Gesetzesänderung ab März

Handyvertrag richtig kündigen – das solltest Du beachten!

Handyverträge haben oft eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Wenn Du nicht rechtzeitig kündigst, verlängerte sich der Handyvertrag bislang um 1 Jahr. Eine rechtzeitige Kündigung war nicht zu vermeiden. Allerdings gelten zukünftig andere Regeln.
kündigung

Thorben Wengert / pixelio.de

Einige Verbraucherschutz-Gesetze begrenzen die Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung deutlich: Zwar sind weiterhin 24 Monate Mindestvertragslaufzeit erlaubt. Jedoch wird die Kündigungsfrist ab dem 01.03.2022 maximal nur noch 1 Monat betragen. Zudem dürfen sich Verträge nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um maximal 1 Monat verlängern.

Verpasst Du also die rechtzeitige Kündigung zum frühesten Zeitpunkt, ist der Schaden nun gering. Zuvor waren Laufzeitverlängerungen von bis zu 12 Monaten erlaubt – bei Verträgen mit Preisstaffelung und starken Preiserhöhungen war dies oft eine unangenehme Überraschung.

Wieso es sinnvoll ist, den Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen

Eigentlich spricht nichts dagegen, einen Vertrag sofort nach Vertragsabschluss zu kündigen. Dann kannst Du das nicht mehr vergessen. Hierbei spielt es keine Rolle ob Du einen SIM-only-Vertrag oder einen Vertrag mit Handy hast.

Zudem kommt es bei einigen Verträgen vor, dass sich die Grundgebühr zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erhöht. Mit einer rechtzeitigen Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen Tarif kannst Du dem entgehen.

Typische Vertragslaufzeiten

Manche Handyverträge sind monatlich kündbar, andere haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Manchmal gibt es noch Verträge „ohne Vertragslaufzeit“. Warum dies aber irreführend sein kann, liest Du im verlinkten Artikel.

Falls Du einen Vertrag mit langer Laufzeit hast, dann kannst Du diesen bei fast allen Anbietern bis einen Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Bis zum 01.03.2022 war noch eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten erlaubt.

Die Laufzeit und wichtige Fristen stehen unter anderem auch im Produktinformationsblatt. Warum genau dieses jedoch kritisch zu sehen ist, erfährst Du in unserem Extra-Beitrag.

Spätestens nach 24 Monaten wechseln

Der Mobilfunk-Markt ist einem ständigen Preisverfall unterworfen. Es ist daher fast immer günstiger, nach zwei Jahren einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vor allem, wenn Du einen Vertrag mit Handy hast, dann solltest Du immer so früh wie möglich kündigen. Denn der Effektivpreis, den wir in unseren Artikeln immer mit angeben, gilt natürlich nur, wenn man die Tarifkosten in der Mindestvertragslaufzeit mit dem Wert des Handys verrechnet. Da Du aber nach zwei Jahren kein neues Smartphone bekommst, zahlst Du kräftig drauf, wenn der Vertrag über die Mindestvertragslaufzeit hinaus läuft.

Im Folgenden haben wir noch mal die wichtigsten Fakten zum Thema „Handyvertrag kündigen“ zusammengetragen.

Das solltest Du beachten, wenn Du den Handyvertrag kündigst

  • Kündige möglichst bald nach Vertragsunterzeichnung, denn dann kannst Du das schlichtweg nicht mehr vergessen. Wir würden allerdings empfehlen die Widerrufsfrist abzuwarten, da ansonsten Deine Kündigung als Widerruf gewertet werden könnte. Spätestens musst Du einen Monat vor Vertragsende gekündigt haben, sonst verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Entscheidend ist das Eingangsdatum Deiner Kündigung bei Deinem Mobilfunkanbieter.
  • Falls Dein Vertrag nach dem 01.10.2016 abgeschlossen wurde, dann kannst Du auch per E-Mail kündigen. Tipp: Es ist manchmal schwer eine E-Mail-Adresse der Anbieter zu finden. Im jeweiligen Impressum muss jedoch eine angegeben sein. Diese kannst Du problemlos nutzen. (Die Betreiber möchten Dich natürlich lieber an die Hotline locken um Dich von Deinem Vorhaben abzubringen.) Hier sind ein paar Beispiele:
  • Falls Dein Vertrag vor dem 01.10.2016 abgeschlossen wurde, dann musst die Kündigung unterschrieben sein und per Fax oder Brief versandt werden.
  • Lass Dir die Kündigung schriftlich bestätigen. Dann kann es keine unangenehmen Überraschungen geben.
  • Wenn Du Deine Rufnummer mitnehmen möchtest, dann kannst Du dies in der Regel bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter im Bestellprozess veranlassen.

Vorlage für eine Kündigung

Mobilfunk Provider XY
Hauptstraße 41
12345 Berlin

Betreff: Kündigung des Vertrages 123456789

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vertragsangaben:

Mobilfunknummer: 0123 – 45678910
Vertragsnummer: 123456789
Kundennummer: 123456789

Vertragsart: Mobilfunk
Vertragsbeginn: 04.10.2018

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann
Hauptstraße 42
12345 Berlin

In einem anderen Ratgeber erfährst Du, was Du alles zu Internet- und Festnetz-Tarife wissen musst!

Auf der Suche nach einem richtig guten Handyvertrag? Dann haben wir für Dich die besten Handytarife und günstige Handyverträge in der Übersicht!

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Profilbild von Marleen
Die Technik- und Mobilfunk-Expertin Marleen ist bereits seit 2009 kein unbeschriebenes Blatt mehr in der Branche. Nach dem Studium der Information- und Medientechnik absolvierte sie ein Volontariat bei einem großen Telekommunikationsmagazin und verblieb dort auch 9 Jahre. Bereits dort hatte sie ersten Kontakt mit Schnäppchen. Seit November 2017 ist Marleen als Chefredakteurin bei Handyhase.de tätig.
Beteiligte Autoren: Daniel Molenda

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