Apple Vision Pro: Wegen mangelnder Verzollung an Grenze eingezogen
In den USA eine Apple Vision Pro zu kaufen und dann versuchen sie einzuführen wurde einigen am Berliner Zoll zum Verhängnis, wie Heise Online berichtet. Demnach hat die Zollbehörde am Flughafen mindestens acht Vision Pro eingezogen, die Fluggäste ohne Abgaben von Steuern einführen wollten.
Es ist wahrscheinlich, dass es beim Deutschen Zoll auch in anderen Flughäfen ähnliche Vorfälle gab. Auf Nachfrage von Heise Online nannte die Generaldirektion des Zolls aber keine Details, da dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.
Klage droht allen, die ihre Apple Vision Pro nicht verzollen
Prinzipiell ist eine Einfuhr von Waren möglich. Im privaten Kontext gibt es bei Flugreisen eine Freigrenze von 430 Euro, die zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei genutzt werden kann. Freilich gibt es einige Ausnahmen, die den Betrag reduzieren, wie etwa Mengengrenzen für Alkohol oder Zigaretten.
Apples Vision Pro ist mit einem Nettopreis von mindestens 3.500 US-Dollar jedoch sehr deutlich über dieser Freigrenze. Zumal in den USA in der Regel noch eine Sales Tax genannte Verkaufssteuer bezahlt werden muss, sodass die Brille in der Regel effektiv um die 3.500 Euro als Einfuhrwert hat. Es gibt aber auch Bundesstaaten der USA, die wie Oregon gar keine Steuer erheben. Die Sales-Tax (Verkaufssteuer) ist nicht vergleichbar mit der hiesigen Mehrwertsteuer.
Wer die Freigrenze überschreitet und das nicht meldet, der muss mit viel Ärger mit dem Zoll rechnen. Neben der Steuer ist auch mit einer Geldbuße zu rechnen. Außerdem sieht man seine Vision Pro zumindest in Berlin lange nicht wieder, wie Heise Online herausgefunden hat. Der Bearbeitungszeitraum für das Steuerstrafverfahren liegt aktuell in Berlin bei rund einem Jahr.
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