Lohnt sich die Bring-it-Back-Aktion von Sparhandy mit iPhone-Rückgabe?
Sparhandy Bring-it-back-Aktion auch für das iPhone 16
Die neuen iPhones beschäftigen den Handel. Zeitlich passend dazu ist jedenfalls die Bring-it-Back-Aktion bei Sparhandy in vollem Gange. Dabei wirbt der Händler mit einer vergleichsweise niedrigen Zuzahlung. Bis zu 400 Euro sollst Du sparen können.
Der Haken bei der Sache: Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gehört das iPhone nicht Dir. Im Gegenteil: Du musst es zurückgeben. Im Grunde leihst bzw. least Du das Smartphone also nur. Wir haben uns die Bring-it-Back-Aktion einmal genauer angeschaut.
iPhone-Angebote von Sparhandy ohne iPhone-Rückgabe
Vergleich gerne mal die Sparhandy-Angebote ohne iPhone-Rückgabe. In diesem Angeboten gehört das iPhone nach zwei Jahren Dir.
- 480,00 € Cashback
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- 10 GB/Tag + je 2 GB unbegrenzt nachbuchbar
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Bedingungen der Bring-it-Back-Aktion für iPhones
Im Grunde ist die Bring-it-Back-Aktion für iPhones zuerst einmal ein klassisches Bundle aus Handy mit Tarif. Nur, dass die Zuzahlung eben besonders günstig ist. Zum Start bekommst Du selbst das iPhone 16 Pro mit Vertrag für eine Zuzahlung von weniger als 20 Euro, und das bei einer durchaus guten Grundgebühr. Rein rechnerisch sehen die Angebote also zuerst einmal gut aus.
Allerdings handelt es sich bei den iPhones um Leihgeräte, die Du nach Ablauf der 24-monatigen Mindestlaufzeit entweder an Sparhandy zurückgibst oder Du zahlst eine Ablösegebühr, um das Modell zu behalten. Das heißt analog dann „Pay it Back“.
Und hier wird es eben kompliziert.
iPhone leasen – Vorsicht, das hat auch Nachteile
Smartphones mieten oder leasen, das Konzept ist nicht ganz neu. Bei Sparhandy ist der Mietzeitraum allerdings, anders als bei Grover & Co., die verschiedene Wunschzeiträume abdecken, identisch mit der klassischen Vertragslaufzeit.
Nach zwei Jahren Vertragslaufzeit gilt: Smartphone zurückgeben oder den Restwert bezahlen.
Und hier wird es knifflig. Der Nachteil ist nämlich, dass bei Sparhandy gar nicht so einfach herauszubekommen ist, was denn nun die Restsumme ist. Schließlich kommt noch ein ganzer Katalog wertmindernder Kriterien hinzu (18 an der Zahl, nachzulesen in diesem PDF).
Beschädigungen, eingebranntes Display, fehlende Teile, aber eben auch, das behält sich Sparhandy vor, gesperrte oder nicht auf Werkeinstellungen zurückgesetzte Geräte sowie Modelle, die noch persönliche Daten enthalten. Diese letzten beiden Punkte sind unserer Meinung nach besonders heftig, da auf der Bring-it-Back-Aktionsseite vollmundig versprochen wird, dass „“Bring it back”-Geräte […] selbstverständlich von allen Daten befreit“ werden.
- Immerhin, auch wenn die Liste erst einmal lang erscheint: Hier geht es meist um größere Schäden.
- Kratzer sind beispielsweise explizit erlaubt, Risse nicht.
Du musst also mit Mehrkosten rechnen, falls die Prüfung des Geräts einen Grund für die Wertminderung ergibt. Genaue Summen werden allerdings nicht genannt.
Sollte das iPhone dagegen die Voraussetzungen für die Rückgabe nicht mehr vollständig erfüllen, so wird dir die entsprechende Wertminderung je nach Grad der Beschädigung bzw. Funktionsstörung in Rechnung gestellt.
Welche Ablösesumme nach zwei Jahren gezahlt werden müsste, falls Du das Smartphone behalten möchtest, ist ebenfalls nicht ganz deutlich. Vermutlich handelt es sich dabei um die Ersparnis, die in den Tarifdetails und auf der Übersichtsseite zu sehen ist.
- „280 Euro sparen bei Kauf des iPhone 16 Pro“ etwa.
iPhone-Rückgabe bei Reparaturen
Sollte Dein iPhone während des Leihzeitraums kaputtgehen, kannst Du dieses reparieren lassen. Vorsicht: Hier solltest Du unbedingt „von Apple autorisierte Servicepartner“ beauftragen. Außerdem ist es wichtig, dass Du Sparhandy über den Reparaturfall informierst.
Sollten nicht autorisierte Dritte Änderungen am iPhone durchführen, wird Sparhandy Dein Gerät laut offizieller Aktionsbeschreibung nicht zurücknehmen. In diesem Fall bleibt Dir nichts anderes übrig, als die Ablösesumme zu zahlen, das iPhone also zu kaufen.
Hier der passende Auszug aus den FAQ:
Wenn durch einen nicht autorisierten Dritten Änderungen am Gerät vorgenommen werden, können wir dein Gerät leider nicht mehr zurücknehmen und du bist verpflichtet, uns den „Bring it back“ Preisvorteil zu zahlen.
Die Frage nach der Nachhaltigkeit
Nebenbei vermarktet Sparhandy die neue Bring-it-Back-Aktion als besonders nachhaltiges Smartphone-Konzept, Zitat: „Fördere die Nachhaltigkeit“. Gut, das alte iPhone liegt nach zwei Jahren nicht herum, sondern wird recycelt, aufbereitet und weiterverkauft, so Sparhandy.
Andererseits spricht etwa die lange iOS-Updateversorgung eher für ein langes Nutzen der iPhones. Durch Konzepte wie die iPhone-Rückgabe wird ja vielmehr der Wunsch nach einem neuen Smartphone nach zwei Jahren bestärkt und gefördert, Aufbereitung und Weiterverkauf hin oder her.
Bring it Back: Aktion zum Start von Preiserhöhung flankiert
Den Start der Bring-it-Back-Aktion flankierte Sparhandy im August übrigens direkt mit einer Preiserhöhung, etwa in der Kombi aus Vodafone Smart Entry mit iPhone 15: Dort hat sich die Zuzahlung im klassischen Angebot ohne Rückgabe bzw. Miete um 50 Euro von zuerst 299,95 Euro auf 349,95 Euro erhöht.
Klar, Preise ändern sich ständig, hier kommen aber zu viele Faktoren zusammen, die insgesamt eher gegen die neue Aktion sprechen.
Sparhandy-Aktion mit iPhone-Ausleihe: zu viele Nachteile
Wer sich für die iPhone-Ausleihe interessiert, sollte die Nachteile also genau abwägen. Insgesamt überwiegen die negativen Aspekte unserer Meinung nach. Hier noch einmal die Zusammenfassung:
- Günstigere Zuzahlung als in klassischen Angeboten
- alle zwei Jahre ein neues iPhone
- das alte Handy „liegt nicht herum“, sondern wird zurückgesendet
- Miete statt Kauf: Das iPhone gehört nicht Dir
- umfassender Katalog wertmindernder Kriterien
- Höhe der Wertminderung unklar
- evtl. Reparaturen müssen Sparhandy mitgeteilt werden und dürfen nur über Servicepartner erfolgen
- Ablösesumme, falls Du das iPhone nach zwei Jahren doch behalten möchtest
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