Vertrag wird teurer: So kündigst Du!

Handyvertrag vorzeitig kündigen: So funktioniert das Sonderkündigungsrecht

In der Regel wird ein Handyvertrag über einen Mindestzeitraum von 24 Monaten abgeschlossen. Fällt Dir schon vorher ein unschlagbar gutes neues Angebot ins Auge, stellt sich die Frage, ob sich ein Handyvertrag vorzeitig kündigen lässt. Und wie läuft das mit dem Sonderkündigungsrecht, falls der Provider einfach die Preise erhöht oder kein Empfang besteht?
Handyvertrag vorzeitig kündigen

Sonderkündigung: Handyvertrag vorzeitig kündigen Bild: Markus Winkler | Pixabay

Tatsächlich ist es in einigen Fällen möglich, vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus dem Vertrag auszusteigen. Allerdings müssen entsprechende Gründe für ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung) vorliegen. Einfach so einen Vertrag vorzeitig beenden – das ist nicht möglich. Ein Vertrag muss generell eingehalten werden.

Kurzer Hinweis vorweg: Wir führen keine Rechtsberatung durch. Dieser Artikel dient ausschließlich der Information. Wende Dich bei weiteren Fragen oder Schwierigkeiten beispielsweise an die Verbraucherzentralen oder auch an den Verbraucherzentrale-Bundesverband.

Außerordentliche Kündigung des Handyvertrags

Die vorzeitige außerordentliche Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich dann möglich, wenn Leistungen aus einem Vertrag nicht wie vereinbart geliefert werden.

Sonderkündigungsrecht im Mobilfunk

Der Provider hat plötzlich die vereinbarte Grundgebühr erhöht? Ein enger Verwandter ist verstorben? Für diese Fälle gibt es das Sonderkündigungsrecht im Mobilfunk (allgemeine Details bei Wikipedia).

Du hast dann die Möglichkeit, den Handyvertrag außerordentlich zu kündigen. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit und unabhängig von der restlichen Laufzeit. Entsprechende Formulare – vor allem bei einem Todesfall – findest Du häufig beim Provider im Bereich „Service“ oder „Formulare“ oder ähnlich.

  • Zum 1.12.2021 gab es im Rahmen des neuen TKG einige Mobilfunk-Gesetzesänderungen, die u.a. auch Regelungen für die außerordentliche Kündigung sowie für Preisminderungen festlegen.
  • Details kannst Du zum Beispiel bei der Bundesnetzagentur nochmal nachlesen.

Übrigens: Falls Du einen Vertrag ohne Laufzeit nutzt, ist es noch einfacher. In diesem Fall kommst Du mit einer kurzen Frist jederzeit aus dem Vertrag heraus. Musst Dir also gar nicht erst die Mühe mit einer außerordentlichen Kündigung machen.

Und klar: Wer möglichst schnell aus dem Tarif rauswill, ist wohl auf der Suche nach einer Alternative. Aktuelle Handy-Angebote mit günstigem Effektivpreis findest Du hier:

Tarife mit Handy

Gründe für das Sonderkündigungsrecht im Handyvertrag

Welche Gründe gelten nun für das Sonderkündigungsrecht?

Außerordentlich kündigen kannst Du, falls

  • sich die Vertragsbedingungen zu Deinem Schaden ändern,
  • Rechnungsbeträge (wiederholt) falsch abgebucht werden,
  • die Rufnummernmitnahme ohne Dein Verschulden fehlschlägt,
  • Du auswanderst oder
  • der Vertragspartner verstirbt (im Todesfall).

Schwieriger wird es dagegen, wenn Du schlechten Empfang hast. Aber dazu später mehr.

Sonderkündigung bei veränderten Vertragsbedingungen (Vertrag wird teurer)

Ändern sich die Vertragsbedingungen während der Laufzeit, gilt das Sonderkündigungsrecht. Etwa, wenn der Tarif plötzlich teurer sein soll, als vertraglich vorgesehen. Schließlich müssen sich beide Vertragsseiten an die Vereinbarungen halten.

  • Dazu zählt übrigens nicht der Wegfall von Rabatten nach dem 12. oder 24. Vertragsmonat, wenn das bereits bei Vertragsschluss feststand.

Es geht hier wirklich um plötzliche Vertragsanpassungen durch den Provider. Neben Preiserhöhungen kann auch gehören, dass das Netz wechselt, Roaming entfallen soll, das Datenvolumen oder die Surfgeschwindigkeit stark reduziert werden.

Nochmal im Wortlaut, laut § 57 (1), TKG gilt:

» […] ändert er [der Provider, Anm. der Redaktion] die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen«

Auch die genauen Bedingungen für die Sonderkündigung sind geregelt:

  • Die Kündigung kannst Du innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Vertragsänderung vornehmen.
  • Die Kündigung gilt frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Vertragsänderung wirksam wird.
  • Anbieter sind verpflichtet, Dich maximal zwei Monate und mindestens einen Monat vor der Vertragsänderung über die neuen Vertragsbedingungen zu informieren.

Klar, Ausnahmen bestätigen die Regel. Das Sonderkündigungsrecht besteht laut §57 (1), TKG, es sei denn die Änderungen sind:

»ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben«

Handyvertrag vorzeitig kündigen bei falschen Abbuchungen

Auch falsche oder fehlerhafte Abbuchungen können ein Grund für die vorzeitige Kündigung des Handyvertrags sein:

  • Du hast eine Drittanbietersperre eingerichtet, Beträge werden dennoch bei Dir abgebucht.
  • → Einige Provider splitten die Drittanbietersperren in verschiedene Kategorien auf (damit Du zum Beispiel noch immer Fahrscheine oder Eintrittskarten per Handy kaufen kannst). Prüfe deshalb unbedingt, ob der Fehler tatsächlich beim Handy-Anbieter lag.
  • Du hast die Einzugsermächtigung entzogen, der Anbieter bucht dennoch weiter von Deinem Bankkonto ab.

Kontaktiere in diesem Fall erstmal den Anbieter und lass die Rechnung korrigieren. Kommt der Anbieter dem nicht nach, obwohl der Fehler nicht bei Dir liegt, kannst Du außerordentlich kündigen.

Außerordentliche Kündigung, wenn Portierung fehlschlägt

Wird die Rufnummernportierung nicht durchgeführt, obwohl der Fehler nicht bei Dir liegt, ist das ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung.

Das geht jedenfalls aus einem Urteil des Amtsgericht Bremen vom 30. August 2012 hervor (nachzulesen unter dem Aktenzeichen 9C173/12, dejure.org). Der Provider hatte in diesem Fall die beantragte Rufnummernmitnahme nicht bearbeitet, sodass die Portierung innerhalb der Frist nicht möglich war. Das Gericht bestätigte die außerordentliche Kündigung.

Obacht: Scheitert die Portierung, weil Deine persönlichen Daten nicht stimmen (der Fehler liegt also bei Dir), ist das kein Grund für die fristlose Vertragskündigung.

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall können Angehörige bzw. erbberechtigte Personen in Anspruch nehmen. Als Alternative ist es in den meisten Fällen möglich, den Handyvertrag zu übernehmen, also auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen.

  • Ein gesetzliches festgeschriebenes Sonderkündigungsrecht im Todesfall gibt es nicht.
  • Hier kommt es also auf die AGB bzw. die Kulanz des Providers an. Die großen Anbieter informieren jedoch bereits auf ihren Seiten über die Möglichkeit zur Kündigung im Sterbefall (siehe unten).
  • Wichtig ist, dass Du der Kündigung die Sterbeurkunde bzw. einen Nachweis hinzufügst.

Bei der Telekom heißt es etwa:

»Als erbberechtigte Person können Sie im Todesfall alle bestehenden Verträge der verstorbenen Person kündigen oder unter Ihrem Namen weiterführen.

Dazu haben wir Online-Formulare vorbereitet. Wir benötigen für die Kündigung oder Übertragung entweder die Sterbeurkunde, den Erbschein oder das Testament. Diese Unterlagen können Sie bequem im Formular hochladen.«

Einige Provider stellen gesonderte Informationen bzw. Formulare für die Kündigung im Todesfall zur Verfügung:

Sonderkündigungsrecht beim Auswandern

Wer dauerhaft ins Ausland umzieht (bzw. auswandert), kann eventuell das Sonderkündigungsrecht laut § 60 TKG geltend machen:

»Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.«

Klar, rein theoretisch bietet der Handytarif ja auch im Ausland Empfang. Sollte eine außerordentliche vorzeitige Kündigung nicht möglich sein, hast Du in vielen Fällen noch die Möglichkeit, den Handyvertrag zu pausieren.

Check deshalb unbedingt im Vorfeld, was die Provider dazu zu sagen haben:

Ist Auswandern der Sonderkündigungsgrund, ist eine Bestätigung der Abmeldung aus Deutschland und eine Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland erforderlich.

  • Es gilt: Wer einen Umzug ins Ausland plant, sollte von einem kurzfristigen Vertragsschluss oder einer aktiven Vertragsverlängerung eher absehen, wenn der Umzugstermin bereits feststeht. Einfacher ist es allemal, den Vertrag fristgerecht und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  • Eventuell lohnt es sich, für den Übergang eine Prepaidkarte zu nutzen.

Sonderkündigung: Kein Netz oder langsames Internet

Langsames Internet ist seit dem überarbeiteten Telekommunikationsgesetz ein Kündigungsgrund, die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 57 TKG.

Darüber hinaus gilt: Kein Netz ist erst einmal nur schwer als Grund für die Sonderkündigung durchzusetzen. Im Vodafone Forum findet sich als (offizielle) Begründung, dass es sich um einen mobil nutzbaren Anschluss handelt und keine Garantie besteht, an einem bestimmten Standort tatsächlich Empfang zu haben.

Anders sieht es aus, wenn der Anbieter eine feste Zusage erteilt hat, dass Du an festgelegten Orten in jedem Fall Empfang hast – wobei diese konkrete Aussage vermutlich kein Provider treffen wird

  • Solltest Du versuchen, aufgrund von keinem oder sehr schlechtem Empfang das Sonderkündigungsrecht durchzusetzen, kommst Du nicht um eine sorgfältige Dokumentation drumherum.

Heißt: Die jeweiligen Standorte genau notieren und Speedtests durchführen – und zwar über einen längeren Zeitraum. Am besten auch ein anderes Handy ausprobieren, um auszuschließen, dass der Fehler auf Deiner Seite liegt.

Preisminderung und Entschädigung statt außerordentlicher Kündigung

Es gibt darüber hinaus noch die Möglichkeit der Preisminderung anstelle der außerordentlichen Kündigung. Diese gilt zum Beispiel, wenn bei einer Anschlussumstellung (Umzug) oder bei Rufnummernmitnahme eine Verzögerung auftritt.

Minderung bei abweichender Leistung

Wie schon weiter oben beschrieben: Vom Vertrag abweichende Leistungen insbesondere der Geschwindigkeit können neben einer außerordentlichen Kündigung auch eine Minderung des Preises erlauben.

  • Details in § 57 Telekommunikationsgesetz (TKG).
  • Hier ist vor allem die Bundesnetzagentur gefragt.
  • Vorgaben zur Internetgeschwindigkeit (Festnetz) gibt es ja bereits, wie oben genannt.

Entschädigung bei fehlgeschlagener Rufnummernmitnahme oder Umzug

Auch wenn ein Umzug oder die Rufnummernmitnahme aufgrund eines Anbieter-Fehlers fehlschlägt, hast Du ein Recht auf Entschädigung. Das Ganze ist in § 59 TKG (insbesondere Absatz 4 und 6) zu finden:

  • Bei Anbieterwechsel wird der Dienst länger als einen Arbeitstag unterbrochen.
  • Die Rufnummernmitnahme erfolgt nicht zum vereinbarten Termin oder dem darauf folgenden Arbeitstag.

Die Entschädigung beträgt 10 € pro Tag bzw. 20 Prozent der Monatsgebühr.

Kein Sonderkündigungsrecht: Vertrag zu teuer

Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Du ein besseres Angebot während der Mindestvertragslaufzeit gefunden hast oder Dir der Handyvertrag einfach zu teuer geworden ist.

Dann gilt: Zum Ende der Mindestlaufzeit ein neues Angebot heraussuchen und den Handyvertrag kündigen – auf klassischem Weg.

Darüber hinaus kannst Du kurz nach Abschluss auch das Widerrufsrecht für Handyverträge nutzen. Oder aber den Handyvertrag wechseln, etwa, wenn Du in einen passenderen Tarif beim gleichen Provider wechseln kannst.

Keine außerordentliche Kündigung bei Auslandsreise

Auch Auslandsreisen berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.

Das gilt auch, wenn sich der Aufenthalt über mehrere Monate erstreckt und etwa beruflich oder wegen eines Auslandssemesters zustande kommt. Schon allein aufgrund der EU-Roaming-Regulierung, die ja nun einmal Roam-Like-at-Home, also die Handynutzung wie Zuhause, ermöglicht. Du hast bei vielen Providern die Möglichkeit, den Vertrag vorübergehend auszusetzen, also eine Pause einzulegen.

Etwas anders kann es aussehen, wenn Du auswanderst (Details dazu weiter oben).

Handy nicht geliefert = Sonderkündigungsrecht?

Du hast Dich für ein Bundle aus Handy mit Vertrag entschieden, aber das Handy wird nicht geliefert? In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale: Erst Frist setzen, dann (falls das Handy eben nicht innerhalb der Frist geliefert wird) vom Kauf zurücktreten.

Dabei gilt jedoch kein generelles Sonderkündigungsrecht, so die Verbraucherzentrale weiter:

»Der Mobilfunkvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter läuft aber auch ohne Erhalt des Gerätes weiter.«

Ist die Verzögerung auf Lieferprobleme beim Hersteller zurückzuführen? Dann sind Händler laut Verbraucherzentrale eben nicht in der Pflicht, zu zahlen. Schließlich ist der Lieferengpass nicht das Verschulden des Händlers.

Haltet Dich an folgende Tipps:

  • Unbedingt mit dem abwickelnden Händler in Kontakt treten.
  • Aufgepasst: Es gibt einfach keinen rechtsgültigen und einfachen Hinweis zur Lösung. Wende Dich im Zweifelsfall an einen Anwalt oder an die Verbraucherzentrale.

Sonderkündigung, weil Handy kaputt?

Auch wenn Dein zum Vertrag dazugehöriges Smartphone nicht richtig funktioniert oder kaputt bei Dir ankommt, liegt in der Regel kein Sonderkündigungsgrund vor.

In diesen Fällen bekommst Du im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung ein neues Gerät oder eine Reparatur. Gibt es aber innerhalb von vier Wochen kein funktionsfähiges Gerät, könnte wiederum eine außerordentliche Kündigung wirksam sein. Vor allem bei Bundle, die direkt vom Provider kommen. Kontaktiere unbedingt zügig Deinen Provider und informiere Dich dort über das weitere Vorgehen.

Sonderkündigung wegen Corona

Auch wenn sich viele die Frage stellen, ein Sonderkündigungsrecht wegen Corona und damit verbundenen finanziellen Einbußen gibt es nicht.

Alternativen zur fristlosen Vertragskündigung

Eine fristlose Vertragskündigung ist nur in wenigen Fällen tatsächlich möglich. Wer aus seinem Handyvertrag herausmöchte und kein Sonderkündigungsrecht geltend machen kann, sollte die Alternativen prüfen.

Auch Provider haben ein Sonderkündigungsrecht

Schließt Du einen Vertrag ab, musst Du Dich an die vereinbarten Bedingungen halten. Das gilt für den Provider und ebenso für Dich. Provider haben also auch ein Sonderkündigungsrecht. Nämlich, wenn Du die Vertragsbedingungen nicht erfüllst. Zum Beispiel Deine Handyrechnung nicht bezahlst.

Auch das ist ganz genau gesetzlich geregelt, mit einer plötzlichen Anschlusssperre musst Du also nicht rechnen:

  • Sperre bei wiederholter Nichtzahlung und
  • einem offenen Rechnungsbetrag von mindestens 100 Euro und
  • schriftlicher Information über die Sperre mindestens zwei Wochen im Voraus.

Das Ganze ist im Wortlaut in § 61, 4 TKG zu finden:

»Wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Verbraucher bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Der Anbieter muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Verbrauchers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen.«

Handyvertrag fristlos kündigen – So kündigst Du vorzeitig

Wie die fristlose Kündigung nun genau funktioniert, zeigt unsere Anleitung. Wie bei einer klassischen Handyvertragskündigung gilt es nämlich, einige Details zu beachten, damit die fristlose und vorzeitige Kündigung (also vor Ablauf der Mindestlaufzeit) reibungslos abläuft und akzeptiert wird.

Anleitung für die fristlose Vertragskündigung

Fristlose Kündigung des Handyvertrags: Muster und Vorlage

Wer eine fristlose Kündigung des Handyvertrags vornehmen möchte, kann auch Vorlage und Muster verwenden.

Was gehört auf jeden Fall rein?

  • Im Betreff das Stichwort Sonderkündigungsrecht bzw. außerordentliche Kündigung.
  • Falls Du bzgl. des Kündigungsgrunds bereits mit dem Anbieter in Kontakt stehst oder eine Frist gesetzt hast: »Bezugnehmend auf das letzte Schreiben vom yy.xx.zzzz«.
  • Deine persönlichen Daten (Name, Kundennummer, Handynummer).
  • Der Grund für die fristlose Kündigung.
  • Lass Dir die außerordentliche Kündigung bestätigen.
  • Datum und Unterschrift.
  • Füge gegebenenfalls Belege bei.

                                                       Ort, Datum ____________________

»Außerordentliche Kündigung meines Handyvertrags mit Handynummer // Kundennummer _________________________//_________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen _________________________________________________

mache ich hiermit von meinem Recht zur außerordentlichen Kündigung meines Handyvertrags Gebrauch. Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung unter Angabe des nächstmöglichen Vertragsendes.

Datum, Unterschrift _______________________________«

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Profilbild von Stefanie
Schon seit 2011 ist Steffi als Redakteurin für verschiedene Online-Magazine und -Blogs unterwegs. Für Technik begeistert sie sich jedoch schon viel länger. Ihr erstes Handy? Ein Nokia 3310. Nach einem iPhone und einem Windows Phone (nein, kein Witz!) begleitet sie mittlerweile ein Android-Smartphone durchs mobile Leben.