Bundesnetzagentur warnt vor zu schlauen Geräten

Achtung: Spionage bei smarten Weihnachtsgeschenken

Smarte Weihnachtsgeschenke sind besonders beliebt, sie können aber auch zur Spionage verwendet werden. Die Bundesnetzagentur rät Dir darum zur Vorsicht beim Kauf solcher Produkte.
Die Snapchat Spectacles 3 zeigt mit LEDs, wenn sie aufnimmt

Die Snapchat Spectacles 3 zeigt mit LEDs, wenn sie aufnimmt

Gefahr durch Spionage: Smarte Weihnachtsgeschenke

Nicht nur Handys wie das Galaxy A54 sind gefragte Artikel in den aktuellen Weihnachtsangeboten. Smartwatches, Smart-Brillen, GPS-Tracker oder Saugroboter stehen ebenfalls hoch im Kurs. Das Problem: wenn Du Pech hast, wird damit Spionage betrieben. Deshalb mahnt die Bundesnetzagentur (BNetzA), sich vor dem Erwerb solcher Gadgets umfassend zu informieren. In der Vergangenheit haben wir ja bereits über das Problem der Handy-Spionage berichtet.

Klaus Müller, Präsident der Behörde, erklärt: „Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten.“ Diese Geräte würden zwar das Leben erleichtern, sie dürfen jedoch nicht die Privatsphäre gefährden. Bei uns sind smarte Produkte, die gegen den Datenschutz verstoßen, verboten. Etwa, wenn sie unbemerkt eine Aufnahme von Bild und Ton machen.

Folgende Geräte können die Privatsphäre missachten

Die BNetzA warnt explizit, bei bestimmten Geräten Vorsicht walten zu lassen. Wenn Du oder jemand anderes mit einer Smart-Brille fotografiert oder filmt, muss das von außen erkennbar sein. Beispielsweise, indem eine LED-Leuchte oder ein akustisches Warnsignal auf die Aufnahme hinweisen. Kann die Brille das nicht, gefährdet sie den Datenschutz und ist verboten.

Kindersmartwatches sind ein besonders heikles Thema. Du würdest es sicher auch nicht gut finden, wenn Dein Kind und sein Umfeld unbemerkt abgehört werden. GPS-Tracker stöbern für Dich Haustiere und verlorene Gegenstände auf. Besitzen sie jedoch ein Mikrofon zur unbemerkten Spionage der Umgebung, dürfen sie in Deutschland nicht eingesetzt werden.

Saugroboter und andere kuriose Lauschangriffe

Ein Sauroboter soll nur Schmutz und nicht heimlich Bild und Ton von Deinem Umfeld einfangen. Macht das Gerät ungefragt Aufnahmen und sendet sie per WLAN oder Bluetooth an ein Handy, ist das ein Eingriff in die Privatsphäre. Solche Produkte darfst Du nicht verwenden. Sogar Winkekatzen, Wasserkocher und Zahnbürstenhalter hat die BNetzA schon beim Spionieren erwischt.

Darauf sollen Verbraucher beim Kauf achten

Wenn ein schlaues Gerät aufnimmt, muss es das über Geräusche oder Lichtsignale kenntlich machen. Kamera und Mikrofon dürfen nicht heimlich von extern angesteuert werden. Informiere Dich vor dem Erwerb vernetzter Artikel genau über ihre Funktionen. Lese achtsam die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der Apps.

Weiterführende Informationen über verbotene Produkte hält die Bundesnetzagentur auf einer speziellen Webseite bereit.

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Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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