Inkasso SMS: Teure Betrugsmasche mit falschen Kurzmitteilungen
Die Inkasso-SMS hat die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz nun zu einer Warnung vor falschen Rechnungen per Kurzmitteilung veranlasst.
Inkasso SMS aus Tschechien: Das steckt hinter dem Betrug
Hier tut sich eine weitere Kostenfalle auf: Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berichtet, häufen sich aktuell die Beschwerden über einen vermeintlichen Inkasso-Betrug, bei denen ihr eine Inkasso SMS aus Tschechien erhaltet.
Die Masche ist nicht ganz neu, so berichtete mimikama.at schon Anfang 2017 unter dem Titel »Warnung! Inkasso-Betrug per SMS und Brief«. In letzter Zeit seien laut Verbraucherzentrale allerdings wieder zahlreiche Fälle gemeldet worden, was auf eine hohe Dunkelziffer schließen lässt.
Über angebliche Gewinnspiele oder Telefon-Sex-Hotlines gelangen derzeit Betrüger an eure Handynummern. Statt dem versprochenen Hauptpreis gibt es dann die Inkasso SMS. Oft sitzen die Unternehmen in Tschechien (Prag, Petersburg), gefordert werden Beträge um die 90 €.
Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich die angebotenen Dienste in Anspruch genommen wurden: Auch wer die angegebenen Hotlines anruft und direkt auflegt, landet offenbar in der Datenbank der Unternehmen und erhält oft schon wenige Tage später eine SMS mit dem Rechnungsbetrag.
Wer nicht reagiert oder an die erweiterte Betrugsmasche gerät, kann sogar Anrufe erhalten. Diese dienen nur einem Zweck: Eure Anschrift herauszubekommen und anschließend per Brief mit Zahlungsaufforderungen um die Ecke zu kommen. Sozusagen Voice Phishing vom Feinsten.
Die geforderte Zahlung ist zwar hoch, doch die knapp unter 100 € bringen viele Verbraucher wohl lieber auf, als mit den dubiosen Machenschaften der angerufenen Hotlines in Verbindung gebracht zu werden. Mal ehrlich: Wer gibt schon gerne zu, erotische Telefonnummern zu wählen?
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Inkasso-Forderung per SMS – das könnt ihr tun
Die Inkasso-Forderung per SMS kann erlaubt sein, so die Verbraucherzentrale weiter. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine echte Forderung eines seriösen Unternehmens. Was könnt ihr also konkret tun, wenn ihr eine SMS erhaltet? Und wie könnt ihr Betrug von echter Forderung unterscheiden?
Hier hilft es, nochmal gegenzuchecken: Welches Unternehmen fordert Zahlungen von mir? Welches Inkasso-Büro steckt dahinter? Im Rechtsdienstleistungsregister könnt ihr ganz konkret überprüfen, ob es sich um ein »echtes«, ein seriöses Unternehmen handelt. Denn: Es besteht eine Registrierungspflicht, auch für Unternehmen im Ausland. Die Verbraucherzentrale stellt außerdem eine umfangreiche Liste mit bisher bekannten unseriösen Unternehmen zusammen. Diese Forderungen könnt ihr ignorieren.
Steckt dagegen eine berechtigte Forderung oder ein seriöses Unternehmen dahinter? Dann solltet ihr die Forderung dennoch genau überprüfen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ihr die Möglichkeit eines Widerspruchs habt.
Auch nach SMS Inkasso-Check durchführen
Wer sich nun unsicher ist, ob es sich um eine echte Forderung handelt, kann auch nach SMS einen Inkasso-Check durchführen. Der ist unter verbraucherzentrale.de/inkasso-check erreichbar.
Wichtig sind folgende Punkte, nur als grobe Übersicht:
- Ist das Inkasso-Büro registriert (= seriös)?
- Erfolgte der Kontakt lediglich per SMS? Gab es einen zusätzlichen Brief?
- Wurden die genauen Forderungen / das Unternehmen, für das das Inkasso-Büro tätig ist, genannt?
- Bei einer echten Forderung: Kann ich Widerspruch einlegen?
- Bei einer unseriösen Forderung:
→ Keinesfalls persönliche Daten nennen oder gar bezahlen
→ den Fall den Marktwächtern Digitale Welt melden
Inkasso-Betrug per SMS – Registrierungspflicht und klare Regeln für Inkasso-Unternehmen
Es besteht Registrierungspflicht für Inkasso-Unternehmen. So informiert das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV):
»Schon heute benötigen Inkassounternehmen eine Registrierung. Damit unseriöse Unternehmen schneller vom Markt verschwinden, sollen die Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierung erweitert werden.«
Gegen unseriöse Inkassounternehmen im In- und Ausland können demnach Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € verhangen werden.
Außerdem muss aus dem Schreiben des Inkasso-Unternehmens ganz genau hervorgehen, welches Unternehmen welche Kosten geltend macht:
»für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen.«
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