Bürgergeld-App, KI-Unfallversicherung & App zur Rehabilitation geplant – Digitalisierung im Arbeitsministerium BMAS
Das BMAS hat seine große Digitalisierungsstrategie bis zum Jahr 2030 angekündigt (PDF). Demnach will das Bundesministerium, das für Arbeit und Soziales zuständig ist, insgesamt 60 Maßnahmen umsetzen, um die Verwaltung verbessern. Dabei geht es nicht nur um das BMAS selbst, sondern auch um weitere Institutionen, wie die Arbeitsagentur, die Rentenversicherung oder auch der gesetzlichen Unfallversicherung.
Eine Bürgergeld-App und eine App zur Rehabilitation
Zwei der Maßnahmen beinhalten die Schaffung zweier Apps. In Zukunft soll bei der Beantragung des Bürgergelds etwa eine App helfen. Konkret wird das Amt dabei nicht. Das gilt auch für die neue Teilhabeberatungs–App. Sie soll bei der Beratung zur Teilhabe und Rehabilitierung helfen, wie es in dem Strategiepapier heißt.
Solche Apps gibt es beispielsweise schon für die Arbeitsagentur. Dort sind viele Prozesse aber nichts weiter als eine Umleitung auf die Webseite. Solche bestehenden Anwendungen will das Bundesministerium aber ebenfalls verbessern. Für die Arbeitsagentur wurde etwa die Möglichkeit angekündigt, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für das Jobcenter abzurufen.
Weniger Formulare, weniger Einreichungen
Ein recht großer Punkt dürfte auch die Frage sein, wann eigentlich ein Formular auf Papier ausgefüllt werden muss. Das BMAS will hier einmal alles untersuchen, um anschließend hier und da auf diese Schriftform zu verzichten. Du kannst dann also (hoffentlich) mehr über Webseiten oder Apps beantragen. Dazu kommt eine Überarbeitung, wenn Du Dich etwa ausweisen musst. Auch hier soll es Vereinfachungen geben. Hier geht es auch um die kommende European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet), in der Du in Zukunft etwa Deinen Ausweis speicherst.
Spannend ist das sogenannte Once-Only-Prinzip. Falls Du schon einmal einen Antrag gestellt hast, ist Dir vielleicht aufgefallen, dass Du bestimmte Dinge immer und immer wieder nachweisen musst. Das soll bis 2030 der Vergangenheit angehören. Ist ein Nachweis erst einmal eingereicht worden, gilt er dann auch weiter, ohne dass Du ihn erneut zusenden musst.
KI soll die Unfallversicherung unterstützen
In einem Strategiepapier zur Digitalisierung darf die Künstliche Intelligenz natürlich nicht fehlen. Die soll der insbesondere beim Thema Unfall helfen. Per KI sollen Prozesse rund um Heilverfahren, aber auch das Verhindern von Unfällen verbessert werden. Für Letzteres gibt es sogar schon ein Projekt, das „KI-basierte Unterstützung für zielgenaue Unfallprävention“ genannt wird.
Damit Du auch weißt, welche KI-Werkzeuge genutzt werden, soll ein Transparenzregister geschaffen werden. In dieser Datenbank kannst Du dann schauen, welche Werkzeuge wo genutzt werden.
Außerdem will das Ministerium herausfinden, ob es rechtlich erlaubt ist, mehr Vorgänge zu automatisieren.
Das große Versprechen des Bundesministeriums: „Die Leistungen der digitalen Arbeits- und Sozialverwaltung sind für Menschen und Unternehmen schnell und einfach zugänglich und erleichtern so deren Alltag.“ Ob das gelingen wird, bleibt abzuwarten. Dem Dokument fehlen oft konkrete Beispiele zur Optimierung oder auch ein genauerer Zeitrahmen. Bis zum Jahr 2030 ist jedenfalls reichlich Zeit, um beispielsweise den digitalen Abruf einer Krankschreibung umzusetzen.
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