Bald Geld zurück für Prime-Kunden?

Amazon-Prime-Preiserhöhung unzulässig: Gibt’s bald Geld zurück?

Amazon hat die Preise für sein Prime-Angebot im Herbst 2022 erhöht, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Kunden können sich daher zu viel gezahlte Beträge erstatten lassen, so urteilte vor Kurzem das Landgericht Düsseldorf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amazon Prime Preiserhöhung unzulässig.

Image by Riekus from Pixabay

Amazon Prime ist, wie viele Streamingdienste, in den vergangenen Jahren teurer geworden. So hob Amazon den Monatspreis im Herbst 2022 von 7,99 Euro auf 8,99 Euro und der Jahrespreis stieg von 69 auf 89,90 Euro. Recht bald kam die Vermutung auf, Amazon könnte mit dieser Preiserhöhung gegen geltendes Recht verstoßen haben.

Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen zog schließlich vor Gericht, um diese Frage eindeutig klären zu lassen.

Urteil gefallen: Preiserhöhung war nicht rechtmäßig

Amazon hatte die Preise damals erhöht, ohne eine aktive Zustimmung der Nutzenden einzuholen. Ein solches Vorgehen ist rechtlich häufig angreifbar, so auch in diesem Fall. Das LG Düsseldorf kam in seinem Urteil vom 15. Januar zu dem Schluss, Amazon war und ist nicht berechtigt, Preise für Dienstleistungen einseitig zu erhöhen.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Verbraucherzentrale sieht aber eine echte Chance, dass Amazon keine Berufung einlegt, da die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs die vom LG Düsseldorf vorgenommene Interpretation derzeit stützt.

Erstattungen für Kunden sollen schnell und einfach möglich sein

Im nächsten Schritt wird die Verbraucherzentrale NRW nun eine Sammelklage vorbereiten und auf den Weg bringen, um es Kunden zu ermöglichen, zu viel gezahlte Gebühren zurückerstatten zu lassen. Dies wird noch einige Monate dauern. Wenn es so weit ist, soll es für Kunden unkompliziert in wenigen Schritten online möglich sein, sich an der Sammelklage zu beteiligen.

Voraussetzung ist allerdings, dass Du seit der Preiserhöhung und insofern in Reaktion auf diese etwa vom jährlichen auf das monatliche Abo-Modell gewechselt bist oder umgekehrt, das kann als Zustimmung zu der Preiserhöhung gewertet werden. Die Verbraucherschützer informieren auf einer entsprechenden Seite über die Entwicklungen rund um diesen Fall.

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Profilbild von Roman van Genabith
Roman ist Journalist in Bielefeld und schreibt seit etwa zehn Jahren zu Themen aus den Bereichen Technologie und Gadgets. In den letzten Jahren lag sein Schwerpunkt auf den Produkten und Diensten von Apple.

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