Handyrechnung: Falsche Rechnung? Was tun bei zu hoher oder falscher Abechnung? – Rechte, Pflichten und Hilfe

Du hast Fragen zu Deiner Handyrechnung? Wo Du Deine Mobilfunkrechnung bei Anbietern wie Telekom, Vodafone und Telefónica online einsehen kannst, ob es nach wie vor eine Rechnung auf Papier gibt und was Du im Falle einer fehlerhaften Rechnung tun kannst, wollen wir in diesem Beitrag zusammenstellen.

Außerdem erklären wir, wie ungewollt hohe Mobilfunk-Rechnungen zustande kommen können − und welche wichtigen Anlaufstellen und Hilfe es bei Fragen rund um Deine Handykosten gibt.

Gar nicht mal so einfach ist heute, überhaupt an die Rechnung zu gelangen, da vieles papierlos läuft. Anbieter-Apps und Service-Logins solltest Du nicht vernachlässigen, um regelmäßig Deine Ausgaben für Mobilfunkleistungen zu kontrollieren.

Handyrechnung online papierlos abrufen – oder doch per Brief?

Ihr wollt eure Handyrechnung online einsehen und prüfen? Vielleicht, weil euch ein höherer Betrag aufgefallen ist? Oder weil ihr generell den Überblick über eure Zahlungen behalten wollt? Das funktioniert meist online, denn: Die meisten Provider sind dazu übergegangen, papierlose Rechnungen zu versenden. Das bedeutet: Ihr ruft eure Mobilfunkrechnung online ab. Entweder über das Kundencenter oder über die App.

Falls ihr eine Rechnung per Post wollt: Wie die Verbraucherzentrale bereits 2014 berichtete, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass Papierrechnungen nicht kostenpflichtig bereitgestellt werden dürfen. Schließlich ist auch heute längst nicht jeder online oder hat Zugriff auf Computer und Drucker. Dennoch: Wie wir in der Preisliste der Drillisch-Marken (bspw. winSIM) feststellten, werden dort nach wie vor Gebühren für den Briefversand der Handyrechnung erhoben: 12 Rechnungen kosten pauschal 4,95 €.

Telekom Handyrechnung online oder per App einsehen

Eure Telekom Handyrechnung könnt ihr online im Kundencenter oder per App einsehen. Das Kundencenter bietet mit RechnungOnline detaillierte Informationen, etwa zu Einzelverbindungsnachweisen. Außerdem könnt ihr dort eure Rechnungsdaten oder eure E-Mail-Adresse ändern.

Über den Kundenservice könnt ihr kostenfrei eine Zustellung eurer Handyrechnung per Post beauftragen. Die Telekom weist jedoch darauf hin, dass aus Umweltgründen die digitale Rechnungszustellung die bevorzugte Variante ist.

Ihr wollt wissen, wie so eine Mobilfunkrechnung aufgebaut ist und wo ihr welche Infos findet? Die Telekom bietet eine Musterrechnung zum Anschauen samt passender Erklärungen an. Die Rechnung begleicht ihr per Bankeinzug. In Ausnahmefällen auch per Überweisung oder Bareinzahlung bei einer Bank.

Vodafone Handyrechnung abrufen und bezahlen

Die aktuelle sowie die letzten 24 Vodafone Handyrechnungen könnt ihr jederzeit über euren MeinVodafone-Login abrufen. Eine gekürzte Fassung findet ihr in der MeinVodafone-App. Über die App und über euren MeinVodafone-Online-Zugang erhaltet ihr außerdem die Möglichkeit, eure Handyrechnung als PDF herunterzuladen. Das ist die Ausführlichste der drei Varianten.

Über das Kunden-Konto könnt ihr über »Einstellungen« und »Ändern« den Eintrag »Papierrechnung« auswählen. Die nächste Rechnung wird euch dann per Post zugeschickt. Für Privatkunden ist dieser Service kostenlos.

Bezahlen könnt ihr per Lastschrift, Überweisung (für Verträge, die vor dem 13.1.2018 geschlossen wurden, kostet das 2,50 € extra), nach Absprache mit dem Kundenservice in Raten oder mit Bargeld oder EC- und Kreditkarte in einem Vodafone-Shop vor Ort (Kosten: 2,50 € je Zahlung).

Handyrechnung bei o2 / Telefónica prüfen

Eure Handyrechnung bei o2 bzw. der Telefónica könnt ihr einsehen, wenn ihr euch in euer Kundenkonto unter Mein o2 einloggt. Auch in der Mein o2 App könnt ihr eure Daten einsehen und Änderungen durchführen. o2 stellt euch online die Rechnungen der letzten 6 Monate zum Download bereit. Dort könnt ihr auch die Einzelverbindungsnachweise herunterladen.

Eure Rechnung könnt ihr per Bankeinzug oder alternativ auch per Überweisung begleichen. Auch Einzahlungen in einem o2-Shop vor Ort sind möglich. Achtet dabei darauf, eure Kundennummer korrekt anzugeben.

Ihr könnt die Zusendung eurer Rechnung auch per Post beauftragen. Schaut in die Einstellungen eures Kundenkontos oder kontaktiert den Kundenservice, wenn ihr die Rechnung weiterhin per Brief erhalten wollt.

Drillisch Handyrechnung bei winSIM, PremiumSIM, smartmobil.de

Auch bei den Drillisch-Marken könnt ihr eure Handyrechnung online einsehen – über die persönliche Servicewelt unter dem Punkt »Rechnungsansicht«. Trifft eine neue Rechnung ein, werdet ihr per E-Mail darüber informiert. Die persönliche Servicewelt ist ja bei Mobilfunk-Marken wie winSIM, PremiumSIM oder smartmobil.de identisch aufgebaut.

In der Servicewelt könnt ihr außerdem unter »Tarifoptionen« den Einzelverbindungsnachweis aktivieren. Die PDF-Rechnung steht 80 Tage zum Abruf für euch bereit. Gemäß Preisliste kostet die Zusendung von Rechnungen per Post oder E-Mail pro Jahr (= 12 Rechnungen) 4,95 €.

freenet (ehemals mobilcom-debitel) Handyrechnung

Die Einsicht in eure Mobilfunkrechnung bei freenet (ehemals mobilcom-debitel) müsst ist zuerst online unter Mein freenet einrichten. Die entsprechenden Einstellungen findet ihr unter dem Punkt »Meine Rechnung«. Tragt eure E-Mail-Adresse ein, um euch Benachrichtigen zu lassen, sobald eine neue Handyrechnung eintrifft. Rechnungen könnt ihr außerdem direkt über die mobilcom-debitel-App überprüfen.

mobilcom-debitel stellt außerdem eine Musterrechnung für euch bereit.

Handyrechnung bezahlen

Wie lässt sich nun die Handyrechnung bezahlen? Meist müsst ihr schon bei Vertragsschluss eure Kontodaten hinterlegen. Der übliche Weg ist, dass die Handyrechnung per Bankeinzug beglichen wird.

Sollte die Lastschrift nicht von eurem Konto eingezogen werden können, habt ihr meist die Möglichkeit, eine Überweisung selbst durchzuführen. Viele Provider bieten euch außerdem die Möglichkeit an, die Zahlung in einem Mobilfunkshop vor Ort vorzunehmen. Das kann allerdings mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden sein.

Die Telekom Comfort Karte berechtigt übrigens nur zum Bezahlen von Festnetz- und Prepaid-Tarifen. Nicht aber der klassischen Mobilfunkrechnung. Bei Vodafone habt ihr dagegen die Möglichkeit, euren D2-Vertrag mit Guthaben zu bezahlen.

Falsche oder fehlerhafte Rechnung reklamieren

Zum Flyer der Verbraucherzentrale (PDF)

Die Rechnung ist unerwartet hoch? Ihr entdeckt Fehler und glaubt, dass ihr eine falsche Rechnung erhalten habt? Dann habt ihr die Möglichkeit, diese zu reklamieren. Grundsätzlich gilt: Reklamationen der Handyrechnung sind innerhalb von acht Wochen möglich.

Teilt eurem Provider mit, welche Posten ihr beanstandet. Nun liegt es am Provider, nachzuweisen, dass die in Rechnung gestellten Verbindungen tatsächlich richtig sind.

Außerdem ist es ratsam, die Bundesnetzagentur zu unterrichten; denn sollte ein Anbieter dort durch viele Verbraucherbeschwerden auffallen, dürfte dort mit Sicherheit nicht untätig zugeschaut werden. Für eure persönliche Rechnungsbeanstandung bringt dies aber natürlich nichts, denn die Netzagentur wird als Aufsichtsbehörde natürlich nicht in Einzelfällen für Privatpersonen tätig.

Unbekannte Posten auf der Handyrechnung

Wie ihr unbekannte Kosten auf der Rechnung ausmacht, erklärt auch das Portal mobilsicher.de.

Wichtig: Nicht einfach Lastschriften zurückziehen und abwarten: Es ist wichtig, den Provider zu informieren. Denn: Kommt ihr mit zu hohen Beträgen in Verzug, kann auch euer Provider ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Einfach so wird die fristlose Kündigung jedoch nicht bei euch eintreffen: Viel eher ist eine (vorübergehende) Sperrung eures Anschlusses wahrscheinlich. Was erlaubt ist, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Handyrechnung regelmäßig zu hoch?

Eure Handyrechnung ist zu hoch, und das regelmäßig? Dann habt ihr euch möglicherweise den falschen Vertrag ausgesucht und könnt durch einen Wechsel nachjustieren. Schaut mal in unsere Übersicht mit den derzeit besten Tarifen – vielleicht könnt ihr ja einiges an monatlichen Handykosten einsparen?

Mobilfunkrechnung nicht bezahlt – was tun?

Ihr habt eure Mobilfunkrechnung nicht bezahlt – jetzt ist guter Rat teuer, oder? Ausrutscher passieren. Euer Konto war vielleicht nicht gedeckt, oder ihr habt eine Änderung eurer Bankverbindung möglicherweise nicht (rechtzeitig) angegeben. Grundlos darf euch der Provider jedoch nicht den Saft (bzw. das Datenvolumen …) abdrehen. Auch hier gelten feste Regelungen, die in § 61 im Telekommunikationsgesetz zu finden sind. Wir fassen zusammen:

Eine Sperre ist nur möglich, wenn ihr mindestens 75 € Schulden (ab dem 1.12.2021 sollen es 100 € werden) beim Provider angehäuft habt und der Provider euch zwei Wochen im Vorfeld über die anstehende Sperrung informiert hat. Solltet ihr eure Rechnung gemäß der geltenden Fristen beanstandet (reklamiert) haben, wird die entsprechende Summe bis zur Klärung des Sachverhalts nicht in die 75 € bzw. 100 € mit hineingerechnet.

Außerdem soll die Sperre nicht komplett erfolgen: Werden ausgehende Telefonate gesperrt, darf der Provider frühestens eine Woche nach der Sperrung auch eingehende Telefonate blockieren. Sobald der Grund für die Sperre aufgehoben wurde, muss der Anbieter den Anschluss wieder freigeben. Bedeutet für euch: Sobald ihr eventuell ausstehende Beträge beglichen habt, ist euer Anbieter verpflichtet, die Sperre aufzuheben.

Weitere Informationen zum Thema findet ihr bei finanztip.de.

Kündigung durch Provider: Muss ich künftige Beträge begleichen?

Der Provider hat euch gekündigt. Stellt sich die Frage: Müsst ihr in Zukunft anfallende Beträge (also etwa die Grundgebühr bis zum eigentlich anberaumten Vertragsende) zahlen? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg befasst. Das Urteil 23 C 120/14 vom 4. Dezember 2014 (siehe berlin.de) sorgt für Klarheit: 50 Prozent seien für die Aufwendungen durch den Provider zu zahlen.

Heißt im Beispiel: Ihr habt einen Tarif mit 20 € monatlicher Grundgebühr und 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Nach 18 Monaten kündigt euch der Provider. Euch würden dann Kosten von 6 x 10 € = 60 € entstehen – 50% der Kosten für die restliche Laufzeit.

Trotz Kostendeckel: Hohe Rechnung nach Urlaub im Ausland?!

Zwar greift seit 2017 nun die EU-Roaming-Regulierung, die zumindest Unsummen beim mobilen Datenverbrauch innerhalb der EU-Staaten eine Absage erteilt. Allerdings gilt das nicht generell für die Handynutzung im Ausland. Eigentlich gibt es den gesetzlich verpflichtenden Kostendeckel von 59,50 € für Datenverbindungen – sind diese Kosten erreicht, muss der Provider den Zugang auf’s Datennetz sperren und euch informieren.

Aber: Es gibt Lücken. So könnt ihr den Kostendeckel selbst deaktivieren oder auf Wunsch (auf eigene Gefahr hin) eine andere Kosten-Obergrenze festlegen. Wie das Verbraucherportal Baden-Württemberg schreibt, sind außerdem Kooperationen zwischen eurem Provider und ausländischen Providern notwendig, wenn ihr außerhalb der EU unterwegs seid. Gibt es diese Kooperation nicht, können ungewollt hohe Kosten anfallen, auch jenseits des Kostendeckels.

Urlaub in der Schweiz, der Türkei, in Afrika oder Amerika kann also mitunter hohe Posten auf der Handyrechnung erzeugen. Vor allem, wenn ihr nicht nur surft, sondern eben auch fleißig telefoniert … Gilt übrigens auch, wenn ihr euch auf Kreuzfahrt oder im Flugzeug ins Satelliten-Netz einwählt. Entsprechende Berichte von horrenden Handyrechnungen tauchen ja jedes Jahr um die Reisezeit auf.

Also: Unbedingt vor der Reise bei eurem Anbieter nachfragen, ob es einen Kosten-Airbag gibt und welche Bedingungen (speziell für euer Reiseland) gelten. Im Zweifelsfall: Handy abschalten oder es mit einer lokalen SIM-Karte versuchen.

Handyrechnung: Hilfe bei der Verbraucherzentrale

Tipps und Hilfe zur Handyrechnung stellt die Verbraucherzentrale Niedersachsen für euch zusammen. Schaut euch auch unbedingt den Flyer der Verbraucherzentrale an, auf dem alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zu Beratungsstellen aufgeführt sind.

Was steht in der Mobilfunkrechnung?

Die Provider sind verpflichtet, euch eine Mobilfunkrechnung zur Verfügung zu stellen. Doch was steht drin? Die Angaben der Bundesnetzagentur zu Rechnungen verweisen auch auch auf das neue Telekommunikationsgesetz.

Auch Kosten für Drittanbieter gehören in die Rechnung!

Das leidige Thema der Handy-Kostenfallen schlägt sich auch auf der Handyrechnung nieder: So müssen Beträge von Drittanbietern extra ausgewiesen werden, so die Bundesnetzagentur. Neben dem in Rechnung gestellten zusätzlichen Betrag muss auch angegeben werden, wer den Betrag in Rechnung stellt – und wie ihr den Anbieter kontaktiert.

Kosten für Sonderdienste? Drittanbietersperre sinnvoll

Tipp: Richtet am besten eine Drittanbietersperre ein, um ungewollte Kosten für Sonderdienste (wie es meist heißt) in Zukunft zu vermeiden.

Unsere Lesetipps

Es muss sich übrigens nicht zwangsweise um eine Abofalle handeln. Auch bei Einkäufen in App-Stores oder Ticketkäufen über die Handyrechnung handelt es sich um Drittanbieter-Leistungen. Bei den Marktwächtern gibt’s eine ganz interessante Übersicht: Demzufolge haben nur ein Drittel der Kunden, denen Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt wurden, diese tatsächlich wissentlich genutzt. Über 60 Prozent nutzten die Drittanbieterdienste jedoch unabsichtlich.

Bei Google Play / iTunes per Handyrechnung bezahlen?

Kennt ihr vielleicht schon: Ihr könnt auch bei Google Play oder iTunes per Handyrechnung bezahlen. Zumindest, sofern euer Provider dies unterstützt. Mehr zum Thema App Stores im Beitrag Bezahlen mit Handy. Weitere Hinweise zu Zahlungen per Handy-Rechnung gibt’s bei mobilsicher.de zum Nachlesen.

Wie bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis zur Rechnung?

Konkrete Verbindungen und Telefonate werden auf der Handyrechnung meist nicht aufgelistet. Ihr habt jedoch die Möglichkeit, kostenlos einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) zu eurer Rechnung anzufordern. Wichtig: Das funktioniert nicht rückwirkend. Sondern immer nur für Rechnungen, die in der Zukunft liegen, also vor Abrechnungszeitraum.

Solltet ihr eure Rechnung dagegen beanstanden, dann muss euer Provider den Einzelentgeltnachweis (EEN) bereitstellen. Und zwar acht Wochen nach der Beanstandung.

Die Verbraucherzentrale hat sehr übersichtlich aufgelistet, welche Informationen aus einem Einzelverbindungsnachweis hervorgehen müssen. Dort findet ihr auch nochmal alle Fristen übersichtlich sortiert.

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Profilbild von Michael
Schreibt seit 2011 für Online-Medien. Hält nichts von einer Gadget-Monokultur, auch im eigenen Haushalt. Apple-Produkte spielen seit 2003 eine Rolle, Android-Erstkontakt war das Motorola Milestone Ende 2009. Hat ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium vorzuweisen, was dabei hilft, den Blödsinn vom Wesentlichen zu trennen.

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