Handyvertrag widerrufen: Rechte, Pflichten und die richtige Vorgehensweise
Das 14-tägige Widerrufsrecht – auch für Handyverträge
Viele Verbraucher wissen nicht genau, welche Rechte sie beim Abschluss eines Handyvertrags haben und wann sie einen Handyvertrag widerrufen können.
Eines der wichtigsten Rechte bei der Online-Bestellung Deines neuen Mobilfunkvertrags mit oder ohne Smartphone ist das Fernabsatzrecht. Darin ist ein Widerrufsrecht geregelt, von dem Du 14 Tage lang ohne eine Angabe von Gründen Gebrauch machen kannst.
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich bei online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossenen Verträgen (auch per Brief, Postkarte oder Fax). Wenn Du Deinen Mobilfunkvertrag hingegen direkt im Laden vor Ort abschließt, greift das Widerrufsrecht ausdrücklich nicht! Doch warum ist das so?
Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen. Diese schließt Du, wie die Bezeichnung schon verrät, aus der Ferne ab – also online über eine Webseite, per E-Mail, am Telefon oder auch per Brief. Hast Du den Vertrag allerdings vor Ort im Laden unterschrieben, handelt es sich dabei nicht um einen Fernabsatz. Demnach schließt er auch kein Widerrufsrecht ein.
Die wichtigsten Fragen zum Widerrufsrecht
Ab wann gilt die 14-tägige Widerrufsfrist?
Laut dem BMUV beginnt die Frist von 14 Tagen einen Tag, nachdem die Ware geliefert wurde und vollständig bei Dir angekommen ist. So hast Du ausreichend Zeit, Dir z.B. das Smartphone genau anzusehen. Hast Du also an einem Montag Dein Paket erhalten, beginnt Tag eins der Widerrufsfrist am Dienstag.
Smartphone und Vertrag sind hier getrennt zu betrachten. Die Widerrufsfrist für einen Handyvertrag beginnt am Tag des Abschlusses (sofern Du im gleichen Atemzug über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest). Wann Du das dazu bestellte Smartphone erhältst, ist hierfür irrelevant.
Achte außerdem darauf, Dich an die richtige Adresse zu wenden! Deinen Gerätekauf widerrufst Du beim Shop, Deinen Vertragsabschluss beim Provider. Stimmen beide nicht überein, musst Du Deinen Widerruf also getrennt einreichen.
Achtung: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage, nicht Werktage!
Was ist eine Widerrufsbelehrung?
Bei jedem abgeschlossenen Handyvertrag (mit und ohne Smartphone) wird Dir eine Widerrufsbelehrung zugeschickt (das „Kleingedruckte“). Darin wirst Du unter anderem über Dein Widerrufsrecht und die damit verbundenen Fristen und Kosten (z.B. für die Rücksendung der Ware) informiert.
Wichtig: Bekommst Du keine wirksame Widerrufsbelehrung, beginnt auch keine 14-tägige Frist aus dem Fernabsatzrecht. Dann hast Du insgesamt maximal zwölf Monate und 14 Tage Zeit, um vom Vertrag zurückzutreten.
Was ist mit Bestellungen von Handy mit Vertrag?
Solltest Du einen Handyvertrag widerrufen wollen, der inklusive Smartphone abgeschlossen wurde, gilt der Widerruf in der Regel auch für das Smartphone. Das darfst Du dann natürlich nicht behalten. Den entsprechenden Hinweis findest Du in der Widerrufsbelehrung des Händlers.
Kann ich das Handy innerhalb der 14 Tage nutzen?
Ja, das Handy kannst Du prinzipiell schon verwenden. Während dieser 14-tägigen Frist solltest Du das Smartphone allerdings nur kurz testen und nicht wie gewohnt im Alltag nutzen.
Andernfalls könnte es zu einer Wertminderung des Geräts kommen, für die Du aufkommen müsstest, wenn Du den Handyvertrag widerrufst. Nutze die Frist also eher, um das Handy kurz zu testen und zu prüfen, ob es Dir gefällt (Telefonie, Haptik, Funktionsfähigkeit). Die Verbraucherzentrale gibt allerdings vor, dass Du im Vorfeld über einen möglichen Wertersatz Deinerseits informiert werden musst. Dieser kann auch vertraglich festgehalten werden.
Kann ich den Vertrag innerhalb der 14 Tage nutzen?
Dein Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn Du die SIM-Karte bereits ausgepackt und genutzt hast. Solltest Du den Vertrag in diesem Fall widerrufen wollen, ist das nach wie vor möglich – allerdings müsstest Du den Mobilfunkvertrag natürlich entsprechend anteilig für die Leistungen bezahlen, die Du bereits genutzt hast. Doch das gilt laut Verbraucherzentrale nur, wenn Du in der Widerrufsbelehrung darüber informiert wurdest.
Muss ich den Vertrag für den Widerruf kündigen?
Es gibt einen Unterschied zwischen Widerruf und Kündigung! Nur für den Widerruf hast Du 14 Tage Zeit. Für die (ordentliche) Kündigung musst Du Dich an die Laufzeit und die Kündigungsfrist des Mobilfunkvertrags halten und die sind in der Regel deutlich länger als 14 Tage. Eine Kündigung ersetzt den Widerruf nicht!
Umgekehrt setzt eine Kündigung des Vertrags die Möglichkeit zum Widerruf nicht außer Kraft. Hast Du den Vertrag sofort nach dem Erhalt der SIM-Karte gekündigt, kannst Du innerhalb der gesetzlichen Frist den Widerruf aussprechen. Das gilt allerdings nur, wenn der Vertrag noch nicht einvernehmlich beendet wurde. Sobald der Rücklaufwert ausgezahlt wurde, erlischt Dein Widerrufsrecht.
Um die Frage also zu beantworten: Nein, für den Widerruf musst Du Deinen Vertrag nicht erst kündigen. Du kannst Dich aber auch nach einer Kündigung noch für einen Widerruf entscheiden, solange der Vertrag noch nicht beendet wurde.
Was soll ich tun, wenn das Handy oder die SIM-Karte nicht geliefert werden?
Bei Lieferschwierigkeiten oder einer Insolvenz kann es sinnvoll sein, die Bestellung zu widerrufen. Wie oben beschrieben beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist erst, wenn alle Bestandteile der Bestellung bei Dir angekommen sind. Ausnahme: Die SIM-Karte wurde bereits aktiviert.
Wenn entweder Dein neues Smartphone oder die neue SIM-Karte also noch nicht geliefert wurde, kannst Du dem Händler eine Frist setzen oder den Handyvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Mit der Fristsetzung gibst Du dem Händler zudem die Möglichkeit, die bestellte Ware doch noch zu senden – was ja prinzipiell meistens auch in Deinem Interesse ist.
- Als Erstes empfehlen wir, Kontakt zum Shop aufzunehmen und dort nachzufragen, ob es ein Problem (z.B. Lieferprobleme beim Hersteller) gibt. Lass Dich hier aber nicht ewig vertrösten!
- Wenn bei Deiner Bestellung kein exaktes Lieferdatum angegeben war, kannst Du eine Frist setzen oder den Vertrag gleich widerrufen.
- Spätestens, wenn die Frist ohne Lieferung der Ware verstreicht, solltest Du den Handyvertrag widerrufen.
- Um sicherzugehen, empfehlen wir Dir, Deinen Widerruf schriftlich per Einschreiben beim Händler einzureichen.
Was passiert im Falle einer Rufnummernmitnahme?
Wenn mit der Bestellung auch gleich eine Portierung storniert wird, dann solltest Du auf Nummer sicher gehen: In der Regel storniert der aufnehmende Anbieter auch gleich den Auftrag für die Rufnummernmitnahme. Allerdings bleibt die Rufnummer bis zum endgültigen Abschluss der Stornierung für einen anderen Portierungsauftrag gesperrt.
Wurde die Portierung bereits durchgeführt und Du übst Dein Widerrufsrecht beim neuen Vertrag aus, dann musst Du Deine Rufnummer vom stornierten Vertrag aus zu einem anderen Anbieter mitnehmen, wenn Du sie behalten möchtest, oder wieder zurück zu Deinem alten Anbieter.
Nach dem Ende eines Vertrags hast Du laut Bundesnetzagentur einen Monat Zeit, Deine Rufnummer zu portieren. Zahlreiche Anbieter weiten diesen Zeitraum auf 90 Tage aus.
Setze Dich bei Fragen am besten mit dem entsprechenden Provider in Verbindung, um eine nahtlose Übertragung der Rufnummer sicherzustellen und ggf. Fehler auszuräumen.
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So kannst Du den Handyvertrag widerrufen
Grundsätzlich gilt: Auf jeden Fall solltest Du Dich immer zuerst an den Händler (am besten telefonisch oder per Chat) wenden, um das Problem zu lösen. Der Kundenservice kann Dir in den meisten Fällen bereits weiterhelfen, wenn es ein Problem gibt.
Sollte sich das Problem dadurch nicht lösen lassen, dann gehe wie folgt vor:
- Gib Deinen Widerruf innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben beim Händler an (Vorlage hier). Hierbei musst Du keine Begründung angeben.
- Spätestens 14 Tage nachdem Du den Widerruf an den Händler gegeben hast, musst Du die bereits gelieferte Ware (z. B. das Smartphone) an den Shop zurücksenden. Die Ware muss innerhalb dieser zwei Wochen nicht beim Händler eingetroffen sein, sondern lediglich abgeschickt werden.
(Informiere Dich unbedingt genau, an welche Adresse die Rücksendung gehen soll, denn oftmals gibt es spezielle Standorte für Rückgaben, und informiere den Händler über Deine Sendung!) - Der Händler selbst hat ab Erhalt Deiner Widerrufserklärung 14 Tage Zeit, um die Rückerstattung zu leisten. Im Rahmen des Rückbehaltungsrechts darf er die Zahlung allerdings so lange einbehalten, bis die Waren bei ihm eingetroffen ist oder er einen Nachweis von Dir über die erfolgte Rücksendung bekommen hat.
Wenn Du Fragen oder Probleme mit einer Bestellung über Handyhase.de hast, kannst Du Dich immer gerne an uns wenden. In vielen Fällen können wir weiterhelfen.
Mobilfunkvertrag widerrufen: Muster und Vorlage
Kommen wir nun zum Eingemachten. Wenn Du Deinen Mobilfunkvertrag widerrufen möchtest, kannst Du unter Einhaltung der genannten Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Dafür ist es notwendig, dass Du in Schriftform stornierst. Auch die E-Mail zählt seit dem 1.10.2016 dazu. Hier solltest Du allerdings bedenken, dass Du nur schwer beweisen kannst, dass Deine E-Mail eingegangen ist. Allein deswegen eignet sich das gute alte Einschreiben für die Auf-Nummer-sicher-Geher immer noch.
Wenn Du nicht die richtigen Worte findest, hilft Dir eventuell unsere Muster-Widerrufserklärung weiter:
Widerruf Handyvertrag (Kundennummer / Auftragsnummer und Handynummer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben übe ich mein Widerrufsrecht aus. Ich widerrufe den am _._.____ geschlossenen Handyvertrag mit der Mobilfunknummer __________ gemäß der gesetzlichen Frist. Meine Kundennummer lautet _______________.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs.
Mit freundlichem Gruß
_________________
Unterschrift und Datum
Alternativ nutzt Du einen Kündigungsdienst wie aboalarm.
Vom Vertrag zurücktreten: Sinnvoll oder nicht?
Grundsätzlich gilt: Wegen ein paar Euro Unterschied gleich eine Kündigungswelle machen, das lohnt sich (meist) nicht. Beachte auch, wie viel Zeit ins Land zieht, bis so eine Rückabwicklung vonstattengeht und dass Du ja eigentlich einen neuen Handyvertrag samt Smartphone haben wolltest.
Sollte die Ersparnis über zwei Jahre hochgerechnet aber mehr als 50 Euro betragen, empfehlen wir Dir die Ausübung des Widerrufsrechts. Solltest Du das Smartphone in der Zwischenzeit bereits genutzt haben: Denke daran, dass Dir der Wertverlust bzw. die Abnutzung in Rechnung gestellt werden können. Und wer kann diese schon genau beziffern? Nur wenn die Lage glasklar ist, lohnt der Widerruf des Handyvertrags.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Wir führen keine Rechtsberatung durch! Mit diesem Beitrag möchten wir Dich auf Grundlage intensiver Recherchen dabei unterstützen, Deinen Vertrag möglichst problemlos zu widerrufen. Sollte bei Dir ein gesetzlicher Spezialfall vorliegen, dann wende Dich bitte an juristische Experten.
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