Verbraucherschützer prangern Fehlverhalten an

Schufa und Co. sammeln unerlaubt Handyvertragsdaten

Wie bekannt wurde, speichern die Schufa und andere Auskunfteien seit Jahren Handyvertragsdaten ohne das Wissen der Teilnehmer. Das beißt sich mit der DSGVO und ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Vertrauen schaffen klappt so nicht: Schufa

Vertrauen schaffen klappt so nicht: Schufa

Vor dreieinhalb Jahren wurde mit der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, eine der wertvollsten Errungenschaften zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts etabliert. Damit wollte die Regierung dem massenhaften und teils willkürlichen Erheben von Verbraucherinformationen, seien sie relevant oder irrelevant, entgegenwirken. Eine Besserung im Umgang mit vertraulichen Daten ist unter anderem durch verpflichtende, einzuholende Einwilligungen der Bürger zu beobachten. Allerdings ignorieren noch manche Institutionen diese Maßnahme – allen voran die Auskunfteien.

Unlautere Datenerhebung: Schufa und Co. am Pranger

Die Süddeutsche Zeitung und der NDR entdeckten eine schockierende Sicherheitslücke. Wie sich herausstellte, sammeln Schufa, Crif Bürgel und Infoscore Consumer Data trotz seit Mai 2018 geltender DSGVO munter weiter Handyvertragsdaten. Einwilligungen wurden hierbei nicht eingeholt. Ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten NRW vermutet, dass die Auskunfteien sich nicht mit den höheren Anforderungen an Einwilligungen durch die Datenschutzgrundverordnung auseinandersetzen wollten. Unter dem Vorwand „ein berichtigtes Interesse“ an den Informationen zu haben, setzten die Institutionen ihr Treiben fort.

VZBV und DSK setzen Auskunfteien unter Druck

Klaus Müller zeigt sich als Vorstand des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) verärgert über die Methoden von Schufa und Konsorten. Man könne das Verhalten der Bürger durch die Handyvertragsdaten analysieren. „Damit werde ich viel gläserner, als ich es jemals gewesen bin. Das ist eine Entwicklung, die wir Verbraucherschützer falsch finden, die wir ablehnen und die von der Datenschutzgrundverordnung in dieser Form, unserer Meinung nach, nicht gedeckt ist“, erläutert Müller das Problem. Die DSK (Datenschutzkonferenz) geht mit diesen Äußerungen konform und erachtet das Verhalten der Auskunfteien als „unzulässig“.

Ein dazugehöriger Beschluss der DSK treibt die betroffenen Unternehmen in die Enge. Vom vermeintlichen „berichtigten Interesse“ konnte man nichts erkennen. Die Folge könnte sein, dass die Auskunfteien die Speicherung der Handyvertragsdaten einstellen und bereits erhobene Informationen löschen müssen. Man ging davon aus, dass Schufa und ähnliche Firmen die Daten zur Überführung von Betrügern nutzen. Tatsächlich werden jene aber auch zur Bonitätsbewertung zurate gezogen. Zwar gehen die Auskunfteien geschlossen gegen den Beschluss der DSK vor, es ist allerdings fraglich, ob dieser Schritt etwas bewirkt.

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Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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