BGH-Urteil: Niemand darf Dir die Endgerätefreiheit verbieten
BGH: Endgerätefreiheit auch bei Handytarifen
Gute Handytarife bieten Dir oftmals viel oder sogar bis zu unbegrenztem Datenvolumen. Vielleicht hast Du Dir auch schon gedacht, die SIM-Karte einfach in einem LTE- oder 5G-Router zu verwenden. Dieses Szenario sehen die Netzbetreiber und Anbieter aber überhaupt nicht gerne. Deshalb haben manche Telekommunikationsfirmen eine derartige Nutzung untersagt.
In den Vertragsklauseln fanden sich gelegentlich solche Abschnitte: „Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern).“ Diese sind laut BGH unwirksam.
Urteil des Landgerichts bestätigt wichtigen Verbrauchervorteil!
Bereits Anfang 2021 entschied das Landgericht München, dass Dir Dein Anbieter das zu nutzende Gerät nicht diktieren darf. Das wollte Telefónica (o2) nicht auf sich sitzen lassen und legte Berufung ein. Diese wies das Oberlandesgericht München ab. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Jetzt urteilte auch diese letzte Instanz.
Der Klage des Bundesverbands Verbraucherzentralen (vzbv) wurde stattgegeben. Entsprechend scheiterte die Berufung von o2. Es steht somit endgültig fest, dass Du selbst entscheiden kannst, in welchem Gerät Du Deinen Mobilfunktarif nutzt. Sollte Dein Vertrag etwas anderes vorschreiben, darfst Du das ignorieren.
Nicht nur o2 wollte Endgeräte vorschreiben
Laut BGH verstoßen solche Klauseln gegen die Endgerätefreiheit. „Bei der Nutzung des Internetzugangs kann der Endnutzer grundsätzlich frei unter den zur Verfügung stehenden Endgeräten wählen“, heißt es im Urteil. Telefónica meinte, dass man solche Hinweise aktuell sowieso nicht in den Geschäftsbedingungen einsetze und sich deshalb nichts für die Kunden ändere.
Allerdings ging die vzbv auch gegen weitere Firmen wie Vodafone, die Deutsche Telekom und freenet aufgrund der unlauteren Bevormundung der Verbraucher vor. Der Bundesverband erklärte das Urteil als wichtige Entscheidung für Konsumenten. Die Wahlfreiheit dürfe Dir niemand im Kleingedruckten einschränken. Bereits seit 2015 ist die Gerätefreiheit im EU-Recht verankert, wie die Verbraucherschützer betonen. (via heise)
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