Betroffen sind Repeater und Fritzboxen

AVM muss Millionenstrafe wegen Preisabsprachen bei Routern zahlen

Dem deutschen Router-Hersteller AVM werden Preisabsprachen im Bereich von Routern und Repeatern vorgeworfen. Auch eine Überwachung von Händlern ist Thema der Klageschrift. Die Strafe liegt im zweistelligen Millionenbereich.
Fritzbox AVM Preisabsprachen Kartellamt

Das Bundeskartellamt hat AVM zu einer Millionenstrafe verdonnert. Es ging demnach um Preisabsprachen mit Händlern. (Bild: AVM)

Erst vor einiger Zeit hat AVM eine Einigung mit Huawei im Patentstreit vor Gericht erzielt, nun droht aber Ärger durch das Kartellamt. Der deutsche Router-Hersteller soll bei seinen Fritzboxen und Repeatern systematisch Preisabsprachen getroffen haben, um die Preise künstlich hochzuhalten. Die festgelegte Strafe umfasst mehrere Millionen Euro, wie aus der Mitteilung des Bundeskartellamts hervorgeht.

AVM muss wegen Preisabsprachen 16 Millionen Euro Strafe zahlen

Das Bundeskartellamt hat dem Hersteller der bekannten Fritzboxen „AVM Computersysteme Vertriebs GmbH“ aus Berlin und einem ihrer Mitarbeitenden eine Geldstrafe von fast 16 Millionen Euro wegen unerlaubter Preisabsprachen mit sechs Elektronikhändlern auferlegt. Das Verfahren begann bereits im Februar 2022 und wurde durch einen einem anonymen Hinweis angestoßen, der zu einer Untersuchung des Bundeskartellamts führte.

Das Bundeskartellamt wirft dem Fritzbox-Hersteller vor „über Jahre hinweg die Preisgestaltung ihrer Produkte für Endverbraucher beeinflusst zu haben. Durch Absprachen mit Händlern über die Erhöhung von Verkaufspreisen wurde der Wettbewerb eingeschränkt“ – so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Laut Bundeskartellamt überwachte AVM die Preise der Händler ständig, sowohl im stationären Handel als auch online. Seit Mitte 2019 nutzte der Hersteller zudem auch eine spezielle Software zur Überwachung der Preise. Die Absprachen wurden demnach besonders intensiv, wenn die veranschlagten Preise deutlich unter den Zielpreisen lagen. In vielen Fällen erhöhten die Händler nach Einflussnahme von AVM ihre Preise wieder.

Bei der Festlegung der Strafe wurde berücksichtigt, dass das Verfahren im Rahmen eines sogenannten Settlements abgeschlossen werden konnte. Somit einigten sich das Bundeskartellamt und AVM auf einen gemeinsamen Nenner in dieser Angelegenheit. Die Bußgeldbescheide sind allerdings rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler wurden keine Strafen verhängt.

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In der mobilen Technik-Welt ist Marcel als Redakteur für Handys, Gadgets und Mobile Games bereits seit mehr als 10 Jahren unterwegs. In der Vergangenheit schrieb er bereits für einige große Magazine im Bereich Gaming und Technologie. Im Privatleben fesseln den Ex-Pro-Gamer vor allem das Zocken, seine Leidenschaft zum Fußball und das Motorradfahren. Zudem verbindet ihn eine besondere Beziehung mit der japanischen Kultur.

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