Benachteiligte Kunden werden teuer für Shops

BNetzA geht gegen Geoblocking bei Black Week vor

Außerhalb Deutschlands kannst Du in der EU bei Shopping-Aktionen wie der Black Week Schnäppchen ergattern. Wie die Bundesnetzagentur feststellt, sperren Dich manche Anbieter aber via Geoblocking aus.
Black Week soll EU-weit funktionieren

Black Week soll EU-weit funktionieren

Black Week: Diskriminierung bei fremden EU-Ländern

Die Europäische Union soll, getreu ihrem Namen, eine Einheit sein. Andere EU-Länder beim Onlineshopping auszusperren ist allerdings nicht einheitlich. So ist der Bundesnetzagentur das Gebaren diverser Anbieter ein Dorn im Auge. Stell Dir vor, du erspähst in einem Nachbarland einen dicken Rabatt in der Black Week, darfst aber nicht kaufen, weil Du in Deutschland wohnst.

So etwas ist unlauter, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) anmerkt. So erklärt die Bundesbehörde, dass im EU-Binnenmarkt tätige Verkäufer von Waren und Dienstleistungen den Zugang sowie den Erwerb ihrer Produkte nicht für EU-Bürger einschränken dürfen. Besitzt Du eine entsprechende Staatszugehörigkeit oder einen entsprechenden Wohnsitz, sollst Du kaufen dürfen.

Einen Haken gibt es bei der Lieferung

Während die Verfügbarkeit und der Erwerb gesetzlich also keinen Nachteil haben sollen, sieht es bei der Lieferung anders aus. Händler seien nicht verpflichtet, die Ware stets bis zum Wohnort des Käufers zu verschicken. Innerhalb des Liefergebietes des Verkäufers muss das Produkt aber ankommen. Das ist Dein Recht, auch wenn sich der Shop quer stellt.

Bei grenzüberschreitenden Bestellungen wirst Du Dich unter Umständen selbst um den weiteren Transport an Deine Adresse kümmern müssen. Das kann über DHL, DPD, GLS oder anderen Logistikfirmen sowie Dienstleistungen zur Paketweiterleitung erfolgen.

Verstoß gegen Geoblocking-Verordnung ist teuer

Die BNetzA regelt die Geoblocking-Verordnung für Anbieter in Deutschland. Sollte eine Person aus einem anderen EU-Land von einem Anbieter benachteiligt werden, droht ein Bußgeld. Die Bundesnetzagentur darf Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Stellst Du selbst eine Diskriminierung im Rahmen der Black Week oder regulär fest, wende Dich an die Behörde.

Eine Benachteiligung liegt beispielsweise vor, wenn Du bei einem EU-Händler Deine Adresse nicht auswählen kannst oder Dir besondere Aktionen vorenthalten werden. Bei solchen Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung setzt sich die BNetzA mit der zuständigen Behörde und dem Verkäufer in Verbindung. Bislang wurden dann sämtliche Verstöße abgestellt.

Lass Dir keinen Deal der Black Week entgehen

Bei uns in Deutschland gibt es ebenfalls spannende Deals im Rahmen der Black Week. Wir präsentieren Dir unter anderem besonders attraktive Vodafone-Angebote und o2-Angebote mit Top-Smartphones und tollen Tarifen.

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Profilbild von André
Mobilgeräte aller Art sind neben der Fotografie die große Leidenschaft von André. Diese Leidenschaft verbindet er seit 2008 mit einer weiteren Passion, dem Schreiben. Angefangen bei einem US-amerikanischen Android-Blog folgten eine Festanstellung bei einem Technik-Portal und Tätigkeiten bei diversen (Online-)Redaktionen. Mittlerweile selbstständig ist der gebürtige Pfälzer bestrebt, informative und unterhaltsame Artikel aus der Welt der Mobilfunkbranche bereitzustellen.

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