Du darfst Deine SIM-Karte überall reinstecken!

BGH-Urteil: Niemand darf Dir die Endgerätefreiheit verbieten

Die Endgerätefreiheit bei Mobilfunktarifen ist laut Bundesgerichtshof unanfechtbar. Einige Anbieter hatten versucht, Teilnehmern die Nutzung mit einem stationären Router zu verbieten.
Die Endgerätefreiheit gilt auch für Mobilfunktarife

Die Endgerätefreiheit gilt auch für Mobilfunktarife

BGH: Endgerätefreiheit auch bei Handytarifen

Gute Handytarife bieten Dir oftmals viel oder sogar bis zu unbegrenztem Datenvolumen. Vielleicht hast Du Dir auch schon gedacht, die SIM-Karte einfach in einem LTE- oder 5G-Router zu verwenden. Dieses Szenario sehen die Netzbetreiber und Anbieter aber überhaupt nicht gerne. Deshalb haben manche Telekommunikationsfirmen eine derartige Nutzung untersagt.

In den Vertragsklauseln fanden sich gelegentlich solche Abschnitte: „Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).“ Diese sind laut BGH unwirksam.

Urteil des Landgerichts bestätigt wichtigen Verbrauchervorteil!

Bereits Anfang 2021 entschied das Landgericht München, dass Dir Dein Anbieter das zu nutzende Gerät nicht diktieren darf. Das wollte Telefónica (o2) nicht auf sich sitzen lassen und legte Berufung ein. Diese wies das Oberlandesgericht München ab. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Jetzt urteilte auch diese letzte Instanz.

Der Klage des Bundesverbands Verbraucherzentralen (vzbv) wurde stattgegeben. Entsprechend scheiterte die Berufung von o2. Es steht somit endgültig fest, dass Du selbst entscheiden kannst, in welchem Gerät Du Deinen Mobilfunktarif nutzt. Sollte Dein Vertrag etwas anderes vorschreiben, darfst Du das ignorieren.

Nicht nur o2 wollte Endgeräte vorschreiben

Laut BGH verstoßen solche Klauseln gegen die Endgerätefreiheit. „Bei der Nutzung des Internetzugangs kann der Endnutzer grundsätzlich frei unter den zur Verfügung stehenden Endgeräten wählen“, heißt es im Urteil. Telefónica meinte, dass man solche Hinweise aktuell sowieso nicht in den Geschäftsbedingungen einsetze und sich deshalb nichts für die Kunden ändere.

Allerdings ging die vzbv auch gegen weitere Firmen wie Vodafone, die Deutsche Telekom und freenet aufgrund der unlauteren Bevormundung der Verbraucher vor. Der Bundesverband erklärte das Urteil als wichtige Entscheidung für Konsumenten. Die Wahlfreiheit dürfe Dir niemand im Kleingedruckten einschränken. Bereits seit 2015 ist die Gerätefreiheit im EU-Recht verankert, wie die Verbraucherschützer betonen. (via heise)

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Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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