Handyvertrag widerrufen: Rechte, Pflichten und die richtige Vorgehensweise bei der Stornierung
Das 14-tägige Widerrufsrecht
Viele Verbraucher wissen nicht genau, welche Rechte sie beim Abschluss eines Handyvertrages haben und wann sie einen Handyvertrag widerrufen können.
Eines der wichtigsten Rechte bei der Online-Bestellung Deines neuen Mobilfunkvertrages mit oder ohne Smartphone ist das Fernabsatzrecht. Darin ist ein Widerrufsrecht geregelt, von dem Du 14 Tage lang ohne eine Angabe von Gründen Gebrauch machen kannst.
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich bei online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossenen Verträgen (auch per Brief, Postkarte oder Fax). Wenn Du Deinen Mobilfunkvertrag hingegen direkt im Laden vor Ort abschließt, greift das Widerrufsrecht ausdrücklich nicht.
Die wichtigsten Fragen zum Widerrufsrecht
Ab wann gilt die 14-tägige Widerrufsfrist?
Laut dem BMUV beginnt die Frist von 14 Tagen einen Tag nachdem die Ware geliefert wurde und vollständig bei Dir angekommen ist. So hast Du ausreichend Zeit, Dir z. B. das Smartphone genau anzusehen. Hast Du also an einem Montag Dein Paket erhalten, beginnt die Widerrufsfrist am Dienstag.
Diese 14-tägige Frist gilt zudem erst ab dem Tag, an dem Du bei einem Handyvertrag inklusive Smartphone sowohl SIM-Karte als auch das Gerät erhalten hast. Eine Ausnahme gilt, wenn der Provider die SIM-Karte aktiviert hat und damit der Vertrag bereits läuft.
Achtung: Die Widerrufsfrist beträgt zwar 14 Kalendertage, nicht Werktage!
Was ist eine Widerrufsbelehrung?
Bei jedem abgeschlossenen Handyvertrag (mit und ohne Smartphone) wird Dir eine Widerrufsbelehrung zugeschickt. Darin wirst Du unter anderem über Dein Widerrufsrecht und die damit verbundenen Fristen und Kosten (z.B. für die Rücksendung der Ware) informiert.
Wichtig: Bekommst Du keine wirksame Widerrufsbelehrung, beginnt auch keine 14-tägige Frist aus dem Fernabsatzrecht. Dann hast Du insgesamt 12 Monate und 14 Tage Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten.
Was ist mit Bestellungen von Handy mit Vertrag?
Solltest Du einen Handyvertrag widerrufen wollen, der inklusive Smartphone abgeschlossen wurde, gilt der Widerruf in der Regel auch für das Smartphone. Das darfst Du dann natürlich nicht behalten. Den entsprechenden Hinweis findest Du in der Widerrufsbelehrung des Händlers.
Kann ich das Handy innerhalb der 14 Tage nutzen?
Ja, das Handy kannst Du prinzipiell schon verwenden. Während dieser 14-tägigen Frist solltest Du das Smartphone allerdings nur kurz testen und nicht wie gewohnt im Alltag nutzen.
Andernfalls könnte es zu einer Wertminderung des Geräts kommen, für die Du aufkommen müsstest, wenn Du den Handyvertrag widerrufst. Nutze die Frist also eher, um das Handy kurz zu testen und zu prüfen, ob es Dir gefällt (Telefonieren, Haptik, Funktionsfähigkeit).
Kann ich den Vertrag innerhalb der 14 Tage nutzen?
Dein Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn Du die SIM-Karte bereits ausgepackt und genutzt hast. Solltest Du den Vertrag in diesem Fall widerrufen wollen, ist das nach wie vor möglich – allerdings müsstest Du den Mobilfunkvertrag natürlich entsprechend anteilig für die Leistungen bezahlen, die Du bereits genutzt hast.
Muss ich den Vertrag für den Widerruf kündigen?
Es gibt einen Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung! Nur für den Widerruf hast Du 14 Tage Zeit. Für die (ordentliche) Kündigung musst Du Dich an die Laufzeit und die Kündigungsfrist des Vertrags halten und die sind in der Regel deutlich länger als 14 Tage. Eine Kündigung ersetzt den Widerruf nicht!
Umgekehrt setzt eine Kündigung des Vertrags die Möglichkeit zum Widerruf nicht außer Kraft. Hast Du den Vertrag sofort nach dem Erhalt der SIM-Karte gekündigt, kannst Du innerhalb der gesetzlichen Frist den Widerruf aussprechen.
Was soll ich tun, wenn das Handy oder die SIM-Karte nicht geliefert werden?
Bei Lieferschwierigkeiten oder einer Insolvenz kann es sinnvoll sein, die Bestellung zu widerrufen. Wie oben beschrieben beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist erst, wenn alle Bestandteile der Bestellung bei Dir angekommen sind. Ausnahme: Die SIM-Karte wurde bereits aktiviert.
Wenn entweder Dein neues Smartphone oder die neue SIM-Karte also noch nicht geliefert wurde, kannst Du dem Händler eine Frist setzen oder den Handyvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Mit der Fristsetzung gibst Du dem Händler zudem die Möglichkeit, die bestellte Ware doch noch zu senden – was ja prinzipiell meistens auch in Deinem Interesse ist.
- Als Erstes empfehlen wir, Kontakt zum Shop aufzunehmen und dort nachzufragen, ob es ein Problem (z.b. Lieferprobleme beim Hersteller) gibt. Lass Dich hier aber nicht ewig vertrösten.
- Wenn bei Deiner Bestellung kein exaktes Lieferdatum angegeben war, kannst Du eine Frist setzen oder den Vertrag gleich widerrufen.
- Spätestens, wenn die Frist ohne Lieferung der Ware verstreicht, solltest Du den Handyvertrag widerrufen.
- Um sicherzugehen, empfehlen wir Dir, Deinen Widerruf schriftlich per Einschreiben beim Händler einzureichen.
Was passiert im Falle einer Rufnummernmitnahme?
Wenn mit der Bestellung auch gleich eine Portierung storniert wird, dann solltest Du auf die Nummer sicher gehen: In der Regel storniert der aufnehmende Anbieter auch gleich den Auftrag für die Rufnummernmitnahme. Allerdings bleibt die Rufnummer bis zum endgültigen Abschluss der Stornierung für einen anderen Portierungsauftrag gesperrt.
Wurde die Portierung bereits durchgeführt und Du übst Dein Widerrufsrecht beim neuen Vertrag aus, dann musst Du Deine Rufnummer vom stornierten Vertrag aus zu einem anderen Anbieter mitnehmen, wenn Du die Rufnummer behalten willst.
Bei Fragen setze Dich mit dem entsprechenden Provider in Verbindung, um eine nahtlose Übertragung der Rufnummer sicherzustellen und ggf. Fehler auszuräumen.
Lesetipps der Redaktion
So kannst Du den Handyvertrag widerrufen
Grundsätzlich gilt: Auf jeden Fall solltest Du Dich immer zuerst an den Händler (am besten telefonisch oder per Chat) wenden, um das Problem zu lösen. Der Kundenservice kann Dir in den meisten Fällen bereits weiterhelfen und Dir helfen, wenn es ein Problem gibt.
Sollte sich das Problem dadurch nicht lösen lassen, solltest Du wie folgt vorgehen:
- Gib Deinen Widerruf innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben beim Händler an (Vorlage hier). Hierbei musst Du keine Begründung angeben.
- Spätestens 14 Tage, nachdem Du den Widerruf an den Händler gegeben hast, musst Du die bereits gelieferte Ware (z.B. das Smartphone) an den Shop zurücksenden.
- Hast Du noch Ware bei Dir, musst Du diese spätestens 14 Tage nach Deinem Widerruf zurückgesendet haben (informiere Dich, an welche Adresse das Gerät gehen soll)
- Trifft die Ware beim Händler ein, hat dieser wiederum 14 Tage Zeit, um die Rückerstattung zu leisten (falls Du das Smartphone schon genutzt hast, abzüglich der Wertminderung)
Wenn Du Fragen oder Probleme mit einer Bestellung über Handyhase.de hast, kannst Du Dich immer gerne an uns wenden. In vielen Fällen können wir weiterhelfen.
Mobilfunkvertrag widerrufen: Muster und Vorlage!
Kommen wir nun aber mal zum Eingemachten. Wenn Du Deinen Mobilfunkvertrag widerrufen willst, kannst Du unter Einhaltung der genannten Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dafür ist es notwendig, dass Du in Schriftform stornierst. Auch die E-Mail zählt seit dem 1.10.2016 dazu, allerdings solltest Du bedenken, dass Du schlecht beweisen kannst, dass Deine E-Mail eingegangen ist. Allein deswegen eignet sich das gute alte Einschreiben für die Auf-Nummer-sicher-Geher immer noch.
Wenn Du nicht die richtigen Worte findest, hilft Dir evtl. unsere Muster-Widerrufserklärung weiter:
Widerruf Handyvertrag (Kundennummer / Auftragsnummer und Handynummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben übe ich mein Widerrufsrecht aus. Ich widerrufe den am _._.____ geschlossenen Handyvertrag mit der Mobilfunknummer __________ gemäß der gesetzlichen Frist. Meine Kundennummer ist die _______________.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs.
Mit freundlichem Gruß
_________________
Unterschrift
Oder Du nutzt einen Kündigungsdienst wie aboalarm.
Vom Vertrag zurücktreten: Sinnvoll oder nicht?
Grundsätzlich gilt: Wegen ein paar Euro Unterschied gleich eine Kündigungswelle machen, das lohnt sich (meist) nicht. Beachte auch, wie viel Zeit ins Land geht, bis so eine Rückabwicklung vonstattengeht und dass Du ja eigentlich einen neuen Handyvertrag samt Smartphone haben wolltest.
Sollte die Ersparnis über 2 Jahre hochgerechnet aber höher als 50 € sein, würden wir Dir schon die Ausübung des Widerrufsrechts empfehlen. Solltest Du allerdings ein Smartphone in der Zwischenzeit bereits genutzt haben: Denke daran, dass Dir der Wertverlust bzw. die Abnutzung in Rechnung gestellt werden kann. Und wer kann die schon genau beziffern? Nur wenn die Lage glasklar ist, lohnt der Widerruf des Handyvertrags.
Auf der Suche nach einem richtig guten Handyvertrag? Dann haben wir für Dich die besten Handytarife und günstige Handyverträge in der Übersicht!