Kündigung: O₂ kann Unlimited Max-Verträge laut AGB einseitig auflösen

Die O₂ Telefónica Zentrale in München. (Bild: O₂)
Das Wichtigste in Kürze
- Die Konditionen sogenannter Unlimited-Tarife sind derzeit Gegenstand öffentlicher Debatten.
- Der Unlimited Max-Tarif von O₂ darf laut AGB auch vom Anbieter einseitig gekündigt werden.
- Dies ist offenbar auch schon einigen Kunden passiert.
Wie Unlimited ist eigentlich kein Unlimited-Mobilfunktarif? Diese Frage rückt derzeit in den Fokus, nachdem Kunden von 1&1 erleben mussten, dass ihnen ihre Unlimited-Flat-Tarife gekündigt wurden. 1&1 sprach ihnen gegenüber von einer „unüblichen Nutzung“, die auch in der Leistungsbeschreibung erwähnt wurde. Im Klartext: Die Kunden hatten aus Anbietersicht zu viele Daten verbraucht und waren so nicht mehr wirtschaftlich.
Nun sind die 1&1-Unlimited-Tarife besonders günstig und Probleme mit der Kalkulation somit nicht überraschend. Doch auch andere Unlimited-Flats kommen mit Tücken.
O₂ Mobile Unlimited Max kann auch plötzlich gekündigt werden
Der Mobile Unlimited Max-Tarif von O₂ ist eine echte Datenflat. Anders als Tarife von 1&1 oder ALDI TALK oder auch dem eigenen günstigeren Mobile Unlimited On Demand, ist hier eine unbegrenzte Datennutzung ohne Nachbuchzwang möglich. Dafür ist der Tarif auch deutlich teurer, was nachvollziehbar ist.
In den Produktinformationsblättern zu O₂ Mobile Unlimited Max, wie auch des günstigeren Mobile Unlimited Smart, behält sich O₂ eine jederzeitige Kündigung auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit vor. Dort heißt es:
„Der Vertrag kann von Telefónica Germany jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, auch bereits vor Ablauf von 24 Monaten.“
Beunruhigend unklar bleibt, wann das passieren kann: Hierzu verliert der Anbieter kein Wort, ebenso wie es bei 1&1 der Fall war und auch nach einer gewissen Nachschärfung der Leistungsbeschreibung im Grunde noch immer ist.
Es kommt bereits zu Kündigungen
Tatsächlich scheint O₂ bereits Gebrauch von dieser sich selbst eingeräumten Freiheit zu machen: In der offiziellen Supportcommunity berichtet ein Kunde von einer Kündigung seines Unlimited Max-Tarifs. Laut eigener Schilderung hat er diesen offenbar als eine Art Festnetz-Ersatz in einem mobilen Router genutzt. Ewig unbeliebt bei den Providern, weil diese Nutzung chronisch hohe Datenverbräuche generiert.
Laut eigener Aussage will der Kunde stets nur zwischen 50 und 150 GB monatlich verbraucht haben. O₂ spricht in der Kommunikation mit ihm seiner Schilderung nach von einem durchschnittlichen Verbrauch von einem Terabyte (über 1.000 GB) im Monat.
Der Kunde berichtet von Anrufen der Hotline einige Monate vor der Kündigung. Darin wurde er zunächst informiert, dass er seinen Tarif nicht mehr verlängern könne. Hotliner rieten ihm offenbar, den Vertrag zunächst unberührt zu lassen, sodass er sich automatisch verlängert. Zu einem späteren Zeitpunkt folgte dann aber die Kündigung.
Unlimited-Flats: Zwischen Werbeversprechen und Wirtschaftlichkeit
Mobilfunk in Deutschland ist nach wie vor überdurchschnittlich teuer. Zuletzt drängen vermehrt Angebote auf den Markt, die mit einer vermeintlich echten Datenflat zu günstigen oder zumindest fairen Kosten den Eindruck der Apothekerpreise deutscher Mobilfunker zerstreuen sollen. Dabei ist das Versprechen unbegrenzten Datenvolumens zu guten Teilen zunächst ein psychologisches. Kein ängstliches Schielen auf die Anbieter-App nach dem Datenverbrauch mehr, keine Drossel zum Monatsende, einfach entspannt surfen zum Festpreis.
Für die allermeisten Nutzenden, die auch mit einem etwas größeren Volumentarif ausgekommen wären, geht die Rechnung auf, der Kunde ist glücklich und zahlt dennoch mehr als in Volumentarifen. Der Provider hat somit erfolgreich eine Leistung verkauft, die der Kunde nicht einfordert.
Pech hat, wer den Provider beim Wort nehmen möchte. Dadurch, dass er nutzt, was ihm vertraglich zugesichert ist, wird er zum unerwünschten Kunden. Kündigt der Provider dann auf Grundlage von Gummiparagraphen, wie 1&1 oder O₂ sie derzeit noch in ihren AGBs haben, riskiert er persönliche oder berufliche Einbußen durch den Verlust des Vertrags.
Schlussendlich werden Mobilfunkanbieter nicht umhin können, klar zu formulieren, was ihre Tarife zu welchen Konditionen leisten, die Verbraucherzentrale NRW ist bereits dabei, 1&1 hier zur Ordnung zu rufen.
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