Rekord-Bußgelder wegen aufdringlicher Telefonwerbung
Gesetzeswidrige Telefonwerbung von dreisten Firmen
Werbeanrufe dürfen nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin stattfinden. Hält sich ein Unternehmen nicht daran, macht es sich strafbar. Leider klingelt in deutschen Wohnzimmern immer noch häufig das Festnetztelefon, mit einem manipulierenden Callcenter-Mitarbeitenden am anderen Ende der Leitung. Einen gemeinsamen Nenner gibt es häufig: den Energiemarkt.
Angestellte von fremden Stromanbietern rufen Dich an, um sich als Dein Lieferant auszugeben und Daten wie die Zählernummer oder den Zählerstand auszuspionieren. Manchmal behaupten die Mitarbeiter sogar, zu einem Preisvergleichsportal zu gehören. Auf diese Weise will man das Vertrauen der Opfer ergaunern, so die Bundesnetzagentur (BNetza).
Bußgeld-Rekord aufgrund großer Delikte
Dass die verklagten Firmen ihre Identität verschleierten, war 2023 besonders schwerwiegend. Deshalb und aufgrund der hohen Zahl der geschädigten Verbraucher, verhängte die BNetzA besonders üppige Bußgelder. Zwei Konzerne wurden zu 285.000 Euro verdonnert, ein weiterer zu 275.000 Euro. Bei allen Vorfällen handelte es sich um Energieversorger oder kooperierende Callcenter.
Es entfielen 845.000 Euro der insgesamt 1,435 Millionen Euro betragenden Bußgelder auf Stromanbieter. In diesem Marktsegment gingen 2023 rund 5600 Beschwerden ein. Anschließend folgte Telefonwerbung aus dem Bereich „Gewinnspiel“ (5400 Beschwerden) und aus dem Bereich „Bauprodukte“ (5300 Beschwerden).
Gesetzeslage ist vielen Unternehmen egal
Manche Firmen verhalten sich besonders penetrant, um Dir ein Produkt oder einen Vertrag aufzuschwatzen. So hat die BNetzA festgestellt, dass die gemeldeten Werbeanrufe fortwährend aufeinander folgend, mit aggressivem Gesprächston oder mit Täuschungsmanövern vollzogen wurden. Bei den dreisten Unternehmen ist ein weiterer Verstoß wahrscheinlich.
Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Dieses besagt, dass Firmen, die Telefonwerbung betreiben, die Gespräche samt Werbeeinwilligung lückenlos aufzeichnen und aufbewahren müssen. Wie Du Dir sicher ausmalen kannst, protokollieren die Beschuldigten sicher nicht ihre eigenen Vergehen. In diesem Fall gibt es nochmal 50.000 Euro als Strafe.
Anzahl der Beschwerden ging zurück
Eine positive Nachricht hat die Bundesnetzagentur trotzdem zu verkünden. Insgesamt erhielt sie im vergangenen Jahr 34.714 Beschwerden. Das ist natürlich eine ganze Menge, aber deutlich weniger als 2022. In besagtem Jahr gingen nämlich 64.704 Beschwerden ein. Auf der anderen Seite betrug damals die Bußgeldsumme „nur“ 1,15 Millionen Euro.
Kommentar verfassen