o2: Monatliche Kündigungsfrist für alle Tarife
Handy-Verträge mit Flex-Option ohne Gebühr: o2 kündigt Aktion bis Ende Mai 2022 an
Schließt Du bei o2 einen Free- oder Unlimited-Vertrag ab, der monatlich kündbar ist, wird eigentlich ein Aufpreis von zusätzlich 5 € im Monat für diese „Flex-Option“ fällig. Das Vorgehen stellt der Provider ab dem 01.12.2021 für ganze 6 Monate ein, wie aus einer offiziellen Ankündigung hervorgeht. Die Aktion gilt für Neuverträge, die bis zum 31.05.2022 geschlossen werden. Die zusätzliche Gebühr wird beim Vertragsabschluss im Aktionszeitraum dauerhaft hinfällig.
Länger Zeit für die Kündigung: Fristen verkürzen sich
Bis zu 3 Monate vor Ablauf der (Mindest-)Vertragslaufzeit musste bislang eine Kündigung eingereicht werden, damit sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt gültig wurde. Das ist bei o2 ab dem 1. Dezember vorbei: Die zukünftige maximale Kündigungsfrist wird nur noch 1 Monat betragen. Damit hast Du länger Zeit, das Kündigungsschreiben aufzusetzen. Wir empfehlen aber weiterhin, den Vertrag so früh wie möglich zu kündigen. Zum Einen vergisst man es dann nicht und zum Anderen erhöht das die Chance auf attraktive Verlängerungs- oder Kündigungsrücknahme-Angebote.
»O2 reduziert automatisch für alle Bestands- und Neukunden im Mobilfunk und Festnetz die Frist, in der sie ihren Kündigungswunsch vor Vertragsablauf mitteilen müssen. Statt regulär drei Monate im Voraus, reicht es nun, die Kündigung mit einem Vorlauf von einem Monat anzumelden. […] Zum 1. Dezember 2021 verlängern sich Mobilfunk- und Festnetzverträge nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit statt wie bisher um 12 Monate nur noch im Monatsrhythmus. Die Basis hierfür ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). O2 setzt dies besonders kundenfreundlich gleichermaßen für Bestands- und Neukunden um. Die Regelung gilt unmittelbar auch für Kundinnen und Kunden, die sich zum 1. Dezember bereits in einer automatischen Vertragsverlängerung befinden.«
Des Weiteren teilt o2 mit, dass sich ab dem 01.12.2021 alle Verträge nur noch um einen Monat und nicht mehr um bis zu 12 Monate verlängern. Damit setzt Telefónica eine Regelung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge um. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kannst Du somit monatlich aus Deinem Vertrag raus.
Mindestlaufzeit fällt nicht weg – Neue Regelung für Kündigungen
Etwas verwirrend ist allerdings die Sache mit den eigentlichen Vertragslaufzeiten. Denn weiterhin gilt: Wenn Du einen Vertrag mit Laufzeit abschließt, bringt dieser weiterhin eine Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten mit sich. Es sei denn, Du buchst die o2 Flex-Option für eben jene 5 € im Monat zusätzlich hinzu, dann liegt die Mindestvertragslaufzeit bei 1 Monat. Und nicht vergessen: Bis Ende Mai 2022 entfällt der Aufpreis für die Flex-Option.
Grundsätzlich erleben wir also nicht das Ende langer Mindestlaufzeiten und das hat auch Vorteile: 24-Monats-Verträge bleiben auch weiterhin günstiger und ermöglichen Aktionen, die flexiblen Tarifen verwehrt sind.
Immerhin führt o2 die neue Regelung für Kündigungen ein und begräbt die kundenunfreundliche Kündigungsfrist von 3 Monaten endgültig. Ab dem 01.12.2021 reicht eine Kündigung 1 Monat vor Vertragsende aus, was den Kunden helfen soll, leichter den Überblick zu behalten.
Mit der Änderung reagiert o2 auf die zukünftige Gesetzeslage durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge und das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), das ab dem 1. Dezember 2021 in Kraft tritt. Anbieter müssen Kunden zukünftig mehr Freiheiten bei Verträgen einräumen und auch eine leichtere Kündigung ermöglichen.
Wichtige Lesetipps zum Thema
Falls Du von so viel überbordender Kundenfreundlichkeit nun unbedingt Kunde bei o2 werden willst, hier wären aktuell die attraktivsten o2-Free-Angebote:
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