Keine Sorge, alles halb so wild

Handyrechnung nicht bezahlt: Wann wird gesperrt?

Du hast Deine letzte Handyrechnung nicht bezahlt? Ja, Dein Mobilfunkanbieter kann Deinen Anschluss sperren. Doch es gibt gesetzliche Regelungen, an die er sich halten muss. Das gibt Dir eine gewisse Sicherheit, aber untätig bleiben solltest Du auch nicht. Darauf solltest Du achten, wenn Rechnungen offen sind und Du nicht gesperrt werden möchtest.

Handyrechnung nicht bezahlt - wann wird gesperrt?

Telekommunikationsgesetz: Daran müssen sich alle halten

Du schuldest Deinem Anbieter 4,99 Grundgebühr vom letzten Monat? Laut Telekommunikationsgesetz darf er Deine Nummer nicht sofort sperren oder gar Deinen Vertrag kündigen. Denn es gibt Regeln für das Sperren von Telefonanschlüssen, die in § 61 festgelegt sind.

Die wichtigsten Details:

  • Solltest Du als Verbraucher bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug von Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen mindestens 100 Euro im Rückstand sein, ist eine Sperrung seitens des Anbieters erlaubt.
  • Der Anbieter muss eine Sperre mindestens zwei Wochen vorher schriftlich ankündigen und Dich darauf hinweisen, dass Du Dir Rechtsschutz einholen kannst.
  • Besteht der begründete Verdacht, dass Dein Anschluss von Dir oder Dritten manipuliert bzw. missbräuchlich verwendet wurde, kann Dich Dein Anbieter aber auch ohne offene Rechnungen sperren.

Gut zu wissen ist ebenfalls, dass Dich Dein Anbieter nicht vollständig sperren darf, sollten hohe Rechnungen durch Mehrwertdienste entstanden sein. Beispielsweise Abos von Streamingdiensten, die über die Telefonrechnung abgerechnet werden. In diesem Fall kann Dein Provider diese Dienste sperren, nicht aber einfach die Telefonierfunktion. Er muss Dich mindestens eine Woche vorher benachrichtigen.

Wann wird der Telefonanschluss gesperrt?

Wird aus konkreten Gründen eine ganz normale Rechnung nicht bezahlt – zum Beispiel weil Dein Konto nicht gedeckt war oder Dein Anbieter noch eine veraltete Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung nutzte – kommt es nicht sofort zu einer Sperrung. Vor allem dann nicht, wenn die Rechnung unter 100 Euro liegt. Diese Summe hat die Bundesnetzagentur im Telekommunikationsgesetz festgelegt.

Wurde also eine typische Mobilfunkrechnung von zum Beispiel 17,99 Euro (pro Monat) nicht beglichen, folgt in der Regel spätestens einen Monat später eine Zahlungserinnerung, die meist mit einer geringen Mahngebühr verbunden ist. Sammeln sich über die Monate 100 Euro an, folgt die Ankündigung zur Sperrung. 14 Tage später passiert es dann.

Oder anders gesagt: Abhängig davon, wann die 100 Euro erreicht sind, wird der Provider die Sperrung vornehmen. Das kann sich sogar über mehrere Monate hinziehen. Bis dahin sammeln sich ggf. weitere Kosten für die Mahnungen an.

Um Mahnsperre bitten

Es ist dennoch beruhigend, dass Dich Dein Mobilfunkanbieter nicht sofort bei einer kleinen, unbeglichenen Rechnung sperrt – das ist ihm gesetzlich nicht gestattet. Bist Du also mal einen Monat knapp bei Kasse, musst Du nicht auf Dein Telefon verzichten.

Empfehlenswert ist es in einer solchen Notfalllage dennoch unbedingt, Deinen Anbieter zu kontaktieren und ihn um eine Mahnsperre zu bitten. Kulante Unternehmen können also verhindern, dass noch zusätzliche Forderungen durch Mahngebühren entstehen oder die Rechnung zum Inkasso-Fall wird.

Was tun, wenn die Rechnung beim Inkasso-Büro landet?

Reagierst Du nicht auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen (mit verbundenen Mahngebühren), wird Dein Anbieter vermutlich ein Inkasso-Unternehmen einschalten. Zu dem Zeitpunkt ist wahrscheinlich schon Deine Telefonnummer gesperrt.

Ein Inkasso-Büro verlangt die Höhe der unbezahlten Rechnung, die es für den Provider eintreibt. Zusätzlich kommt eine Inkasso-Gebühr dazu. Beides musst Du zahlen. Und Du kannst Dir sicher sein: Die so aufgekommenen Kosten sind deutlich höher als der ursprüngliche Rechnungsbetrag.

Allerdings solltest Du unbedingt prüfen, ob die Forderung des Inkasso-Büros gerechtfertigt ist. Nutze am besten den interaktiven Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, bei dem Du Deine Daten anonym eingibst und so individuelle Handlungsempfehlungen erhältst. Denn nicht immer gehen Inkasso-Unternehmen seriös vor, sie fordern beispielsweise zu hohe Geldsummen oder bieten fragwürdige Ratenzahlungen an.

Wann gibt es einen negativen SCHUFA-Eintrag?

Die Sorge um einen negativen SCHUFA-Eintrag ist groß, schließlich kann dieser Konsequenzen haben. Vielleicht gibt’s dann irgendwann keinen nötigen Kredit oder Du darfst keinen neuen Handyvertrag abschließen.

Doch ein negativer SCHUFA-Eintrag erfolgt erst dann, wenn Du Rechnungen trotz mehrerer Mahnungen nicht bezahlt hast. Und auch hier existieren klare Regeln:

  • Bevor Dein Mobilfunkanbieter oder das zuständige Inkassobüro die SCHUFA informiert, müssen mindestens zwei Mahnungen verschickt worden sein.
  • Zwischen erster Mahnung und Zeitpunkt der Meldung an die SCHUFA müssen mindestens vier Wochen vergangen sein.
  • Der Anbieter oder das Inkassobüro muss Dich über eine anstehende Meldung an die SCHUFA informieren – frühestens bei der ersten Mahnung. Eine Drohung ist nicht erlaubt.
  • Widersprichst Du der Forderung nicht, wird Dein Anbieter nach Verstreichen der Frist die SCHUFA benachrichtigen.

Zusätzlich kommt es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag, wenn eine Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil, einen Schuldtitel nach Paragraph 794 der Zivilprozessordnung oder einen Schuldtitel nach Paragraph 178 der Insolvenzordnung festgestellt wurde.

Beruhigend ist es gewiss, dass ein Brief vom Inkassobüro nicht automatisch zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führt.  Erst dann, wenn Du weiterhin Deine Rechnungen nicht zahlst oder Du gar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hast, ist ein Eintrag bei der SCHUFA sicher.

Grundsätzliche Empfehlungen

Du kannst es Dir sicher denken: Es ist immer empfehlenswert, pünktlich zu zahlen. Du nutzt eine Dienstleistung und bezahlst dafür – das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Aber manchmal läuft es doch anders als geplant, daher noch ein paar Empfehlungen für künftige Vorgehensweisen:

  • Support: Kannst Du nicht zahlen, wende Dich an den Kundenservice Deines Anbieters. In der Regel sollten sich gemeinsame Lösungen (Tarifwechsel, Ratenzahlung, etc.) finden. Und sei es die erwähnte Mahnsperre, die Mahnkosten verhindert.
  • Nicht alles bezahlen: Bist Du mit einzelnen Posten auf Deiner Rechnung aus berechtigtem Grund nicht einverstanden, solltest Du genau dies Deinem Mobilfunkanbieter mitteilen und damit konkretisieren, was Du nicht zahlen willst. Zugleich solltest Du aber die reguläre Handyrechnung bezahlen, um keine Mahnung zu erhalten. Das, was Du beanstandest, musst Du so lange nicht bezahlen, bis der Fall geklärt ist. Wie Du sonst vorgehen kannst, erfährst Du in unserem Artikel: „Handyrechnung zu hoch – das kannst Du tun“.
  • Rechnung nicht zahlen funktioniert nicht: Wenn Du glaubst, dass Du früher aus einem Handyvertrag kommst, indem Du Rechnungen nicht zahlst, irrst Du Dich. Du hast ihn mit der vereinbarten Laufzeit abgeschlossen – das ist ein rechtlich gültiger Vertrag. Kommt es zur Sperrung und wird dies ein Fall fürs Inkasso-Büro oder gar später fürs Gericht, entstehen weitere Kosten. Und die sind viel höher als die unbezahlten Gebühren. Überlege also ganz genau, ob Dein Vorgehen der richtige Weg ist.
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Profilbild von Sven Wernicke
Denkt Sven an sein erstes eigenes Handy, fühlt er sich alt: Das Siemens S6 war 1996 aber echt nicht schlecht. Um diese Zeit herum bastelte er simple Webseiten mit Microsoft Frontpage und schrieb erste Texte für eigene Projekte. Am Interesse für Telefone, Trends und technische „Spielzeuge“ hat sich nichts geändert. Seit 2005 ist Sven freiberuflich als Blogger, Redakteur, Berater tätig. Und hat nach wie vor viel Spaß am Tippen.

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