Gericht urteilt zugunsten der Verbraucher

Telefónica darf keine Positivdaten an die Schufa übermitteln

Telefónica zeigte sich gegenüber der Schufa bislang in Plauderlaune, was Verbraucherschützern ein Dorn im Auge war. Jetzt entschied ein Gericht, dass das nicht rechtens ist.
Positivdaten dürfen von o2 nicht weitergegeben werden

Positivdaten dürfen von o2 nicht weitergegeben werden (Bild: Pixabay)

Telefónica (o2): Datenschutzverstoß

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist eine häufig bei Bonitätsprüfung genutzte Wirtschaftsauskunftei. Sie trägt maßgeblich dazu bei, ob Du eine Ratenzahlung durchführen kannst. Allerdings übermitteln manche Firmen unnötige Daten an die Schufa. Beispielsweise der Münchner Netzbetreiber Telefónica Deutschland.

Der Anbieter ließ der Schufa positive Kundendaten zukommen. Selbst diese Details können für Dich aber Nachteile bringen. Wenn ein Kreditinstitut etwa sieht, dass Du viele Verträge hast oder diese öfters wechselt, lässt sich das negativ auslegen. Im schlimmsten Fall ist der Kredit für Dein neues Auto oder Dein Traumhaus futsch.

Verbraucherzentrale NRW verkündet Urteil

Einen wichtigen Erfolg in puncto Datenschutz hat die Verbraucherzentrale NRW nun beim Landgericht München I erreicht. Die Juristen bewerteten die Übermittlung von Positivdaten durch Telefónica Deutschland an die Schufa als rechtswidrig. Das Vorgehen verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO). Die Daten seien für den Vertragsabschluss nicht erforderlich.

Konkret teilte Telefónica der Schufa mit, ob und wann Du Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen hast. „Dem Anbieter stehen für die Verbraucherinnen und Verbraucher weniger belastende Methoden zur Betrugsprävention offen“, resümierte das Gericht. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 33 O 5976/22 stammt vom 25. April 2023.

Urteil zu Positivdaten ist noch nichts rechtskräftig

Wolfgang Schuldzinsky, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, merkt an:
„Das ist ein wichtiges Urteil für Millionen vertragstreuer Mobilfunkkunden. Denn nun sind sie davor geschützt, dass ihre Daten ohne ihre Einwilligung in die Hände von Schufa und Co. fallen.“

In Stein gemeißelt ist die Unterlassung bezüglich Weitergabe der Positivdaten aber bislang nicht. Streng genommen könnte die Firma noch Revision einlegen. Allerdings ist die Erfolgswahrscheinlichkeit gering und es würde dem Image des Unternehmens weiter schaden. Die Verbraucherschützer haben übrigens auch die Telekom und Vodafone aus dem gleichen Grund verklagt.

Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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