Internet zu langsam: So bekommst Du eine Entschädigung vom Provider
Minderungsrecht soll 2024 auch fürs Handy kommen!
Das neue Telekommunikationsgesetz sieht nun mehr Rechte für den Fall vor, wenn Dein Internet-Anschluss nicht so funktioniert, wie es in Deinem Vertrag steht. Wie berichtet, räumte die Bundesnetzagentur schlussendlich mit einigen Ungereimtheiten diesbezüglich auf und stärkt nun Deine Verbraucherrechte erheblich. Jetzt ist es dank eines neuen Tools möglich, rechtssicher Zahlungsminderungen gegenüber Deinem Provider geltend zu machen, wenn Dein Internet zu langsam ist und unter den vertraglichen Vorgaben liegt. Wir erklären Dir hier, wie Du Dein Recht auf Minderungen einholen kannst. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Internet zu langsam: „Breitbandmessung“ auf Desktop-Systemen installieren
Die rechtssichere App der Bundesnetzagentur ist eine neue Version der bisher bekannten „Breitbandmessung“. Diese steht aktuell nur Desktop-Betriebssystemen wie macOS, Linux und Windows 10 sowie Windows 11 zur Verfügung. Das Programm muss also zwingend auf einem Laptop oder Desktop-PC installiert werden.
Im Folgenden findest du die Direktlinks zu den Downloads:
- Download für Windows 7 oder höher
- Download für macOS 10.12 oder höher
- Download für Linux (ab Ubuntu 16 oder Debian 8)
Langsames Internet richtig messen: Tarif auswählen und Daten speichern
Die App der Bundesnetzagentur bietet bereits für den Einsatz der Messung viele vorkonfigurierte Tarife, die Du vor der Messung im entsprechenden Auswahlfeld nur auswählen musst. Allerdings sind nicht alle Tarifdaten von allen Providern erfasst. Du kannst aber ohne Probleme eigene Anpassungen vornehmen. Nimm dafür vor allem deine Vertragsdaten zur Hilfe und trage die richtigen Werte dann manuell ein.
Sind alle Daten erfasst, klickst Du nur noch auf den Menüpunkt „Einzelmessung starten“ und beginnst dort die Messung für Deine Leitung. Stimmen die Geschwindigkeit des Internets dort mit den vertraglichen Daten überein, dann hast Du eigentlich keine Chance auf Minderungen. Weichen diese aber deutlich ab, dann musst Du weitere Schritte in Angriff nehmen.
Wie oft musst Du messen? – Nimm im Notfall lieber Urlaub!
Eine einzelne Messung reicht allerdings nicht aus, sondern Du musst mehrere im Verlauf vieler Tage durchführen. Als Richtwert gibt die Bundesnetzagentur satte 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen an. Zudem muss zwischen den Tagen immer mindestens ein Kalendertag Abstand liegen. Das sind 10 Messungen pro Tag über einen Zeitraum – inklusive Abstandstage – von 5 Tagen!
Denn ist Dein Internet auf Dauer wirklich zu langsam, braucht es nachvollziehbare Daten, die Einzelfälle ausschließen. Zudem muss dem Provider eine Chance eingeräumt werden, kurzfristige Störungen beseitigen zu dürfen. Es reicht also nicht aus, an nur zwei oder gar einem einzigen Tag Messungen durchzuführen.
Bedingungen im Überblick: Was Du beachten musst
- Du musst 30 Messungen verteilt auf 3 Kalendertage durchführen (am besten mit der Messkampagne!)
- Zwischen den Mess-Tagen muss zwingend ein Kalendertag Abstand liegen
- Beispielmuster: Montag (10 Messungen), Dienstag (X), Mittwoch (10 Messungen), Donnerstag (X), Freitag (10 Messungen)
- Die Messungen müssen verteilt über den jeweiligen Tag stattfinden
Hier sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Home Office klar im Vorteil. Alle anderen sollten sich vor dem „Spektakel“ lieber eine Woche Urlaub nehmen, sonst wird es wahrscheinlich schwierig, die Messungen vernünftig durchzuführen. Zumal diese über den Tag verteilt werden müssen.
Was Du während der Messung unbedingt beachten solltest
Zudem darf die Breitbandmessung über die App der Bundesnetzagentur nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden, wenn Du auf eine Erstattung oder Preisminderung hoffen willst. Es geht nämlich grundsätzlich um die Geschwindigkeit, die direkt bei Dir zu Hause ankommt. Ist das WLAN selbst zu langsam oder spinnen Deine Power-LAN-Adapter, hat das natürlich nichts mit einem langsamen Internetanschluss zu tun.
Folgende Stichpunkte solltest Du während der Messung beachten
- Die belastbare Messung muss direkt am Router vorgenommen werden
- Nutze hierfür den Ethernet-Anschluss Deines PCs oder Laptops und ein entsprechendes Kabel
- Eine Durchführung über das WLAN sollte dringend vermieden werden
- Auch Power-LAN-Adapter sollten während der Messung nicht genutzt werden
Daher solltest Du die Messung direkt am Router ausführen. Schließe also den Desktop-PC oder den Laptop für die Messung mit einem Ethernet-Kabel direkt am Router an, um derartige Störfaktoren auszuschließen. Zudem gibt es noch weitere Punkte, die für eine schlechte Internetverbindung sorgen.
Fehlerquellen ausschließen: Diese Dinge solltest Du prüfen
So blöd das vielleicht auch klingt: der Internetprovider ist nicht immer schuld. Es gibt zig Fehlerquellen im eigenen Heimnetz, die für schlechte Datenraten sorgen können und nicht immer sofort ersichtlich sind. Das fängt bei Störquellen für das WLAN an und hört bei schlechten Stromleitungen und Verbindungen im Power-LAN wieder auf. Überprüfe daher folgende Fehlerquellen hinreichend!
- Überprüfe die Qualität der WLAN-Verbindung
- Vermeide Störquellen im Funkbereich (eventuell verschiedene Kanäle testen)
- Power-LAN (DLAN) überprüfen, auch unterschiedliche Steckdosen testen
- Stelle sicher, dass Dein Tarif noch über ausreichend Highspeed-Datenvolumen verfügt und nicht vertragsgemäß gedrosselt ist
- Bei Internet über Ethernetkabel die Qualität der Kabel überprüfen (abgeschirmte Kabel nutzen)
- Eventuell Einstellungen im Router auf Richtigkeit überprüfen
- Installiere die neueste Firmware Deines Routers
- Aktualisiere Deine Treiber für Netzwerkkarten im Computer
- Lösche den Cache, temporäre Dateien und alte Cookies im Browser
Die Rechnungs-Minderung: Was Dir zusteht – Internet „nur“ zu langsam oder mehrere Ausfälle im Monat?
Hier gilt es einige Dinge zu beachten und je nach Fall kann die Rechnung etwas komplizierter werden. Ist Dein Internet zu langsam – beispielsweise kommen dauerhaft im Schnitt nur 50% der versprochenen Leistung – kannst du auf eine Minderung von 50% des Vertragspreises pochen! So weit, so einfach.
Auch bei Ausfällen gibt es nun eine entsprechende Regelung der Bundesnetzagentur. Zunächst muss Dich Dein Provider über die vorliegende Störung informieren. Sind Festnetz und Internet gestört, so kannst Du immer noch über das Datenvolumen deines Handys E-Mails abrufen oder die Daten aus der Provider-App empfangen.
Fällt Dein Internet drei Tage nach Eingang der Störungsmeldung am Stück aus, stehen Dir bereits 5 € zu. Ab dem 5. Tag schon 10 € oder gar 20% der monatlichen Gebühr. Das gilt übrigens auch für das Nichterscheinen eines Kundentechnikers zu einem vereinbarten Termin. Kommt dieser nicht, stehen Dir 10 € bzw. auch wieder 20% der monatlichen Vertragskosten zu. Im Falle eines relativ teuren Telekom-Anschlusses mit 100 MBit/s, dem MagentaZuhause L mit 44,95 € Grundgebühr pro Monat, wären das immerhin knapp 9 €.
Internetvertrag fristlos kündigen: Provider hat Chance auf Besserung
Eine fristlose Kündigung ist zwar bei nichterbrachter Leistung möglich, doch der Provider hat ebenfalls ein Recht auf Besserung. Die Chance musst Du also deinem Anbieter einräumen. Tritt keine Besserung ein, ist eine fristlose Kündigung aber dann ohne größere Probleme möglich.
Sollte das nicht der Fall sein und sich der Provider weiterhin wehren, lohnt die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale. Hier kannst Du den Sachverhalt erklären und dank der Messungen sogar Belege liefern.