Das erwartet Dich 2021: Wichtige Änderungen für Handytarife & Festnetzverträge, die Mehrwertsteuer-Senkung endet!
Das bekommst Du vom neuen Telekommunikationsgesetz
Mitte Dezember hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für das TKG (Telekommunikationsgesetz) verabschiedet. Das TKG wird dabei „vollständig überarbeitet“, wie es vom federführenden Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt. Die Novelle trägt das Wortungetüm „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ als Namen.
Für Dich ist hierbei relevant, dass sich auch Deine Rechte als Verbraucher verbessern sollen. Neben dem überfälligen Infrastruktur-Ausbau (mehr Glasfaser-Kabel und schnellere Anschlüsse) soll es auch konkrete Verbesserungen für Dich geben:
Verpflichtung zu kürzeren Laufzeiten: Handy- und Festnetz-Verträge
Auch weiterhin dürfen Verträge bis zu 24 Monate laufen. Beim Vertragsabschluss muss Dir Dein Anbieter aber ein alternatives Angebot mit höchstens 12 Monaten Laufzeit unterbreiten. Dieses 1-Jahres-Angebot muss die gleichen Leistungen beinhalten, darf aber nur maximal 25 % mehr kosten. Wie dies bei Händlern aussehen soll, ist noch unklar. (Update: Dieser Gesetzesvorschlag konnte sich nicht durchsetzen.)
Vorteil: Sollte dies Gesetz werden, wird es in Zukunft mehr Handy- und Festnetz-Verträge mit etwas mehr Flexibilität geben.
Nachteil: Bundles aus einem Handy zu einem 1-Jahres-Vertrag sind voraussichtlich erheblich weniger attraktiv als zu einem 24-Monats-Vertrag. Außerdem ist es in der Regel unnötig, teuer und unökologisch, jährlich das Handy zu wechseln.
Kürzere Verlängerungsfrist
Gemäß dem neuen TKG sollen Telefonverträge nach der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar sein!
Bisher sind Vertragsverlängerungen von bis zu 12 Monaten erlaubt. Dies führt häufig dazu, dass manche Verträge länger laufen als Verbraucher es beabsichtigt hatten.
Wir empfehlen: Kündige jeden Vertrag am besten gleich nach dem Start, dann sparst Du Geld!
Vorteil: Die verkürzte Laufzeitverlängerung ist eine der besten Änderungen am TKG! Hier hast Du keine Nachteile, sondern nur den Vorteil, dass Du sehr kurzfristig nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit wechseln kannst.
Recht auf schnelles Internet
Bislang sind lediglich Telefonanschlüsse als „Universaldienst“ definiert. Es gibt also lediglich ein Recht auf einen Telefon- und bestenfalls Faxanschluss. Wer darüber im Internet surfen will, muss das altmodische DFÜ-Modem mit bestenfalls 128 kBit/s per Kanalbündelung nutzen – abgerechnet wird dann per Minute!
Dieser Umstand hat Deutschland viel Spott eingebracht. Zukünftig sollen auch Internet-Anschlüsse als Universaldienst gelten. Damit sollen Menschen auch in dünner besiedelten Gebieten ein Recht auf einen „schnellen“ Internet-Anschluss bekommen. Wie schnell „schnell“ ist und wer verpflichtet werden kann, den Ausbau zu vollziehen, steht jedoch noch nicht fest. Es soll immerhin weitere Ausbau-Förderungen geben.
Zudem wurden Forderungen laut, auch (Mobil-)Funkverbindungen als Erfüllung der Versorgungspflicht zuzulassen.
Immerhin soll das „Recht auf schnelles Internet“ Anschlüsse umfassen, die „für Telearbeit im üblichen Umfang“ geeignet sind. Um die Bandbreite wird aber noch gestritten.
Sonstiges
- Das „Nebenkostenprivileg“ soll fallen: Bisher wird der Basispreis für den heimischen TV-Kabelanschluss bei Mietern über die Nebenkosten abgerechnet. Viele Verbraucher konnten sich von diesen Kosten nicht befreien. Sie mussten für den Anschluss auch dann bezahlen, wenn sie ihn nicht nutzten. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Wohnst Du zur Miete und hast diesen Posten in der Nebenkostenabrechnung, könnte sich dies im Laufe der folgenden zwei Jahren ändern. Wird sogar erst im neuen Jahr eine Kabel-TV-Anlage für Deine Mietwohnung errichtet, fallen diese Grundkosten gar nicht erst an – so der Plan.
- Entschädigungsrechte: Wenn Technikertermine ausfallen oder Anschlüsse gestört sind, blieb Betroffenen bisher fast nur der Ärger darüber. Mit der Gesetzesnovelle soll es unter Umständen Entschädigungen für solche Ausfälle geben.
- Gleiche Kosten für Sonderrufnummern: Wer eine 0180er-Nummer vom Festnetztelefon aus anruft (bis zu 14 Cent pro Minute), zahlt bisher deutlich weniger als vom Handy (bis zu 42 Cent pro Minute). Im neuen Jahr soll dieser Preisunterschied entfallen und für alle günstiger werden.
UMTS-Abschaltung
Im Laufe des Jahres 2021 wird der Mobilfunkstandard UMTS in Deutschland vom Netz genommen. Schon jetzt weicht die alte Technik den Standards LTE und 5G. Ab Mitte 2021 soll es in den ersten Netzen dann endgültig vorbei sein. GSM (2G) wird noch weiterhin gebraucht. Alles Wissenswerte dazu liest Du in unserem Ratgeber zur 3G-Abschaltung.
Brexit: Wie geht es weiter?
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist unter Dach und Fach. Erfreulich: Beim Roaming in Großbritannien wird sich vorerst nichts ändern! Die Mobilfunkanbieter haben laufende Verträge mit den britischen Netzbetreibern, so dass in England, Schottland, Wales und Nordirland weiterhin „Roam Like At Home“ gelten wird.
Mehrwertsteuer-Senkung endet
Mit dem neuen Jahr endet auch ein kleiner Bonus: Bis zum 31.12.2020 wurde die Mehrwertsteuer von 19 auf 16% bzw. von 7 auf 5% gesenkt. Nahezu alle Provider hatten den Preisvorteil an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Wer also bis Silvester eine (größere) Ausgabe tätigt, kann noch von den günstigeren Preisen profitieren.
Laufende Kosten wie die monatliche Grundgebühr werden ab Januar 2021 nicht mehr reduziert. Daher lohnen sich ausnahmsweise Bundles aus Handy und Tarif, bei denen geringe laufende Kosten und dafür eine höhere Zuzahlung anfällt. Die besten Kombinationen findest Du in unserem Vergleich für Handys mit Vertrag.
Und natürlich lohnt sich noch der Handykauf ohne Tarif: Besonders gute Preise haben wir in unserer Rubrik „Handy & Co“.
Update-Pflicht kommt: Bundestag beschließt neues Gesetz
Im Juni 2021 hat der Bundestag ein neues Gesetzt beschlossen. Die Update-Pflicht kommt und soll sicherstellen, dass smarte Geräte jeglicher Art mit Software-Aktualisierungen versorgt werden. In Kraft tritt die neue Regelung aber erst ab Januar 2022. Ob das die Update-Politik der Hersteller von Handys und Fitnesstrackern nachhaltig über Jahre hinweg beeinflussen kann, bleibt abzuwarten.
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