Netz mehrere Tage lang gestört

Störung bei 1&1 Drillisch: Entschädigung möglich?

Vom 27.05.2024 bis 29.05.2024 gab es eine großflächige Störung im 1&1-Netz, verantwortlich sei ein Softwarefehler. Auch in den Tagen darauf kam es zu weiteren Ausfällen, auch am Freitag zeigen Störungsmelder vereinzelt höhere Ausschläge an. Das Telekommunikationsgesetz räumt in diesem Fall eine Möglichkeit zur Entschädigung ein.
Drillisch Störung hält weiter an

Vereinzelt kommt es noch zu Störungen im Drillisch-Netz (Stand: Donnerstag)

1&1: Entschädigung nach Störung angekündigt

1&1 hat bereits per E-Mail Entschädigungen nach der umfassenden Netzstörung angekündigt. Im Wortlaut, die E-Mail von Drillisch liegt uns ebenfalls vor, heißt es:

Selbstverständlich werden wir Ihnen für den Tag der technischen Störung sowie die beiden Tage mit Nachwirkungen, anteilig den monatlichen Tarifpreis erstatten. Die Gutschrift des Tarifpreises für insgesamt drei Tage erfolgt mit der nächsten, spätestens aber übernächsten Rechnung

Zuvor hatte unter anderem auch die Tagesschau von der Ankündigung einer Entschädigung durch 1&1 berichtet. Dort heißt es:

Selbstverständlich erstatten wir allen betroffenen Kunden für den Tag der technischen Störung sowie die beiden Tage mit Nachwirkungen aufgrund des Vorfalls, anteilig den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs (ggf. inklusive Geräteanteil)

Wie weiter unten beschrieben, sieht das Telekommunikationsgesetz eigentlich eine Entschädigung in Höhe von 5 € pro Tag oder 10% der Grundgebühr vor.

Bisheriger Beitrag vom 29.05.2024:

Am Montag, 27.05.2024 kam es zu einer deutschlandweiten Störung im 1&1 Netz. Betroffen waren dabei nicht nur Tarife der Marke 1&1, auch das Drillisch-Netz war gestört – mit Marken wie sim.de, handyvertrag.de, PremiumSIM und winSIM. Auch die Tarife der 1&1-Untermarken WEB.DE und GMX Mobilfunk konnten nicht wie gewohnt genutzt werden. Am Donnerstag (30.05.2024) und Freitag (31.05.2024) kommt es immer noch zu einzelnen Störungsmeldungen, eine SIM-Karte, die bei uns in Verwendung ist, kann sich jedoch mittlerweile, anders als am Mittwoch, wieder ins Handynetz einwählen.

Mehr dazu in unserem TikTok:

@handyhase

😵‍💫Vom 27.05 bis 29.05 gab es eine großflächige Störung im 1&1 Netz. Besteht jetzt Möglichkeit zur Entschädigung?👀 Mehr Informationen und Musterformular gibt’s über den Link in unserer Bio! 🐰 #1und1 #mobilfunk #störung #netz #telekommunikation #keinnetz #entschädigung #störungen #1und1technik #tarife #smartphones #techtok

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Dieser Beitrag dient allein der Information. Wir führen keine Rechtsberatung durch. Bitte wende Dich an die Verbraucherzentrale oder ziehe einen Anwalt hinzu.

Entschädigung bei 1&1 Störung möglich?

Stellt sich nur die Frage: Sind Entschädigungen möglich? Grundlage zur Beantwortung dieser Frage ist §58 des Telekommunikationsgesetzes. Dort heißt es unter (3):

Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt.

Hier kann also die Möglichkeit einer Entschädigung bestehen.

Telekommunikationsgesetz: Entschädigung ab 5 Euro pro Tag

Demzufolge kann eine Entschädigung ab dem dritten Kalendertag möglich sein. Auch zur Höhe der Entschädigung weiß das Telekommunikationsgesetz mehr, nämlich 5 Euro pro Tag oder aber 10 Prozent der monatlichen Grundgebühr. Wer nun einen Drillisch-Vertrag hat, kennt die meist niedrige Grundgebühr – in diesem Fall würden je 5 Euro pro Tag angesetzt.

Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die Bundesnetzagentur rät darüber hinaus, Störungen dem Anbieter zu melden.

Verbraucherzentrale mit Musterschreiben bei Netzstörung

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt es ein Musterschreiben, das Du verwenden kannst, um eine Entschädigung bei Störung geltend zu machen.

Beachte, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage oder Garantie für eine solche Entschädigung gibt. Wende Dich in Rechtsfragen dringend an die Verbraucherzentrale. Diese kann in einem solchen Fall beratend zur Seite stehen.

Sonderkündigungsrecht wegen Störung?

Schlechter Empfang oder eine vorübergehende Störung ist normalerweise kein Grund, den Handyvertrag außerhalb der Laufzeit vorzeitig zu kündigen. Hier greift eher das weiter oben beschriebene Recht zur Entschädigung.

Das 1&1 5G Netz ist im Dezember 2023 offiziell gestartet und befindet sich noch im Aufbau.

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Profilbild von Stefanie
Schon seit 2011 ist Steffi als Redakteurin für verschiedene Online-Magazine und -Blogs unterwegs. Für Technik begeistert sie sich jedoch schon viel länger. Ihr erstes Handy? Ein Nokia 3310. Nach einem iPhone und einem Windows Phone (nein, kein Witz!) begleitet sie mittlerweile ein Android-Smartphone durchs mobile Leben.