iPhone 15: Schnelles kabelloses Laden mit preiswertem Zubehör
Apple: Zweiklassengesellschaft bei Qi beendet?
Hersteller Apple verkauft durchaus hochwertiges, aber auch teures iPhone-Zubehör. Etwas erschwinglicher sind zertifizierte Produkte von anderen Anbietern. Möchtest Du noch mehr sparen, dürftest Du Dich für einen nicht zertifizierten Artikel interessieren. Je nach Produktkategorie gibt es in diesem Fall aber Nachteile. Beim drahtlosen Aufladen soll sich das mit dem iPhone 15 ändern.
MacRumors stieß auf einen entsprechenden Bericht des Blogs Naver. Das südkoreanische Magazin entdeckte im chinesischen Forum Weibo eine spannende Information. Dem Tippgeber yeux1122 zufolge will Apple keine Geschwindigkeitsdrossel bei magnetischen kabellosen Ladelösungen ohne MFM-Zertifikat einsetzen. Somit stünden anstatt 7,5W die vollen 15W zur Verfügung.
Hinweis deckt sich mit Apples Strategie
Apple ist Mitglied des Konsortiums für drahtlose Stromversorgung (Wireless Power Consortium, WPC). In dieser Funktion gab die Firma Anfang 2023 bekannt, ein Profil für das magnetische Aufladen in Qi2 zu integrieren. Bei Qi (chinesisches Wort für Lebensenergie) handelt es sich um einen offenen, häufig genutzten Standard für die induktive Stromübertragung.
Berücksichtigt man diesen Aspekt, kannst Du Dir durchaus Hoffnungen machen, dass das iPhone 15 flott mit nicht zertifizierten Ladepads lädt. Aktuell brauchst Du dafür noch ein originales Ladepad von Apple oder eines mit dem Zertifikat MFM (Made for MagSafe).
Bei USB-C war Apple nicht so kooperativ
Auf der einen Seite ist es löblich, dass Apple Dich nicht mehr in der Produktauswahl beim kabellosen Laden benachteiligt, auf der anderen Seite sträubte sich der Konzern lange gegen USB-C. Weil die Europäische Kommission ein Gesetz zur Standardisierung von USB-C für Smartphones ins Leben rief, musste der kalifornische Hersteller handeln. Angeblich plant Apple aber, nicht zertifizierte Kabel zu drosseln.
Ein starker Kontrast zum Umgang mit Qi. Die Befürchtung einer Drossel ist auch bis zur EU Kommission vorgedrungen, die eine solche Maßnahme nicht dulden würde.
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