Bundesnetzagentur: Netzbetreiber sollen 5G-Netze zwangsöffnen
Freenet & Co. sollen besseren Zugang zum Markt bekommen
Netzbetreiber wie Vodafone, Telekom oder Telefonica könnten schon bald dazu verpflichtet sein, ihre Netze für kleinere Mobilfunkanbieter zu öffnen. Das lässt sich aus einem Beschluss des Beirats der Bundesnetzagentur schließen. Ziel dieser Maßnahme sei es, einen fairen Wettbewerb zu schaffen, auch wenn es um die Frequenzen-Vergabe für das 5G-Netz geht. Die letzte Frequenzauktion sah keine solche Verpflichtung zur Öffnung der Netze vor – lediglich eine Verpflichtung zur Verhandlung mit den Mitbewerbern.
In dem Beschlusspapier des Beirates fordert dieser, dass „ein fairer und diskriminierungsfreier Zugang von Diensteanbietern und Mobile Virtual Network Operators (MVNO) im Vorleistungsmarkt“ gesichert sein müsse. MVNOs wie Freenet oder 1&1 sollen damit also durch gesetzliche Maßnahmen eine bessere Wettbewerbsposition einnehmen können. Die Bundesnetzagentur ist jetzt dazu angehalten, die Marktsituation zu analysieren und umfassend Informationen aufzubereiten, sodass weitere Schritte diesbezüglich eingeleitet werden können.
Während die großen Netzbetreiber Vodafone, Telefonica und Telekom eine solche Verpflichtung kritisieren, unterstützt der Bundesverband für Breitbandkommunikation (BREKO) den Beschluss des Beirates. Besonders von der Bundesnetzagentur fordert der Verein, dass die Anmerkungen in dem Beschluss ernst genommen werden sollten.
Der Anlass für die Maßnahme
Hintergrund dieser sogenannten Diensteanbieterverpflichtung ist die Frequenzvergabe in 2 Jahren. 2025 laufen die Lizenzen für die Nutzung verschiedener Frequenzen aus. Betroffen sind vor allem die Frequenzen von 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz. Bei der Neuvergabe und teilweise Umverteilung der Lizenzen wollen auch neue Marktteilnehmer wie 1&1 sich weitere Frequenzplätze sichern.
Wie die Lizenzen dann genau vergeben werden, ist noch unklar. Bisher erfolgte dies über ein Auktionsverfahren. Diese angestrebte Maßnahme der Diensteanbieterverpflichtung könnte bei dem Verfahren allerdings Neuerungen implizieren.
In dem Beschluss begrüßt der Beirat zudem, dass die Bundesnetzagentur mit Rabatten oder Boni Ausbauanreize schaffen will. Außerdem soll von der Bundesnetzagentur ein neues Konzept zum Infrastruktursharing erarbeitet werden. Ziel ist dabei, vorhandene Einrichtungen wie Funkmasten, Grundstücke oder Versorgungsleitungen gemeinsam zu nutzen.
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