Drittanbietersperre einrichten: Sag Abo-Fallen den Kampf an!

Von Handy Abo-Fallen hat sicher jeder schon einmal gehört - mit wenigen Klicks wird nichtsahnenden Verbrauchern ein Abo eines kostenpflichtigen Dienstes untergejubelt. Die entstandenen Kosten fallen leider meistens erst auf der Mobilfunk-Rechnung auf und können sich durchaus zu hohen Summen addieren. Mit einer Drittanbietersperre lassen sich solche Probleme recht einfach umgehen.

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Doch die Einrichtung einer Drittanbietersperre ist nicht immer sinnvoll, wird aber in den allermeisten Fällen nur mit Handy-Abzocke assoziiert. Grund genug, sich das Thema Drittanbieter einmal genauer anzuschauen. Die gute Nachricht: Seit dem 1. Dezember 2021 ist vieles einfacher und transparenter geworden.

Wann sich die Drittanbietersperre für euren Handyvertrag lohnt und wann Du mit Einschränkungen rechnen musst, erläutern wir in den folgenden Abschnitten ausführlicher.

Das Problem mit Drittanbietern

Grundsätzlich gilt natürlich: Das Smartphone ist ein nützlicher Begleiter und wird auch für das unkomplizierte Bezahlen genutzt. Mit dem sogenannten WAP Billing (Wireless Application Protocol) müssen keine Kreditkarten- oder Kontodaten mehr angegeben werden, der Bezahlvorgang geschieht ganz einfach per Antippen der Schaltfläche.

Der Einzug des Betrags geschieht dann direkt über die Handyrechnung. Dieses etwas antiquierte Bezahlverfahren ist jedoch eher ein Nischenverfahren und wird selten verwendet. Heute bezahlt man eher über Dienste wie PayPal.

Genutzt wird das Bezahlen vor allem von Betrügern. Mit einem ahnungslosen oder auch unbeabsichtigten Tippen auf einen Button in einer dubiosen App können bereits hohe Kosten entstehen. Das ist übrigens einer der Gründe weshalb man nicht jeder gratis Spiele- oder Gewinnspiel-App trauen sollte.

Jeder 8. Smartphone-Besitzer ist bereits in eine Abo-Falle mit dem Smartphone getappt. Das vermeldete jedenfalls ZDFzoom in einem Bericht vom 31. Mai 2017.

Durch die sogenannte Drittanbietersperre kannst Du von ungewollten Kosten Abschied nehmen. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass Du das Eingehen ungewollter Abos und das Einziehen horrender Gebühren über Deine Handyrechnung bzw. von Deinem Prepaid-Guthaben kategorisch ausschließen kannst.

Die Drittanbietersperre ist also ein Schutz vor Handy-Abzocke und dem sogenannten WAP-Billing.

Über das Anklicken des Buttons oder Werbebanners gelangt der Nutzer dann auf eine WAP-Seite, die einer normalen Internet-Seite zum Verwechseln ähnlich sieht – allerdings kann der Nutzer über dieses veraltete WAP-Protokoll identifiziert werden. Das funktioniert übrigens nur bei Mobilfunkverbindungen, per WLAN ist das nicht möglich.

So kann der Betrag über die Mobilfunknummer auf die Rechnung aufgeschlagen werden – auch ohne konkreten Abrechnungsauftrag. Die jeweiligen Beträge werden dann vom Mobilfunk-Anbieter eingezogen und an den Betrüger abgegeben.

Mobilfunkgarantie gegen Drittanbieter-Abzocke

Seit dem 01.02.2020 bis Du vor Handy-Abzocke besser geschützt: Durch die Mobilfunkgarantie kannst Du missbräuchliche App-Abos einfacher (und bis 50 € ohne großartige Nachweise) geltend machen, durch Redirect wird es schwerer, Dir einfach so künftig Abos unterzujubeln. Aber: Nicht alle Mobilfunkunternehmen haben das Garantie-Abkommen unterzeichnet.

Die aktuelle Liste kannst Du bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen.

Neues TKG 2021: Drittanbieter einfacher herausfinden!

Seit dem 1.12.2021 traten umfangreiche Schutzregelungen in Kraft, da das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet wurde. Jetzt müssen Name, ladungsfähige Anschriften, Internetadresse sowie eine nationale Ortsnetzrufnummer oder eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer auf der Rechnung hinterlegt sein, damit Du einfacher dagegen angehen kannst.

Eigentlich ein Witz, dass das erst so spät verbindlich geregelt wurde.

So wird die Drittanbietersperre aktiviert

Nach der Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes hast Du bei jedem Anbieter das Recht, kostenfrei eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Lediglich bei der erneuten Entsperrungen können Kosten anfallen. Sollte dieser Tipp allerdings zu spät kommen und das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, muss Dir der Mobilfunkanbieter künftig stärker unter die Arme greifen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beschreibt das so:

»Sollten Sie einen Rechnungsposten eines Drittanbieters für falsch halten, kann der Mobilfunkanbieter prüfen, ob ein Garantiefall gegeben ist. Die Sicherheitsgarantie gilt für alle Fälle, bei denen es zu unbemerkten und ungewollten Einzelkäufen gekommen ist. Gleiches gilt bei Abonnement-Käufen, bei denen (nachweislich) das Redirect-Verfahren nicht funktioniert hat. […] Ist eine Forderung eines Drittanbieters strittig, sollte mit dem Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrages im Zahlungsverkehr geklärt werden, damit Sie keine böse Überraschung erwartet wie beispielweise eine Anschlusssperre

Heißt also: Der Mobilfunkanbieter wird künftig viel mehr in die Pflicht genommen, Dich mit den potenziellen Drittanbieterabo-Kostenfallen nicht im Stich zu lassen.

Eine Drittanbietersperre verhindert, dass das WAP-Billing genutzt werden kann. Achtung: Damit wird die Abzocke über Abo-Fallen zwar verhindert, jedoch kann diese mobile Bezahlfunktion dann oft auch nicht mehr bei seriösen Anbietern genutzt werden. Bei einigen Mobilfunkanbietern ist eine Teilsperre möglich, bei der Du dann per WAP-Billing z.B. nach wie vor Tickets für den öffentlichen Nahverkehr kaufen kannst.

Wichtig: Die Aktivierung einer Drittanbietersperre kündigt Abos nicht! Die Kündigung der laufenden Zahlungen musst Du selbst vornehmen und (am bestern per Einwurfeinschreiben) an den Drittanbieter senden, dessen Daten Dir von Deinem Mobilfunk-Anbieter zur Verfügung gestellt werden können.

Einige Drittanbieter sind erwünscht

Drittanbieter müssen aber nicht grundsätzlich ungewünscht sein. Denn auch Fahrkarten, Eintrittstickets oder Parkscheine können immer häufiger auch übers Smartphone gebucht werden. Wer Drittanbieter grundsätzlich ausschließt, kann auch diese Dienste nicht mehr nutzen. Dass ist das Bezahlen mit dem Handy nicht ohne Weiteres möglich.

Wie Du Drittanbietersperren bei der Telekom, bei Vodafone, bei der Telefónica und bei freenet (ehem. mobilcom-debitel) einrichtest und wie Du gewollte Dienste Dritter zulässt, haben wir in den folgenden Abschnitten für Dich zusammengestellt.

Drittanbietersperre bei der Telekom

Bei der Telekom kannst Du kostenpflichtige Dienste von Drittanbietern ganz einfach im Kundencenter sperren. Auch Teilsperren für bestimmte Dienste sind möglich, z.B. nur für Erotik-Dienste oder Aktienkurse.

Drittanbietersperre bei o2

Auch bei o2 kannst Du einzelne Kategorien sperren lassen – z.B. alle Dienste aus dem Bereich Information / Unterhaltung oder Abos. Die Sperre kannst Du online oder über die o2-Hotline 0176 88 85 52 22 vornehmen lassen.

Drittanbietersperre bei freenet

Bei freenet kannst Du eine Drittanbietersperre nur pauschal für alle Dienste einrichten lassen. Das funktioniert ebenfalls online oder über den Kundenservice unter 01805 123 123.

Drittanbieter bei Drillisch deaktivieren (z.B. winSIM, PremiumSIM, sim.de)

Gute Nachricht: Die Drillisch-Drittanbietersperre ist in den Tarifen der Drillisch-Marken (unter anderem discoTEL, simply, DeutschlandSIM, PremiumSIM, winSIM) bereits aktiv und somit voreingestellt.

Über den Login in die persönliche Servicewelt von Drillisch (online) kannst Du den Dienst aber jederzeit wieder aktivieren. Zum Beispiel, wenn Du Ticketkäufe über das Handy tätigen willst. Das ist auch die Erklärung dafür, wenn das Kaufen von Online-Fahrkarten etc. bei Drillisch-Tarifen nicht auf Anhieb funktioniert.

Drittanbietersperre bei Vodafone

Bei Vodafone kannst Du Dich in Dein Kundenkonto einloggen und dort die Drittanbietersperre aktivieren. Alternativ erreichst Du den Kundenservice unter der 1212.

Wenn Dienste bereits in Rechnung gestellt wurden

Die meisten Verbraucher bekommen erst einmal einen Schreck, wenn sie die hohen Kosten auf der Mobilfunk-Rechnung entdecken. In dieser Situation solltest Du allerdings unbedingt einen kühlen Kopf bewahren: Wende Dich direkt an den Drittanbieter und kündige das Abo sofort. So verhinderst Du, dass weiterhin Beträge eingezogen werden.

Außerdem hast Du acht Wochen Zeit, den Rechnungsbetrag zu beanstanden. Dazu solltest Du Dich auch an Deinen Mobilfunk-Anbieter wenden – die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. So kannst Du die Überweisung des zusätzlichen Betrags stoppen bzw. die eingezogene Lastschrift zurückholen – wichtig: Auf jeden Fall solltest Du den gewohnten Rechnungsbetrag der üblichen Leistungen bezahlen.

FAQ zur Drittanbietersperre: Häufiger Fragen & Antworten

Was Du allgemein über Drittanbietersperre und WAP-Billing wissen solltest, erfährst Du in den folgenden Abschnitten.

Was sind Drittanbieter?

Drittanbieter sind Dienstleister, die Service-Leistungen für das Handy anbieten. Für diese Leistungen zahlst Du die Gebühren nicht an den Drittanbieter selbst. Stattdessen wird der Betrag über Deine Handyrechnung oder das Prepaidkonto eingezogen.

Was ist WAP-Billing?

Der Vorgang, bei dem Zahlungen über die Handyrechnung an Dritte erfolgen, wird auch als WAP-Billing bezeichnet.

Sind Drittanbieter nützlich?

Grundsätzlich solltest Du von Drittanbietern absehen. Denn die meisten Programme und Dienstleistungen kannst Du woanders auch kostenlos nutzen.

Es handelt sich zum Beispiel um Nachrichten-Dienste, Horoskope, Börsen-News, Gewinnspiele, Spiele-Apps, Klingelton-Abos oder Chat-Programme. Meistens also verzichtbare Anwendungen, die in vielen Fällen gar nicht aktiv genutzt werden, sondern die im Hintergrund laufen.

Manche Drittanbieterdienste sinnvoll

Es gibt aber auch sinnvolle Drittanbieter. Wenn Du etwa eine Fahrkarte für Bus und Bahn oder ein Eintrittsticket per Handy kaufen willst, kommt damit auch das WAP-Billing zum Einsatz.

Welche Abofallen am Handy gibt es?

Während in der Vergangenheit vor allem Klingeltöne-Abos und überteuerte Spiele im Abo einen ärgerlicher Posten auf Mobilfunkrechnungen darstellten, sind es heute Abos, die über Apps oder den Fingertipp auf ein unscheinbar aussehendes Werbebanner ausgelöst werden.

Die Dienste sind dabei ähnlich geblieben: Nachrichten, Spiele, Eotik und Klingeltöne sowie Eintragungen auf sogenannten Gewinnspiel-Listen werden berechnet.

Wie funktioniert ein Drittanbieterdienst überhaupt?

Wenn Du (gewollt oder ungewollt) ein Drittanbieter-Angebot annimmst, kann Dich der Drittanbieter per SIM-Karte oder über Deine Handynummer identifizieren. So ist die Zuordnung zu einem Vertrag und die Abbuchung über die Rechnung möglich, ohne dass Du davon etwas mitbekommst. Dein Provider erhält dabei einen Teil der erhobenen Kosten – eben für die »Infrastruktur«, die der Drittanbieter mitnutzen darf.

Es ist also nicht notwendig, sich extra anzumelden oder zu registrieren. Das ist praktisch, wenn Du tatsächlich nur einen Fahrschein erwerben willst. Wenn Du dagegen unbewusst auf ein Werbebanner klickst und der Dienst im Hintergrund aktiviert wird, ist dieses intransparente Vorgehen mehr als ärgerlich. Denn erst mit der Übermittlung der Handyrechnung fallen diese zusätzlichen Beträge überhaupt auf.

Wie erkenne ich die Drittanbieter-Abo-Falle?

Meistens erst, wenn es zu spät ist. Nämlich mit einem Blick auf die monatliche Abrechnung oder den Kontoauszug. Wenn die Mobilfunkrechnung unnatürlich hoch ist, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Meistens werden die Drittanbieter unter nicht einfach zuordbarem Namen auf der Handyrechnung ausgewiesen. Du erkennst ein Abo also nicht unbedingt direkt.

Wie teuer sind Drittanbieterdienste und Abos?

Ungewollte Abos können teuer für Dich werden. Denn abgerechnet wird in den meisten Fällen wöchentlich. Bei Kosten von zum Beispiel 4,99 Euro die Woche kann sich die monatliche Handyrechnung schnell verdoppeln oder verdreifachen. Außerdem ist es möglich, dass zwei oder noch mehr Abos gleichzeitig laufen.

Hilft die Drittanbietersperre bei allen Abo-Fallen?

Für die Zukunft schließt Du Abofallen mit einer Drittanbietersperre aus. Bist Du allerdings bereits in die Abofalle getappt, kann die Sperre nicht rückwirkend eingerichtet werden. In diesem Fall kannst Du die Rechnung beanstanden, indem Du Dich so schnell wie möglich an Deinen Handyanbieter wendest.

Hilfe vom Verbraucherschutz bei WAP-Billing

Die Verbraucherzentrale bietet eine Vorlage für die schriftliche Beanstandung einer Handyrechnung. Diese muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Außerdem ist es wichtig, alle eingegangenen Abos sofort zu kündigen, um weitere laufende Kosten zu vermeiden.

Das ZDF zeigt in einem kurzen Beitrag (Quelle: YouTube), wie Du bei Smartphone-Abzocke vorgehen kannst.

Abofalle vs. Drittanbieter-Abzocke

Achtung: Nicht alle Abofallen sind Drittanbieter-Abzocke! Wenn Du ein Abo abschließt und etwa Deine Bankdaten hinterlegst, dann wird direkt von eurem Konto abgebucht. Es handelt sich dann also nicht um das klassische WAP-Billing. Abofallen werden mit der Drittanbietersperre also nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie kann ich die Drittanbietersperre aufheben?

Wie die oben beschriebene Einrichtung der Drittanbietersperre ist auch die Aufhebung der Drittanbietersperre einfach und kostenlos über das Online-Kundencenter und die Hotline des Providers möglich.

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Profilbild von Marleen
Die Technik- und Mobilfunk-Expertin Marleen ist bereits seit 2009 kein unbeschriebenes Blatt mehr in der Branche. Nach dem Studium der Information- und Medientechnik absolvierte sie ein Volontariat bei einem großen Telekommunikationsmagazin und verblieb dort auch 9 Jahre. Bereits dort hatte sie ersten Kontakt mit Schnäppchen. Seit November 2017 ist Marleen als Chefredakteurin bei Handyhase.de tätig.

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