15 Euro für Wechsel rechtens?

Klage gegen Drillisch wegen Kosten für eSIM

In einer Klage stand Drillisch im Fokus: Das Mobilfunk-Unternehmen wollte bei einem Gerätewechsel Gebühren für das erneute Zusenden des eSIM-Profils erheben. Was es mit der Klage gegen Drillisch auf sich hat und ob das Urteil Auswirkungen auf zukünftige Zahlungen beim Gerätewechsel einer eSIM hat, erfährst Du im folgenden Beitrag.
Kostenloser Wechsel der eSIM

Kostenloser Wechsel der eSIM

Klage gegen den Mobilfunk-Riesen Drillisch

Drillisch ist mit seinen zahlreichen Marken wie sim.de, handyvertrag.de und smartmobil auf dem Mobilfunkmarkt unterwegs und bietet für seine Kunden auch die eSIM an. Anstelle der üblichen physischen SIM-Karte kannst Du die eSIM von Drillisch für einmalig 14,95 € erwerben. Zu beachten ist dabei, dass Dein elektronisches Endgerät auch eSIM-fähig sein muss.

Nun musste sich Drillisch jedoch einer Klage aufgrund der eSIM bzw. der für den eSIM-Tausch erhobenen Gebühren stellen. Ein Kunde von Drillisch verklagte den Mobilfunk-Discounter für eine, seiner Meinung nach, ungerechtfertigte Rechnung für den Umzug seiner eSIM auf ein anderes Gerät.

Drillisch stellte nicht die Erstausstellung einer eSIM in Rechnung, sondern den Wechsel der eSIM in ein anderes Gerät. Der Kunde weigerte sich die „Zusatzleistung“ zu bezahlen, woraufhin Drillisch die Freigabe des neues Aktivierungscodes der eSIM versagte. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht.

Kosten für eSIM bei Gerätewechsel zieht Klage nach sich

Er begründete seine Klage damit, dass Drillisch zum einen die im Rahmen des Vertrags als Diens­tean­bieter zu erbringende Tele­kom­muni­kati­ons­dienst­leis­tung nicht einhält und zum anderen, dass die Weigerung Drillischs sein Recht auf freie Wahl eines Endgerätes einschränke (siehe EU-Verord­nung 2015/2120 vom 25. November 2015).  Zusätzlich sei dies eine Benachteiligung gegenüber Besitzern physischer SIM-Karten.

Rechtsstreit zur eSIM entscheidend für zukünftige Zahlungen?

Das Urteil des Amtsgerichts München ist ein Aner­kennt­nis­urteil (vom 12.01.2022, Aktenzeichen 114 C 17984/21), erkennt also die Entscheidung des Klägers an, für eine nicht erbrachte Leistung seitens Drillisch keine Zahlung zu leisten. Dieses Urteil ist damit jedoch nicht allgemeingültig.

Entscheidend war, dass

„die Geltendmachung von Kosten für neue eSIM-Profile das Recht auf freie Wahl der Endgeräte einschränken [kann]. Denn aus Kostenerwägungen könnten Nutzer vom Gerätewechsel abgehalten werden.“

So beschreibt es die Kanzlei PROTO LEGAL, welche für den Mandanten eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht München erhob.

Drillisch äußerte sich gegenüber den Kolleginnen von teltarif wie folgt:

„Bei dem Verfahren vor dem Amts­gericht München wurde ein Einzel­fall­sach­ver­halt eines Kunden behan­delt. Aus prozes­söko­nomi­schen Gründen haben wir entschieden, die Forde­rung des Kunden anzu­erkennen und das Verfahren damit zu beenden. Da es sich um ein Aner­ken­nungs­ver­fahren handelt, lassen sich daraus keine gene­rellen Aussagen oder Schlüsse ableiten.“

Profilbild von Annika
Annika erweiterte von November 2022 bis November 2023 die Hasenfamilie. Als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste und Germanistin befindet sie sich schon seit 10 Jahren in der Redaktionswelt und weiß, worauf es beim Texten ankommt. Um der aufregenden Welt der Deals im Alltag zu entkommen, klettert sie an Felsen und bekämpft so erfolgreich ihre Höhenangst.