Batterieverordnung für Handys: Nachhaltige, besser wechselbare Akkus
Für Umwelt und Geldbeutel: Neue Batterieverordnung
Gestern haben die Mitglieder des EU-Parlaments die Abstimmung zur Batterieverordnung vollzogen. Bald sollen die Stromspeicher umweltfreundlicher hergestellt und leichter ausgetauscht werden können. Smartphones und Notebooks ohne wechselbaren Akku wirst Du dem Gesetz zufolge in Zukunft nicht mehr vorfinden. Bereits heute haben sich viele Hersteller verbessert.
So offerieren beispielsweise Samsung, Google und Apple Reparaturanleitungen, inklusive Akkutausch sowie Ersatzteile. Mit dem Batteriepass wirst Du schon vor dem Kauf wissen, was Dich in puncto Energieversorgung erwartet. Anhand eines farblichen Codes müssen Hersteller die Qualität ihrer Batterien visualisieren und Details zu folgenden Angaben liefern:
- Lebensdauer
- Ladekapazität
- Inhaltsstoffe
Diese Produkte müssen mitziehen
Die Batterieverordnung betrifft viele Produkte. Zum einen Mobilgeräte wie Smartphones, Tablets und Notebooks, zum anderen aber auch Transportmittel. Beispielsweise E-Autos, E-Bikes und E-Roller. Bei den Elektroautos gibt es aber eine Einschränkung. Aus Sicherheitsgründen müssen einzelne Zellen oder Module einer Batterie nicht austauschbar sein.
Bis mindestens fünf Jahre nach dem Gerätekauf muss Dir der Hersteller neue Akkus und Batterien anbieten. Bei Smartphones gibt es aber ein potenzielles Schlupfloch. So könnten Hersteller wasserdichte Handys für den Akkuwechsel aus bauartbedingten Gründen ausklammern. Übrigens berücksichtigt die Batterieverordnung auch einzeln kaufbare Batterien und Akkus.
CO2-Fußabdruck wird ebenfalls reguliert
Wie Du Dir bestimmt schon gedacht hast, ist die Herstellung der Stromspeicher nicht besonders umweltfreundlich. Das soll sich in Zukunft ändern. In der Batterieverordnung ist ein CO2-Fußabdruck festgelegt, der bestimmt, wie viel Klimagas bei der Produktion von Akkus und Batterien ausgestoßen werden darf. Außerdem gibt es Recyclingziele.
Etwa möchte die EU bewirken, dass bis Ende 2027 50 Prozent des Lithiums für Lithium-Ionen-Batterien und 90 Prozent des Nickels für Nickel-Batterien aus wiederverwerteten Rohstoffen bestehen. Die Sorgfaltspflicht der Batterieverordnung schreibt den Herstellern vor, wie sie Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verhindern.
Die neue Regelung könnte Anfang 2024 in Kraft treten (via Handelsblatt).
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