Kündigungsbutton für Verträge ab 1. Juli Pflicht
News zum Kündigungsbutton
Kündigen soll so schnell wie ein Online-Kauf werden
Manche Anbieter von Handyverträgen oder anderen entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen verstecken die Kündigungs-Möglichkeit hinter Textwüsten und Links. Dass darf ab dem 1. Juli nicht mehr der Fall sein.
Der Bundesrat und der Bundestag haben eine Verpflichtung zum Kündigungsbutton ab diesem Zeitpunkt verabschiedet. Künftig muss es beim Betreiber eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Aufschrift „Kündigung“ geben.
Nach erfolgtem Klick werden die Vertragsdetails zusammengefasst. Unter diesen Informationen soll ein Button mit einer Bezeichnung wie „Jetzt kündigen“ vorzufinden sein. Wenn Du diesen betätigst, wird der Kündigungsprozess eingeleitet. Das jeweilige Unternehmen muss dir dann umgehend eine Bestätigung zuschicken.
Kündigungsbutton auch für ältere Verträge verpflichtend
Möglicherweise nutzt Du bereits einen Handyvertrag und schließt nicht erst ab dem 1. Juli einen neuen ab. Das ist aber kein Problem, denn das Gesetz gilt auch für bestehende Verträge. Des Weiteren steht Dir die Kündigungs-Schaltfläche selbst dann zur Verfügung, wenn der Vertrag in einem Geschäft vor Ort abgeschlossen wurde.
Welche Verträge umfasst der Kündigungsbutton?
Heutzutage hat man eine Vielzahl an regelmäßigen, verpflichtenden Zahlungen. Neben Handyverträgen können das beispielsweise Abonnements von Streaming-Dienstleistern wie Netflix oder Disney+, Videospiel-Mitgliedschaften oder das Abo in einem Fitnesscenter sein. Sämtliche Angebote dieser Art gelten gesetzlich als Dauerschuldverhältnis und müssen die Kündigungs-Schaltfläche bereitstellen.
Generell nimmt die Regierung alle Anbieter in die Pflicht, die auch online einen Vertragsabschluss anbieten. Es gilt zu beachten, dass Du Dich trotz Kündigungsbutton an die geltenden Kündigungsfristen halten musst. Zweijahresverträge im Mobilfunk sind zwar immer noch möglich, aber nach Ablauf dieser Zeitspanne darf nur noch um einen Monat verlängert werden.
Konsequenzen bei Missachtung des Gesetzes
Damit sich die Anbieter nicht um den digitalen Knopf für das Vertragsende drücken, droht eine große Konsequenz. Fehlt der Kündigungsbutton nachweislich auf der Internetseite eines Betreibers, hat der Kunde das Recht, jederzeit sofort den Vertrag zu kündigen. Jedoch ist es zuvor notwendig, einen Beweis für das Versäumnis der Firma, etwa in Form eines Screenshots, vorzulegen.
Ganz abgeschafft wird die schriftliche Kündigung allerdings nicht. Sie muss beispielsweise bei Miet- und Arbeitsverträgen oder Finanzdienstleistungsverträgen erfolgen.
Weiterführende Informationen über den Kündigungsbutton findest Du im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages.
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