Gericht urteilt gegen Streaming-Dienst

Netflix Preiserhöhung: Klausel zur Anpassung der Abogebühren rechtswidrig

Eine Preisanpassung ist schnell gemacht, auch beim Streaming-Anbieter Netflix. Eine Klausel in den Vertragsbedingungen soll hier Sicherheit geben, doch das Landesgericht Berlin entschied nun anders.
Netflix Streaming-Dienst

Netflix bald wieder günstiger? Der Streamer scheitert vor dem Berliner Landgericht. (Bild: Tumisu/pixabay)

Netflix-Urteil in Berlin: Klausel für Preisanpassungen ungültig

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Berliner Landgericht geklagt und Recht bekommen. Die Vertragsbedingungen von Netflix, die für die Preisanpassungen des Streaming-Dienstes zuständig sind, sind demnach ungültig. Die Klausel ist laut Urteil nicht transparent genug und gebe dem Streaming-Dienst Handhabe über Preiserhöhungen, die für den Nutzer nicht nachvollziehbar sind.

Mit der „Absicherung“ in den Geschäftsbedingungen knüpft Netflix laut der Verbraucherschützer die Preiserhöhung an die Gesamtkosten des Unternehmens. Die Rechtsreferentin des vzbv, Jana Brockfeld, gibt an, dass eine „einseitige Preisänderungen bei laufenden Verträgen nur erlaubt sind, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen„. Das Urteil in Berlin bestätigt dies nun.

Durch ist das Prozedere zum Thema allerdings noch nicht. Die niederländische Netflix International B.V. hat bereits Berufung eingelegt und wird gegen das Urteil vor das Berliner Kammergericht ziehen. Doch die Aussichten sind ungewiss: Bereits Ende 2019 klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen eine Klausel für Preisanpassungen bei Netflix und war ebenfalls erfolgreich.

Preiserhöhungen von Netflix immer wieder Thema im Netz

Der Erfolg der Klage kommt zu einem Zeitpunkt, wo deutsche Verbraucher wieder eine Preiserhöhung von Netflix fürchten müssen. In den USA und weiteren Ländern hob der Dienst die Abokosten bereits an. In 2019 gab es zuletzt eine Anpassung der Gebühren. So kostet das aktuelle Premium-Paket 17,99 € im Monat, was einer Erhöhung von 2 € entspricht.

Was das Urteil nun genau bedeutet, bleibt vorerst unklar. Netflix selbst müsste die Klausel lediglich anpassen und verständlicher gestalten. Eine zukünftige Preisanpassung der Netflix-Abogebühren ist daher definitiv nicht vom Tisch.

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In der mobilen Technik-Welt ist Marcel als Redakteur für Handys, Gadgets und Mobile Games bereits seit mehr als 10 Jahren unterwegs. In der Vergangenheit schrieb er bereits für einige große Magazine im Bereich Gaming und Technologie. Im Privatleben fesseln den Ex-Pro-Gamer vor allem das Zocken, seine Leidenschaft zum Fußball und das Motorradfahren. Zudem verbindet ihn eine besondere Beziehung mit der japanischen Kultur.

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