5 Mbit/s im Upload geplant

Bundesnetzagentur: Mehr Bandbreite für das „Recht auf Internet“

Um mehr Menschen vernünftig ins Netz zu bringen, soll die Mindestbandbreite deutlich erhöht werden. Vor allem das Verschicken von Dokumenten profitiert davon was gleichzeitig Familien zu einem zuverlässigeren Zugang verhelfen kann. Bisher war das "Recht auf Internet" aber eher ein zahnloser Tiger.
Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Prüfbericht zur Mindestversorgung vorgestellt. (Bild: BNetzA)

Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Prüfbericht zur Mindestversorgung vorgestellt. (Bild: BNetzA)

Wenn Du Schwierigkeiten hast, einen einigermaßen schnellen Internet-Tarif in Deutschland etwa auf dem Land zu bekommen, dann darfst Du ein wenig Hoffnung haben. Die Bundesnetzagentur empfiehlt nämlich eine Erhöhung der Mindestbandbreiten für einen Internetanschluss. Das geht aus dem Prüfbericht zur Mindestversorgung vor, den Netzpolitik.org jetzt allen öffentlich zugänglich gemacht hat.

Gerade in weniger dicht besiedelten Gebieten ist ein Zugang zum Internet teilweise nur mit Einschränkungen möglich und das entsprechende „Recht auf schnelles Breitbandinternet“ verzögerte sich immer wieder und existiert erst seit Juni 2022. Wenig Bevölkerung reduziert dabei nicht unbedingt die Kosten für die Netzbetreiber, die trotzdem Straßen aufbuddeln müssen. Andererseits gehört der Internetzugang mittlerweile zur Daseinsfürsorge und damit eben auch ein Anspruch. Ein Anspruch, der aber nicht so einfach durchzusetzen ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale sucht daher aktuell nach Erfahrungen zur Mindestversorgung.

Derweil geht die Bundesnetzagentur den nächsten Schritt. Gleich auf der der ersten Seite des 43 Seiten starken Berichts wird die Bundesnetzagentur deutlich und hält eine Erhöhung der Bandbreiten für angemessen. Die Latenz darf hingegen weiterhin mit 150 ms recht hoch bleiben. Für das Gaming nicht ideal, aber das gehört auch nicht zum „Recht auf Internet“.

Upload verdreifacht sich fast

Besonders deutlich wird die Geschwindigkeit für das Hochladen von Dateien verbessert. Statt bisher 1,7 Mbit/s steigt diese auf 5 Mbit/s und verdreifacht sich damit fast. In einer immer stärker digitalisierten Welt musst Du doch hin und wieder Dokumente etwa an Behörden hochladen oder mal Fotos und Videos an Bekannte verschicken – schlimmstenfalls per E-Mail, was nochmal 30 Prozent mehr Daten verursacht, da E-Mails eigentlich nicht für Dateien erdacht wurden.

Beim Download tut sich dabei weniger. Die ohnehin schon mageren 10 Mbit/s werden laut den von Netzpolitik zugänglich gemachten Dokumenten auf 15 Mbit/s erhöht. Das ist immerhin etwas näher am beispielsweise kleinsten Telekom-Tarif dran, der mit 16 MBit/s beworben wird („MagentaZuhause S“).

Pikant: Dieser Tarif erreicht mit 2,4 Mbit/s im Upload nicht die neuen Mindestanforderungen. Selbiges gilt freilich auch für andere Netzanbieter wie etwa Vodafone, die beispielsweise genauso 16 zu 2,4 Mbit/s anbieten. Ob Dir das bei kleinem Budget hilft, sei aber mal dahingestellt. Das Recht auf Internet besagt nur, dass Du 5 Mbit/s im Upload bekommen können musst, aber nicht, dass es unbedingt der billigste Tarif sein muss. Aber wer weiß, vielleicht gibt es hier trotzdem eine Anpassung, denn auf dem Land müssten diese Tarife mit mehr Leistung angeboten werden, wenn nichts anderes machbar ist. Es wird also spannend.

Lebenswirklichkeit braucht Bandbreite

Die Bundesnetzagentur begründet ihre Entscheidungen natürlich auch. Berücksichtigt wurde dabei die Lebenswirklichkeit, wie es so schön heißt. Darunter fällt etwa auch, dass ein Internetzugang auch für Mehrpersonenhaushalte funktionieren muss. Gerade hier ist dann der Upload besonders wichtig. Bei einigen Verbindungstechniken, wie etwa ADSL, leidet nämlich der Download, wenn der Upload stark genutzt wird. Umso wichtiger ist es, dass diese Uploads schnell durchgeführt werden.

Die Werte hat die Bundesnetzagentur mithilfe eines Gutachtens ermittelt, dass für einen Single-Haushalt etwa 7,4 und 1,3 Mbit/s im Download respektive Upload ermittelt hat. Die Bundesnetzagentur stuft das als die „dienstespezifischen Anforderungen ohne parallele Nutzung“ ein.

Nicht jede Zugangstechnik ist gleich gut geeignet

Die Agentur hat sich auch mit der Frage beschäftigt, welche Technik für die Mindestversorgung infrage kommt. Um Glasfaser und Kabel muss man sich dabei keine Sorgen machen. Bei ADSL-Anschlüssen wird es aber schwierig, da mindestes ADSL2+ auf der Kupferleitung genutzt werden muss. Zudem gibt es deutliche Längenbeschränkungen für den reinen Anschluss.

Bei Satelliten-Internet, das langsam günstiger wird, sind die Erwartungen auch nicht sehr hoch. Es kommt auf die Flughöhe der Satelliten an. Je höher die sind, desto schlechter die Latenz. Haben sie einen niedrigen Orbit, ein Beispiel wäre Starlink von SpaceX, dann würden die Mindestanforderungen wohl machbar sein. In wenig besiedelten Gebieten ist das eine interessante Option, schließlich muss die Antenne nur nach oben zeigen. Im Winter musst Du dafür hin und wieder die Schneeschicht von der Antenne entfernen.

Mobilfunk, beispielsweise per Fixed Wireless Access, sieht die Bundesnetzagentur ebenfalls nicht als Technik für jedes Einsatzszenario zur Mindestversorgung. Zu viel hängt etwa von der Distanz ab oder wie viele Menschen die Zelle neben Dir verwenden. Der Einzelfall bestimmt die Eignung.

Die nun angedachten Bandbreiten sind im Download übrigens noch immer weit weg von dem, was mal geplant war. Eigentlich wollte die Bundesregierung mal 50 Mbit/s für alle ermöglichen. Von den Plänen hat man sich aber verabschiedet.

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Andy ist seit September 2023 ein kleines Teilzeit-Rädchen (Häschen?) im Handyhase-Team. Bereits seit 2005 ist er schon als IT-Journalist tätig und war mal Sysadmin. Er hat einen Hang zu sehr besonderen Themen und Gesellschaft. Durch viele Reisen sind aber auch das Thema Flug und Zug zum Spezialgebiet geworden, das er in anderen Publikationen abdeckt.

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