Klage gegen Drillisch wegen Kosten für eSIM
Klage gegen den Mobilfunk-Riesen Drillisch
Drillisch ist mit seinen zahlreichen Marken wie sim.de, handyvertrag.de und smartmobil auf dem Mobilfunkmarkt unterwegs und bietet für seine Kunden auch die eSIM an. Anstelle der üblichen physischen SIM-Karte kannst Du die eSIM von Drillisch für einmalig 14,95 € erwerben. Zu beachten ist dabei, dass Dein elektronisches Endgerät auch eSIM-fähig sein muss.
Nun musste sich Drillisch jedoch einer Klage aufgrund der eSIM bzw. der für den eSIM-Tausch erhobenen Gebühren stellen. Ein Kunde von Drillisch verklagte den Mobilfunk-Discounter für eine, seiner Meinung nach, ungerechtfertigte Rechnung für den Umzug seiner eSIM auf ein anderes Gerät.
Drillisch stellte nicht die Erstausstellung einer eSIM in Rechnung, sondern den Wechsel der eSIM in ein anderes Gerät. Der Kunde weigerte sich die „Zusatzleistung“ zu bezahlen, woraufhin Drillisch die Freigabe des neues Aktivierungscodes der eSIM versagte. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht.
Kosten für eSIM bei Gerätewechsel zieht Klage nach sich
Er begründete seine Klage damit, dass Drillisch zum einen die im Rahmen des Vertrags als Diensteanbieter zu erbringende Telekommunikationsdienstleistung nicht einhält und zum anderen, dass die Weigerung Drillischs sein Recht auf freie Wahl eines Endgerätes einschränke (siehe EU-Verordnung 2015/2120 vom 25. November 2015). Zusätzlich sei dies eine Benachteiligung gegenüber Besitzern physischer SIM-Karten.
Rechtsstreit zur eSIM entscheidend für zukünftige Zahlungen?
Das Urteil des Amtsgerichts München ist ein Anerkenntnisurteil (vom 12.01.2022, Aktenzeichen 114 C 17984/21), erkennt also die Entscheidung des Klägers an, für eine nicht erbrachte Leistung seitens Drillisch keine Zahlung zu leisten. Dieses Urteil ist damit jedoch nicht allgemeingültig.
Entscheidend war, dass
„die Geltendmachung von Kosten für neue eSIM-Profile das Recht auf freie Wahl der Endgeräte einschränken [kann]. Denn aus Kostenerwägungen könnten Nutzer vom Gerätewechsel abgehalten werden.“
So beschreibt es die Kanzlei PROTO LEGAL, welche für den Mandanten eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht München erhob.
Drillisch äußerte sich gegenüber den Kolleginnen von teltarif wie folgt:
„Bei dem Verfahren vor dem Amtsgericht München wurde ein Einzelfallsachverhalt eines Kunden behandelt. Aus prozessökonomischen Gründen haben wir entschieden, die Forderung des Kunden anzuerkennen und das Verfahren damit zu beenden. Da es sich um ein Anerkennungsverfahren handelt, lassen sich daraus keine generellen Aussagen oder Schlüsse ableiten.“