Verbraucher werden immer noch benachteiligt

Kündigungsbutton: Viele Anbieter verklagt

Mit dem Kündigungsbutton sollst Du schnell und einfach einen Vertrag beenden können. Leider sträuben sich trotz Gesetz weiterhin viele Unternehmen gegen die Schaltfläche oder verstecken sie.
Der Kündigungsbutton wird oft falsch integriert

Der Kündigungsbutton wird oft falsch integriert

Es hakt immer noch beim Kündigungsbutton

Natürlich sehen es die Unternehmen gar nicht gerne, wenn Du einen Vertrag auflösen möchtest. Das kann Dir aber egal sein, denn Du hast darauf ein Recht und sogar auf eine möglichst einfache Prozedur, zum Beispiel, wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest. Seit dem 1. Juli 2022 greift das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Laut diesem muss es einen gut sichtbaren Kündigungsbutton geben.

Wie sieht es diesbezüglich über ein Jahr später aus? Nicht allzu rosig, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert. Viele Firmen haben es trotz der langen Zeit versäumt, die Schaltfläche zu integrieren. Oder sie verbergen den Knopf hinter einem weiterführenden Link. Damit kommen die Unternehmen aber nicht durch, denn es hagelt Klagen.

Klagewelle wegen fehlendem Kündigungsbutton

Die Verbraucherzentrale Brandenburg gibt an, in den letzten Monaten neun Konzerne verschiedenster Bereiche aufgrund mangelhafter Integration der Taste abgemahnt zu haben. Sie fordert eine rechtskonforme Umsetzung der Schaltfläche ein. Bei sieben Unternehmen hat diese Maßnahme schon gefruchtet. Jene haben Nachbesserungen zugesagt oder bereits durchgeführt.

Um welche Firmen es sich genau handelt, teilten die Verbraucherschützer nicht mit. Beispielsweise ein gewisser Streaming-Anbieter verhält sich nicht vorbildlich. Wenn Du Sky hast und den Kündigungsbutton suchst, bist Du nicht alleine. Er versteckt sich rechts neben den Datenschutzeinstellungen unter „Weitere Links“. Bei WOW hat die Firma den Knopf hingegen gut integriert.

Ohne Kündigungsbutton Sonderkündigungsrecht

Wenn Du einen Vertrag beenden möchtest, aber entweder keine erforderliche Taste findest oder erst lange danach suchen musstest, bist Du im Vorteil. Wird der Mangel, etwa durch Screenshots, nachgewiesen, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Es steh Dir dann frei, fristlos den Vertrag aufzulösen. Das beteuert Dir Michèle Scherer, Juristin der Verbraucherzentrale.

Du bist Dir nicht sicher, ob der Anbieter den Kündigungsbutton korrekt eingebaut hat? Dann rufe folgende Webseite auf, die Dich ausführlich über die Bedingungen informiert.

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Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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