ein und urteilt hart gegen die großen Provider. Die Dienste verstoßen demnach gegen EU-Verordnung und müssen mindestens deutlich umgebaut werden.
Buchst Du bei der Telekom StreamOn, so kannst Du europaweit Musik, Videos oder auch Social-Media-Feeds streamen, ohne dass der Datenverkehr auf Dein Datenvolumen angerechnet wird. Ähnlich funktioniert auch der Vodafone Pass, der sich in mehrere kleine, zielgerichtete Angebote aufteilt. Ob die Dienste aber so weiterhin bestehen bleiben können, ist nach dem Urteil eher fraglich.
„Wir prüfen die Entscheidungen sorgfältig und werden bei Bedarf das aktuelle Angebot entsprechend den Urteilen anpassen. […] Auf nationaler Ebene wird jetzt geklärt werden müssen, wie ein Angebot aussehen muss, damit es nicht gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet verstößt“ – so Thorsten Georg Höpken, Vodafone-Pressesprecher Privatkundenbereich gegenüber Handyhase.
Der EuGH entscheidet demnach nicht über nationales Recht. Hier gilt es daher nun eine entsprechende Regelung zu finden. Das Urteil ist zwar wegweisend, doch zumindest Vodafone würde laut des Zitats gerne an den Angeboten festhalten und diese entsprechend bearbeiten, damit diese im Einklang der Verordnung stehen.
StreamOn und Vodafone durch EuGH-Urteil vor dem Aus?
Laut dem Europäischen Gerichtshof verstoßen die „Nulltarif“-Angebote gegen die Netzneutralität. Denn die Datenströme aus dem Internet dürfen aus kommerziellen Interessen nicht unterschiedlich behandelt werden. Erlaubt sind nur „angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen“ zur „effizienteren Nutzung der Netzressourcen“. Wer beispielsweise YouTube-Videos durch ein zusätzliches, gebührenpflichtiges Angebot vom restlichen Tarif „ausgrenzt“, handelt gegen die besagte Netzneutralität, so der EuGH.
Damit stehen die von den Providern eingeführten Dienste Telekom StreamOn und Vodafone Pass vor dem Aus. Denn der grundsätzliche Sinn dieser Angebote ist somit rechtswidrig. Ob hier ein reines Umbauen der Dienste reicht, bleibt abzuwarten. Ein Ende von StreamOn oder dem Vodafone-Pass-System scheint jedenfalls nicht unwahrscheinlich. Zumindest dürfte es zukünftig einige Änderungen für Kunden geben.
Quellen: Netzpolitik.org, EuGH, WBS.
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