LG Koblenz stärkt Verbraucherrechte

Urteil bestätigt: 1&1 Werbung mit Telefon-Flat war irreführend (Urteil)

1&1 hatte in der Vergangenheit mit einer »FLAT Telefonie in alle dt. Festnetz- und Mobilfunknetze« geworben. Dabei waren etwa Service-Nummern mit Ortsvorwahl, darunter Telefonkonferenz-Dienste, ausgenommen. Schlecht ersichtlich und irreführend, so das LG Koblenz in einem Urteil.
1&1 Urteil wegen irreführender Werbung

1&1 Urteil wegen irreführender Werbung (Bild: Pixabay @advogadoaguilar)

1&1: Urteil wegen irreführender Werbung

Schon seit Jahren warb 1&1 mit Slogans wie »Unbegrenzt für 0 ct/Min. ins deutsche Festnetz telefonieren« und »FLAT Telefonie in alle dt. Festnetz- und Mobilfunknetze«. Irreführend, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet. Denn das LG Koblenz hat die langjährige Praxis von 1&1 nun abgestraft (Az. 3HK O 43/20).

1&1 bot jahrelang keine echte Telefon-Flat an

Keine echte Telefon-Flat bot 1&1 da an, denn in einer gut versteckten 100-seitigen Preisliste führte 1&1 auch ortsgebundene Festnetznummern zu Service-Dienstleistern auf.

Heißt im Klartext: Nummern mit einer klassischen lokalen Vorwahl (wie 030 für Berlin oder 040 für Hamburg) wirken, als seien sie in der Allnet-Flat enthalten.

Nur ein Abgleich mit der umfangreichen (und gut versteckten) Preisliste von 1&1 zeigte, dass es sich um eine kostenpflichtige Nummer handelt. 2,9 Cent pro Minute kosteten etwa Anrufe zu Telefon-Konferenzdiensten. Gerade in der Corona-Pandemie, in den Konferenzen aus dem Home-Office heraus an der Tagesordnung waren, sorgte das für ärgerlich-hohe Telefonrechnungen.

Das Landgericht Koblenz gab der Verbraucherzentrale nun recht:

»Die Werbung werde so verstanden, dass sämtliche Anrufe zu solchen geografischen Festnetznummern von der Flatrate erfasst sind und keine über das pauschale Entgelt hinausgehende Kosten anfallen. Die Werbung mit einer Telefonflat sei angesichts der ausgenommenen kostenpflichtigen Ortrufnummern daher unwahr.«

Landgericht Koblenz verhängt symbolische Strafe

Neben der Androhung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung muss 1&1 eine Strafe an den Verbraucherzentrale Bundesverband zahlen, der geklagt hatte: »214,00 € nebst Zinsen«, so das Urteil (hier als PDF). Eine symbolische Summe, so viel ist klar. Als weitere Instrumente sieht das Gericht Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung und Sicherheitsleistungen vor.

Profilbild von Stefanie
Schon seit 2011 ist Steffi als Redakteurin für verschiedene Online-Magazine und -Blogs unterwegs. Für Technik begeistert sie sich jedoch schon viel länger. Ihr erstes Handy? Ein Nokia 3310. Nach einem iPhone und einem Windows Phone (nein, kein Witz!) begleitet sie mittlerweile ein Android-Smartphone durchs mobile Leben.

Kommentar verfassen

Hinweis: Beiträge werden vor Veröffentlichung von der Redaktion geprüft.
Name
E-Mail
optional, wird nicht veröffentlicht

Mit Absenden des Formulars akzeptiere ich die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen.

Newsletter abonnieren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Einfach E-Mail-Adresse eintragen und wir halten Dich zu den besten Deals & News auf dem Laufenden
Datenschutz*