App-Store-Öffnung

EU will Apples App-Store-Öffnung genau untersuchen

Mit dem Digital Markets Act musste sich Apple an neue Regeln in der EU anpassen. Doch es gibt kritische Stimmen an den Änderungen, die vielen nicht weit genug gehen. EU-Kommissar Thierry Breton kündigt eine genaue Untersuchung und gegebenenfalls Konsequenzen an.
Apples Öffnung des App Stores will die EU genau untersuchen. (Screenshot: Handyhase.de)

Apples Öffnung des App Stores will die EU genau untersuchen. (Screenshot: Handyhase.de)

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton droht Apple mit einer deutlichen Reaktion, sollten die Anpassungen des App Store nicht den Regulierungen der EU genügen, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Mit der Öffnung des App Stores, die dank des Digital Markets Act der EU ab dem 7. März 2024 einen freieren Umgang mit Apps ermöglichen soll, wird die EU die Anpassungen genau untersuchen.

Öffnung des Apple App Stores unter Beobachtung

Wie Breton Reuters sagte, wird sich die EU auch nicht davor scheuen, deutlich zu reagieren, sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden. Die EU wird dabei auch Rückmeldungen anderer Beteiligter berücksichtigen, wie Breton im Hinblick auf Apples Umsetzung sagte. Manchen von ihnen geht Apples Öffnung nicht weit genug. Kritik gibt es etwa an den zu entrichtenden Gebühren.

EU Digital Markets Act soll Gatekeeper regulieren

Dank des Digital Markets Act werden sogenannte Gatekeeper reguliert. „Gatekeeper sind große digitale Plattformen, die sogenannte zentrale Plattformdienste anbieten, wie z. B. Online-Suchmaschinen, App-Stores, Messenger-Dienste“, heißt es etwa seitens der EU.

Zu den Gatekeepern, die mindestens beobachtet werden, gehören laut der offiziellen Fallliste neben Apple auch Alphabet (Google), Amazon, Bytedance (Tiktok), Meta (Facebook), Microsoft und Samsung. 22 Service-Plattformen sind insgesamt betroffen.

Samsung, Google und Microsoft ebenfalls unter Beobachtung

Samsung hat aber nichts zu befürchten. Eine erste Untersuchung sowie Anhörung der Argumente Samsungs ergab, dass der Internet Browser des Konzerns nicht unter den Digital Markets Act fällt. Auch Microsoft und Google konnten die EU teilweise überzeugen. Die Dienste outlook.com und gmail.com gelten nicht als zentrale Plattformdienste (Core Plattform Services).

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Profilbild von Andy
Andy ist seit September 2023 ein kleines Teilzeit-Rädchen (Häschen?) im Handyhase-Team. Bereits seit 2005 ist er schon als IT-Journalist tätig und war mal Sysadmin. Er hat einen Hang zu sehr besonderen Themen und Gesellschaft. Durch viele Reisen sind aber auch das Thema Flug und Zug zum Spezialgebiet geworden, das er in anderen Publikationen abdeckt.

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