Urteil bestätigt: 1&1 Werbung mit Telefon-Flat war irreführend (Urteil)
1&1: Urteil wegen irreführender Werbung
Schon seit Jahren warb 1&1 mit Slogans wie »Unbegrenzt für 0 ct/Min. ins deutsche Festnetz telefonieren« und »FLAT Telefonie in alle dt. Festnetz- und Mobilfunknetze«. Irreführend, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet. Denn das LG Koblenz hat die langjährige Praxis von 1&1 nun abgestraft (Az. 3HK O 43/20).
1&1 bot jahrelang keine echte Telefon-Flat an
Keine echte Telefon-Flat bot 1&1 da an, denn in einer gut versteckten 100-seitigen Preisliste führte 1&1 auch ortsgebundene Festnetznummern zu Service-Dienstleistern auf.
Heißt im Klartext: Nummern mit einer klassischen lokalen Vorwahl (wie 030 für Berlin oder 040 für Hamburg) wirken, als seien sie in der Allnet-Flat enthalten.
Nur ein Abgleich mit der umfangreichen (und gut versteckten) Preisliste von 1&1 zeigte, dass es sich um eine kostenpflichtige Nummer handelt. 2,9 Cent pro Minute kosteten etwa Anrufe zu Telefon-Konferenzdiensten. Gerade in der Corona-Pandemie, in den Konferenzen aus dem Home-Office heraus an der Tagesordnung waren, sorgte das für ärgerlich-hohe Telefonrechnungen.
Das Landgericht Koblenz gab der Verbraucherzentrale nun recht:
»Die Werbung werde so verstanden, dass sämtliche Anrufe zu solchen geografischen Festnetznummern von der Flatrate erfasst sind und keine über das pauschale Entgelt hinausgehende Kosten anfallen. Die Werbung mit einer Telefonflat sei angesichts der ausgenommenen kostenpflichtigen Ortrufnummern daher unwahr.«
Landgericht Koblenz verhängt symbolische Strafe
Neben der Androhung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung muss 1&1 eine Strafe an den Verbraucherzentrale Bundesverband zahlen, der geklagt hatte: »214,00 € nebst Zinsen«, so das Urteil (hier als PDF). Eine symbolische Summe, so viel ist klar. Als weitere Instrumente sieht das Gericht Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung und Sicherheitsleistungen vor.
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