Handy von der Steuer absetzen: Geht das? Wer darf das?
Privat wie beruflich ist das Smartphone mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens geworden.
Für den Handy-Kauf, den Handyvertrag selbst und für eine Handyversicherung oder Reparaturkosten können jedoch erhebliche Kosten anfallen.
Inwieweit ihr anfallende Kosten bei der nächsten Steuererklärung geltend machen könnt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Wichtiger Hinweis In diesem Beitrag sammeln wir lediglich Tipps und Informationen. Kontaktiert für eine Beratung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, zum Beispiel unter vlh.de oder unter aktuell-verein.de. Denn vor allem in der Steuergesetzgebung ändert sich immer wieder so einiges …
Sind Handykosten von der Steuer absetzbar?
Um Handykosten steuerlich geltend machen zu können, ist die berufliche Nutzung des Smartphones Pflicht. Nur wer das Handy tatsächlich für seinen Job nutzt, kann die Kosten in der nächsten Steuererklärung geltend machen.
Denkbar ist das zum Beispiel für
- Außendienstler,
- Journalisten,
- Immobilien- und Versicherungsmakler,
- Sozialarbeiter,
- Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst und natürlich für
- Selbstständige und Freiberufler.
Ob das Finanzamt eure Angaben akzeptiert, ist mit eurem Beruf verbunden − wer in einem Beruf arbeitet, in dem Telefonate unüblich sind, dürfte schlechte Karten haben.
Sinnvoll ist es, ein formloses Schreiben der Steuererklärung beizulegen, in dem ihr erklärt, inwieweit ihr das Handy beruflich nutzt − oder aber eine Bestätigung eures Arbeitgebers über die Nutzung als Diensthandy beizulegen.
Steuererklärung: Kann ich auch ein privates Handy dienstlich nutzen?
Ihr müsst nicht zwingend extra ein Diensthandy anschaffen. Auch wer sein privates Handy geschäftlich nutzt, kann unter gewissen Voraussetzungen einen steuerlichen Vorteil geltend machen. Zu empfehlen ist ein sogenanntes Handy-Tagebuch, in das ihr Art und Dauer der Handy-Nutzung eintragt. Man kennt das bspw. ja auch vom Fahrtenbuch …
Ein Zeitraum von rund drei Monaten ist ausreichend − das Tagebuch muss also nicht für das gesamte Jahr geführt werden. Aus euren Aufzeichnungen lässt sich dann der Anteil der beruflichen Nutzung ermitteln.
Wer das Handy beispielsweise rund 20 Prozent der Gesamtnutzungsdauer für private Zwecke genutzt hat, kann 80 Prozent der Kosten steuerlich absetzen − eben den beruflich genutzten Anteil.
Erbringt ihr keinen Nachweis oder gehört ihr nicht zu einer »Handy-typischen Berufsgruppe«, müsst ihr damit rechnen, dass das Finanzamt das Handy nicht anerkennt oder aber einen geringen Anteil ansetzt.
Handy von der Steuer absetzen: Werbungskosten-Pauschbetrag beachten!
Noch eine Hürde: Generell gilt für eure Steuererklärung ja der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von (aktuell) 1.000 €. Nur wenn ihr diesen Betrag überschreitet, lohnt es sich, überhaupt Kosten anzusetzen.
Neben den Handykosten lassen sich zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten ansetzen. Wer bereits weiß, dass er den Pauschbetrag ohnehin nicht erreichen wird, für den lohnt sich der zusätzliche Aufwand nicht – denn dann erhaltet ihr entsprechend keinen steuerlichen Vorteil.
Handyvertrag von der Steuer absetzen
Welche Kosten können nun genau geltend gemacht werden? Das sind zuerst einmal die monatlichen Kosten gemäß des von euch ermittelten Anteils für die Nutzung.
Handy-Anschaffung steuerlich absetzen
Außerdem könnt ihr auch die Kosten für den Handy-Kauf anteilig geltend machen.
Hier greift noch die Regelung für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die jedoch mittlerweile verbessert und angepasst wurde. Seit 2018 gilt dementsprechend: Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Preis von 800 € (netto) bzw. 952 € (brutto) können sofort angesetzt werden. Teurere Geräte müssen über einen längeren Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden.
Handykosten pauschal absetzen
Wer sich den Aufwand, extra ein Handy-Tagebuch zu führen, sparen möchte oder bereits weiß, dass er sein Handy nur zu einem geringen Teil beruflich nutzt, der kann eine Pauschale von 20 Prozent ansetzen.
Das folgende Video erklärt den Unterschied zwischen der pauschalen und der vollständigen Ansetzung der Kosten ganz gut:
Kosten für die Handyversicherung und Handy-Reparatur absetzen?
Viele Versicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden. Nicht jedoch die Kosten für reine Sachversicherungen. Dazu schreibt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.:
»Nicht von der Steuer absetzen kann man hingegen reine Sachversicherungen, da sie vermeidbar sind, also weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.«
Ähnlich sieht’s bei Reparaturkosten aus: Zwar lassen sich die Kosten für Handwerker in der Steuererklärung geltend machen − das ist allerdings nur der Fall, wenn das kaputte Gerät zu Hause repariert wird. In der Regel sendet ihr Handys jedoch zur Reparatur ein oder bringt sie in eine »Handy-Klinik« − steuerliche Vorteile lassen sich dementsprechend also nicht herausschlagen.
Handykosten in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Als Arbeitnehmer benötigt ihr die Anlage N eurer Steuererklärung. Die Handykosten werden als Werbungskosten geltend gemacht.
Die Informationen auf dieser Seite haben wir erstmals am 1.4.2018 zusammengetragen. Sie könnten mittlerweile veraltet sein.
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